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Direktorium (Liturgie)

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Das Direktorium (lat. auch Ordo recitandi) ist der liturgische Kalender der römisch-katholischen Kirche. Sein Ausgangspunkt ist das Kirchenjahr mit den zentralen Festen von Menschwerdung und Auferstehung Jesu Christi, den zugeordneten Festkreisen (Weihnachtsfestkreis mit Advent und Weihnachtszeit, Osterfestkreis mit Fasten- und Osterzeit) und der Zeit im Jahreskreis. Das Kirchenjahr und somit auch das Direktorium eines liturgischen Jahres beginnen am ersten Advent.

In dieses Schema eingeordnet werden weitere Feste: Herrenfeste, Marienfeste, die Feste und Gedenktage der Heiligen und Eigenfeste des Bistums, eines Ordens oder der jeweiligen Kirche.

Die Leseordnung legt für jeden Tag fest, welche Schriftlesungen, Präfationen und sonstigen liturgischen Texte in der Heiligen Messe vorgetragen werden. Außerdem ist jedem Anlass eine liturgische Farbe zugeordnet.

Rangordnung

Da es im liturgischen Kalender zeitlich bewegliche (Osterfestkreis) Feste gibt und solche, die immer auf denselben Tag fallen (z. B. Weihnachten), kann es vorkommen, dass verschiedene Feste auf einen Tag fallen. Welches dann den Vorrang hat, wird durch die liturgische Rangordnung festgelegt.

I.
1. Das österliche Triduum von Leiden, Tod und Auferstehung des Herrn (von der Feier des Letzten Abendmahls am Gründonnerstag bis zur zweiten Vesper des Ostersonntags).
2. Weihnachten. Erscheinung des Herrn. Christi Himmelfahrt. Pfingsten. Sonntage des Advents, der Fastenzeit (österliche Bußzeit) und der Osterzeit. Aschermittwoch. Tage in der Karwoche. Tage in der Osteroktav.
3. Hochfeste des Herrn, der Gottesmutter und jener Heiligen, die im Generalkalender verzeichnet sind. Allerseelen.
4. Die Eigen-Hochfeste für Regionen, Gemeinschaften usw. (etwa Patrozinium; Kirchweihe, Gedächtnis des Ordensgründers)
II.
5. Die Herrenfeste.
6. Die Sonntage in der Weihnachtszeit und die Sonntage im Jahreskreis.
7. Die Marienfeste und die Feste der Heiligen des Generalkalenders.
8. Die Eigenfeste einer Diözese oder einer Ordensgemeinschaft
9. Die Wochentage des Advents vom 17. bis 24. Dezember einschließlich. Die Wochentage der Weihnachtsoktav. Die Wochentage der Fastenzeit.
III.
10. Die gebotenen Gedenktage des Generalkalenders.
11. Gebotene Gedenktage des Eigenkalenders eines Bistums oder einer Ordensgemeinschaft.
12. Nicht gebotene Gedenktage.
13. Die Wochentage des Advents bis 16. Dezember einschließlich. Die Wochentage der Weihnachtszeit vom 2. Januar bis zum Samstag nach Erscheinung des Herrn. Die Wochentage der Osterzeit zwischen Osteroktav und Pfingsten. Die Wochentage im Jahreskreis.

Wird ein Hochfest von einem höherrangigen Tag verdrängt (was vor allem in der Fastenzeit und im Advent passieren kann), dann wird es auf den nächsten Tag verschoben, der nicht von einem Fest mit Rang 1 bis 8 belegt ist. So wurde etwa im Jahr 2005 das Hochfest der Verkündigung des Herrn (25. März, Rang 3) am 4. April gefeiert, weil das österliche Triduum (Rang 1) und die Osteroktav (Rang 2) Vorrang hatten.

Generalkalender und Eigenfeiern

Die wichtigsten Feste – vor allem die des Herrenjahres, aber auch Marienfeste und die wichtigsten Heiligengedenktage – sind im Allgemeinen Römischen Kalender oder Generalkalender festgelegt und sind weltweit verbindlich. Auch exemplarische Gedenktage von Heiligen (Märtyrer, Kirchenlehrer, Jungfrauen, Ordensleute usw.) aus verschiedenen Ländern sowie die Kirchweihfeste der römischen Hauptkirchen sind dort enthalten.

Darüber hinaus gibt es Regionalkalender. Diözesen und Ordensgemeinschaften haben die Möglichkeit, den liturgischen Kalender um eigene Feiern zu erweitern, vor allem um Gedenktage von Heiligen aus dem jeweiligen Gebiet oder Orden, die nicht im Generalkalender Platz finden.

Direktorium

Der liturgische Kalender wird auch Direktorium genannt. Es ist das jährlich erscheinende Werk, das die Liturgie eines Kirchenjahres (Messfeier und Stundengebet) für den Bereich eines Bistums oder mehrerer Bistümer bzw. einer Ordensgemeinschaft oder eines eigenständigen Teilverbandes eines Ordens oder des Ordo virginum regelt.

Hauptinhalt ist ein kalendarisches Verzeichnis, das für jeden Tag den Rang und Inhalt (ggf. mehrere mögliche Alternativen) sowie die entsprechenden Schriftlesungen, Proprien, liturgischen Farben und andere Einzelheiten angibt. Dabei werden die Vorgaben des Allgemeinen Römischen Kalenders und des jeweiligen Regionalkalenders sowie die Vorschriften über das Zusammentreffen liturgischer Daten und Zeiten für den jeweiligen Tag umgesetzt.

Das Direktorium, meist ein kleinformatiges Buch, enthält Informationen über die geprägten Zeiten, die Feste und Hochfeste, die gebotenen und nichtgebotenen Gedenktage der Heiligen, die Sonntage, die Votivmessen und die Zeit im Jahreskreis. Es ist ein unentbehrliches Hilfsmittel für das gottesdienstliche Leben und gehört zum Inventar der Sakristei und des Pfarrbüros.

Die meisten Diözesandirektorien waren auch online zugänglich, jedoch wird diese Möglichkeit des öffentlichen Zugriffs aus Datenschutzgründen zunehmend restriktiver gehandhabt. Der Grund liegt darin, dass Direktorien traditionell die Todestage verstorbener Kleriker enthalten, die manche Bistümer aber als Personendaten nicht über das Worldwide web abrufbar machen möchten.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Direktorium (Liturgie) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.