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Mamser
Ein Mamser oder Mamzer (hebräisch: ממזר, Mz. Mamserim, vereinzelt als Bastard übersetzt) ist nach dem jüdischen Gesetz der Nachkomme einer verbotenen Beziehung zwischen zwei Juden. Dies betrifft eine ehebrecherische Beziehung eines Mannes mit einer verheirateten Frau, die Vergewaltigung einer verheirateten Frau (nicht aber einer ledigen Frau)[1] sowie Inzest. Wenn eine Frau religiös verheiratet war und „nur“ zivilrechtlich geschieden wurde – zum Beispiel weil der Mann sich weigerte, einen Scheidebrief auszustellen –, gelten ihre Kinder aus zweiter Ehe als Mamser. Das uneheliche Kind eines verheirateten Vaters gilt nicht als Mamser, wenn die Mutter selbst nicht verheiratet ist.
Der Mamser-Status ist erblich: Wessen Vater oder Mutter Mamser ist, gilt ebenfalls als Mamser. Mamserim gelten als Juden, dürfen aber keine Juden heiraten, außer andere Mamserim oder zum Judentum Übergetretene.
Diese Bestimmungen sind innerhalb des Judentums nicht allgemein anerkannt. Liberale Strömungen wenden diese Regeln seit dem 19. Jahrhundert nicht mehr an. Einige orthodoxe Autoritäten behelfen sich mit der rechtlichen Fiktion, dass Mamserim nicht lebensfähig sind. Somit kann dann ein Kind, das das Säuglingsalter überlebt, gar kein Mamser sein.
Konsequenzen in Israel
Schwerwiegende Konsequenzen kann der Mamser-Status in Israel haben: Rabbinatsgerichte verweigern die Eheschließung zwischen Mamsern und anderen Juden und führen „Schwarze Listen“ von Personen, die keine Juden heiraten dürfen (neben Mamserim auch Personen, die nicht nachweisen können, dass sie Juden sind). Da es in Israel keine Zivilehe gibt, können solche Paare in Israel nicht heiraten.[1][2]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Michael Chabin: Doomed At Birth. The Times of Israel, 12. Februar 2018, abgerufen am 13. August 2018 (english).
- ↑ Ben Sales: Barring ‘bastards’: Israel’s marriage blacklist said to break privacy laws. The Times of Israel, 7. Mai 2014, abgerufen am 13. August 2018 (english).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Mamser aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |