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Magnat
Ein Magnat (neulateinisch) ist ein Angehöriger des Hochadels oder Hofadels, insbesondere des englischen, polnischen und des ungarischen Hochadels. In einem allgemeineren Sinn bezeichnet der Begriff Magnat einen Großgrundbesitzer oder den Inhaber wirtschaftlicher Macht.
Ungarn
Die Magnaten nahmen in Ungarn von Geburt her an der Vertretung des Landes teil und versammelten sich hierzu in einer besonderen Kammer, der Magnatentafel. Von 1861 bis 1918 war das Magnatenhaus ähnlich wie das britische House of Lords neben dem gewählten Abgeordnetenhaus die zweite gesetzgebende Kammer. Hierzu gehörten Anfang des 20. Jahrhunderts:
- die Prinzen
- der Palatin
- der Reichs- und Hofrichter
- der Ban von Kroatien
- der Ban von Slawonien
- der Ban von Dalmatien
- der Schatzmeister
- die Kronhüter
- die obersten Gespane der ungarischen Komitate
- alle ungarischen Fürsten, Grafen und Freiherrn
- die katholischen und griechisch-orthodoxen Erzbischöfe und Bischöfe
- ein katholischer Erzabt
- zwei Prioren von Ungarn
Polen
In Polen hießen Magnaten geistliche und weltliche Senatoren oder Reichsräte sowie der Hochadel. Das politische Gegenstück zu ihnen bildeten im polnischen Reichstag, dem Sejm, die Szlachta, Vertreter des polnischen Klein- bzw. Landadels.
Polnische Magnatenfamilien
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