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Max-Planck-Gesellschaft

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Max-Planck-Gesellschaft
zur Förderung der Wissenschaften
(MPG)
Minerva als Logo der MPG
Zweck: Grundlagenforschung
Vorsitz: Peter Gruss (Präsident)
Gründungsdatum: 26. Februar 1948
Sitz: Berlin, Verwaltung: München
Website: www.mpg.de
Generalverwaltung der MPG, München
Eingang zur Generalverwaltung
50 Jahre Max-Planck-Gesellschaft; stehend Otto Hahn und Adolf Grimme (von rechts). Briefmarke von 1998

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit Sitz in Berlin und Verwaltungssitz in München. Nach § 1 der Vereinssatzung ist es der Zweck der Max-Planck-Gesellschaft, die Wissenschaft zu fördern, insbesondere durch die Unterhaltung von Forschungsinstituten. Sie besteht aus 82 rechtlich unselbstständigen Max-Planck-Instituten und der Generalverwaltung, die als Hilfsorgan für den Vorstand fungiert und von einem oder mehreren Generalsekretären geleitet werden kann.

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. ist eine in Deutschland führende Forschungsinstitution in der Grundlagenforschung und hat auch weltweit eine führende Anerkennung. So wurde sie 2006 vom Times-Higher-Education-Supplement-Ranking von nicht-universitären Forschungsinstitutionen[1] (Peer-Review durch Akademiker) zur weltweit besten nicht-universitären Forschungseinrichtung und hinter AT&T und dem Argonne National Laboratory zur weltweit drittbesten Institution in der Technologieforschung gekürt.

Struktur und Aufgaben

Im Gegensatz zu anderen gemeinnützigen Einrichtungen ist die Max-Planck-Gesellschaft kein Dachverein, in dem rechtlich selbstständige Max-Planck-Institute, wie die Stiftung Max-Planck-Institut für Kohlenforschung und die Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH als juristische Personen Mitglieder wären. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik war bis 1970 eine GmbH und wurde dann vermögenslos gestellt und in die MPG überführt. Das MPI für Plasmaphysik wurde von Anfang an abweichend von den übrigen rechtlich unselbstständigen Max-Planck-Instituten nur durch Bayern und nur durch den Bund sowie aus Euratommitteln finanziert. Es ist deshalb auch nach Inkrafttreten der Ausführungsvereinbarung MPG – AV-MPG – von 1975 gemäß der Protokollnotiz zu § 1 AV-MPG nach den Regelungen für von Bund und den jeweiligen Sitzländern geförderte Großforschungseinrichtungen dort aufgeführt.

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften kennt nur Wissenschaftliche Mitglieder – dies sind in der Regel die Direktoren der rechtlich unselbstständigen Max-Planck-Institute sowie auswärtige wissenschaftliche Mitglieder – sowie fördernde Mitglieder, die entweder natürliche Personen oder juristische Personen wie Firmen sein können, welche die gemeinnützige Forschung in den Max-Planck-Instituten fördern. Die Max-Planck-Gesellschaft widmet sich vorwiegend der natur-, sozial- und geisteswissenschaftlichen Grundlagenforschung und arbeitet in Kooperation mit den Universitäten, bleibt aber unabhängig davon. Sie beschäftigt sich mit Forschungszielen, die aufgrund ihrer Transdisziplinarität oder der hohen notwendigen Ressourcen nicht von anderen Forschungseinrichtungen der Grundlagenforschung erreicht werden können. Die Forschungsergebnisse dienen der Allgemeinheit und haben das Ziel, Schwerpunkte exzellenter Forschung in bestimmten Forschungsbereichen in Ergänzung zur Forschung an Hochschulen und anderen Forschungsorganisationen zu bilden. Die Max-Planck-Gesellschaft ist durch ihren jeweiligen Präsidenten in der sogenannten Allianz der Wissenschaftsorganisationen vertreten, in der die Spitzen der deutschen Forschungsorganisationen sich regelmäßig beraten und austauschen.

Geschichte

Die Max-Planck-Gesellschaft wurde am 26. Februar 1948 unter der Präsidentschaft von Otto Hahn und der Leitung von Generalsekretär Ernst Telschow als Nachfolgeorganisation der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG) in Göttingen gegründet. Benannt wurde sie nach Max Planck, dem Mitbegründer der Quantenphysik. Das Emblem der Max-Planck-Gesellschaft zeigt wie schon das Signet der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft Minerva, die römische Göttin der taktischen Kriegsführung, des Schiffbaus und der Weisheit, die als Hüterin des Wissens und Beschützerin der Dichter und Lehrer verehrt wird.

Zu dieser neu gegründeten Max-Planck-Gesellschaft gehörten zunächst nur die Institute der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden britischen und amerikanischen Besatzungszone, der sogenannten Bizone. Erst im November 1949 traten die in der französischen Besatzungszone gelegenen früheren KWG-Institute der Max-Planck-Gesellschaft bei und 1953 auch die ehemaligen Berliner Institute, die zwischenzeitlich zu einer Stiftung „Deutschen Forschungshochschule“ zusammengefasst worden waren.

Zunächst wurde jedes Institut im Rahmen der Kulturhoheit jeweils alleine von dem Land finanziert, in dem es seinen Sitz hatte. Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kam es am 24. März 1949 zum „Staatsabkommen über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen“, dem sogenannten Königsteiner Staatsabkommen, in dem die länderübergreifende Finanzierung festgelegt wurde. Dieses Staatsabkommen stellte die unmittelbare Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft e. V. sicher. Dieses Staatsabkommen wurde zunächst auf 5 Jahre abgeschlossen und dann erst bis 1959 und dann noch mehrmals bis Ende 1969 verlängert. Bis 1964 haben die Länder die investiven Ausgaben nur in einem eingeschränkten Umfang finanziert. Bereits seit Ende der fünfziger Jahre wurden vom Bund die baulichen Investitionen auf der Basis von Zuwendungen nach § 64a Reichshaushaltsordnung finanziert.

Ab 1964 wurde zwischen Bund und Ländern ein Verwaltungsabkommen geschlossen, das die paritätische Mitfinanzierung der Länder bei den Investitionen und des Bundes bei den laufenden Betriebsausgaben vorsah. Da der Bund seine Zuwendungen via Verwaltungsakt – Zuwendungsbescheid mit Bewilligungsbedingungen – bewilligte und die Länder aufgrund des Königsteiner Staatsabkommens durch die hierfür eingerichtete Geschäftsstelle (Vorläufer der BLK-Geschäftsstelle und jetzt GWK-Geschäftsstelle), war die Bewilligung der Bund-Länder-Mittel nicht einheitlich und unterschiedlich geregelt. Auf Drängen der Rechnungshöfe kam es daher 1968 erstmals zu Bewirtschaftungsregelungen, die von Bund und Ländern einheitlich zugrunde gelegt worden sind. Diese Finanzierungsregelungen wurden im Laufe der nächsten Jahre immer weiter verfeinert. Mit der Budgetierung erfolgten im Bereich der Stellenbewirtschaftung, der Deckungsfähigkeit und der Mehreinnahmenverwendung eine erhebliche Flexibilisierung.

Mit der Neuordnung des Haushaltsrechts im Jahr 1969 auf Seiten des Bundes und Länder und die Einfügung des Art. 91b GG wurde die Grundlage gelegt, für die 1975 unterzeichnete Rahmenvereinbarung Forschungsförderung sowie die Ausführungsvereinbarung Max-Planck-Gesellschaft, welche die Finanzierungsgrundlagen und notwendigen Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern regelt.

Zum Zeitpunkt ihrer Gründung, 1948, umfasste die Max-Planck-Gesellschaft bei einem Haushaltsvolumen von etwa sieben Millionen DM (ca. 3,6 Mio. Euro) 25 Institute und Forschungsstellen. 1960 zählte die Max-Planck-Gesellschaft 40 Institute und Forschungseinrichtungen bei insgesamt rund 2.600 Beschäftigten, davon 750 Wissenschaftlern, und hatte einem Jahresetat von knapp 80 Millionen DM (ca. 40,9 Mio. Euro).

Nach dem Beitritt der fünf neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland wurden zwischen 1990 und 2002 insgesamt 18 neue Institute, eine Forschungsstelle und ein Teilinstitut in den neuen Ländern gegründet. Die Zahl der Institute erhöhte sich dadurch um rund ein Drittel. An den Instituten und Einrichtungen in den neuen Ländern forschen rund 4.000 Mitarbeiter. In einem sogenannten „Sofortprogramm“ nach der Wende wurde eine Reihe von Arbeitsgruppen an Universitäten eingerichtet, die jedoch bis 1998 befristet waren, und anschließend teilweise in Universitäten eingegliedert wurden. Der Aufbau in den neuen Ländern wurde teilweise auch durch eine Umschichtung von West nach Ost finanziert, da im Rahmen des „föderalen Konsolidierungsprogramms“ in den alten Bundesländern im gleichen Zeitraum 740 Stellen abgebaut werden mussten.[2]

In 80 Instituten und Forschungseinrichtungen wurden Anfang 2011 etwa 5.200 Wissenschaftler, über 10.000 Doktoranden, Diplomanden, studentische Hilfskräfte und Gastwissenschaftler sowie mehr als 8.000 Mitarbeiter im kaufmännischen, technischen und administrativen Bereich beschäftigt.[3] Das Jahresbudget beträgt rund 1,7 Milliarden Euro. Das Max-Planck-Institut für Kohlenforschung und das Max-Planck-Institut für Eisenforschung sind rechtlich selbstständig.

Von den seit 1948 in den Max-Planck-Instituten tätigen Wissenschaftlern wurden bisher 17 für ihre Entdeckungen oder Forschungsarbeiten, die zum Teil in der Zeit ihrer Tätigkeit an den Max-Planck-Instituten liegen, mit dem Nobelpreis ausgezeichnet.

2003 initiierte die Max-Planck-Gesellschaft die Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen und konzipierte in der Folge ein elektronisches Archiv für Publikationen der Mitarbeiter der MPG, den eDoc-Server, der zurzeit gut 21.000 Volltexte umfasst, wovon 9.000 öffentlich zugänglich sind.

Kommission zur Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus

Im Jahr 1997 wurde vom damaligen Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, dem Biologen Hubert Markl, mit Zustimmung ihres Verwaltungsrats und ihres Senats die Präsidentenkommission „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“ eingesetzt. Sie stand unter Vorsitz von zwei Historikern, die der Max-Planck-Gesellschaft nicht angehören: Reinhard Rürup (Technische Universität Berlin) und Wolfgang Schieder (Universität zu Köln).[4] Zwar wurde am 26. Februar 1948 eine – rechtlich gesehen – neue deutsche Wissenschaftsinstitution etabliert. Mit ihren vielfältigen institutionellen und personellen Verbindungslinien steht die Max-Planck-Gesellschaft jedoch in der unmittelbaren Nachfolge der 1911 gegründeten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Deren Vergangenheit und insbesondere deren Beziehungen zum NS-Regime sind Teil der Vergangenheit der Max-Planck-Gesellschaft.

Das Verhältnis der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zum NS-System, das wissenschaftliche, politische und wissenschaftspolitische Handeln ihrer Repräsentanten und Wissenschaftler während der Zeit des Nationalsozialismus sowie die Folgewirkungen dieses Handelns auf die Max-Planck-Gesellschaft sollen so vollständig wie möglich, rückhaltlos und ohne jegliche institutionelle Befangenheit erforscht und publiziert werden. Aus diesem Grund wurden unabhängige Historiker mit dem Vorsitz der Präsidentenkommission und der Lenkung ihrer Arbeiten sowie externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der Leitung und Umsetzung des Forschungsprogramms betraut. Die Ergebnisse des Forschungsprogramms wurden seit 1999 veröffentlicht.[5]

Organisation

Mitglieder

Als Verein verfügt die Max-Planck-Gesellschaft über Mitglieder; einerseits die Wissenschaftlichen Mitglieder, die in der Regel zugleich Direktoren einer Abteilung an einem Max-Planck-Institut sind, weiterhin die Fördernden Mitglieder, die sich in Persönlich Fördernde Mitglieder[6] und Korporativ Fördernde Mitglieder [7] (etwa Firmen, Verbände und Kommunen) aufteilen. Zu sogenannten Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitgliedern können Wissenschaftler berufen werden, die eng mit einem MPI kooperieren.

Emblem

Wie bei ihrem Vorgänger, der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, stellt das Emblem der Max-Planck-Gesellschaft den Kopf der Minerva dar, Tochter von Jupiter und altitalische Göttin der Weisheit und der Künste. Sie ziert auch das Abzeichen der Mitglieder der Max-Planck-Gesellschaft.

Sektionen

Die Max-Planck-Institute sind je nach Forschungsrichtung einer der drei Sektionen zugeordnet:

  • die Biologisch-Medizinische Sektion besteht aus 27 Max-Planck-Instituten und sieben Forschungseinrichtungen, die die Lebenswissenschaften in "ihrer gesamten Breite" widerspiegeln. Trotz dieser Vielfalt besteht als "übergeordneter Forschungsschwerpunkt" die Neurobiologie, an der zwölf Institute beteiligt sind.[8]
  • die Chemisch-Physikalisch-Technische Sektion umfasst 32 Max-Planck-Institute, deren Arbeiten sich in "drei grobe Themenbereiche einteilen" lässt: Materie, Komplexe Interaktion und Neuartiges Licht.[9]
  • die Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion umfasst 19 Max-Planck-Institute, darunter insgesamt acht juristische Institute.[10]

Präsidenten

Generalverwaltung

Die Generalverwaltung in München führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft und unterstützt die Organe der Gesellschaft sowie insbesondere die Institute bei der Wahrnehmung ihrer Verwaltungsaufgaben. Sie wird von einem oder mehreren Generalsekretären geleitet, die anfangs als Generaldirektor und Geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats bezeichnet wurden.

Bisherige Generalsekretäre:

Gebäude der Generalverwaltung

In den Jahren 1994 bis 1999 errichtete die Gesellschaft in München an der Hofgartenstraße 8 ihre Generalverwaltung. Architekten waren das Münchner Architektenbüro Graf, Popp und Streib. Das Gebäude wird außen durch die Glasfassade und im Inneren durch die Treppe bestimmt, die alle fünf Geschosse über eine der inneren Hallen erschließt.

Finanzierung

Die Max-Planck-Gesellschaft wird zum größten Teil (2006: ca. 82 %) institutionell durch Zuwendungen von Bund und Ländern auf der Basis der Ausführungsvereinbarung MPG gefördert. Hierbei sind die aus der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Tätigkeit erzielten Einnahmen (aus Gutachten, Geräteverkäufen, Lizenzverwertung – siehe Max-Planck-Innovation GmbH), zuwendungsmindernd im Gesamthaushalt der MPG zu veranschlagen. Die MPG e. V. sowie die beiden rechtlich selbstständigen Max-Planck-Institute bilden hierbei eine sog. Antragsgemeinschaft und der Gesamthaushalt besteht aus drei rechtlich getrennten Teilhaushalten, für die jeweils eigene Bewirtschaftungsgrundsätze gelten. Über diese institutionelle Förderung der Antragsgemeinschaft hinaus können der Bund und die mitfinanzierenden Länder sogenannte Sonderfinanzierungen bewilligen, die jedoch wegen möglicher Folgelasten der Zustimmung des Bundes und der übrigen Länder bedürfen. Bund und Länder teilen sich diese Zuschüsse seit 1965 zu gleichen Teilen, die Höhe der Zuschüsse wird durch die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung[11], seit 2008 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz aufgrund des von der MPG vorzulegenden Gesamthaushaltsplanes festgelegt, der rechtlich einem Antrag auf institutionelle Förderung entspricht – vgl. hierzu §§ 23, 44 BHO. Weitere Einnahmen sind Zuwendungen zur Umsetzung von sog. Drittmittelprojekten, die vom Bund, von Ländern und der Europäischen Union auf der Basis standardisierter Bewilligungsbedingungen sowie im Rahmen der sog. steuerbegünstigen Auftragsforschung auch durch Zuwendungen der Industrie finanziert werden. Das sog. Private Vereinsvermögen der MPG e. V. wird im Rahmen des Gesamthaushalts haushaltstechnisch wie ein Betrieb nach § 26 BHO abgebildet, ohne ein solcher zu sein. Die eingehenden Spenden, Nachlässe, Erbschaften sowie die rechtlich unselbstständigen Stiftungen sowie die Tagungstätten der MPG e.V. Schloss Ringberg und das Harnack-Haus werden innerhalb des Vereinsvermögens bewirtschaftet.

Wegen der fast vollständigen Finanzierung aus öffentlichen Mitteln wird die Max-Planck-Gesellschaft e. V. durch die für die rechtlich unselbstständigen Max-Planck-Institute aufgrund ihres Sitzlandes zuständigen Landesrechnungshöfe und die Generalverwaltung, die sog. zentral veranschlagten Mittel und das Private Vermögen durch den Bayer. Obersten Rechnungshof und den Bundesrechnungshof aufgrund der §§ 91 BHO, BayHO geprüft. Die staatlichen Rechnungshöfe sind bei ihrer Prüfungstätigkeit als sog. Hilfsorgane der Parlamente tätig und kontrollieren durch ihre Tätigkeit eigentlich die Exekutive, d.h. die Wissenschaftsministerien, welche die staatlichen Gelder an die MPG e.V. bewilligen. Die Rechnungshöfe der BRD haben zur Vermeidung von Doppelprüfungen eine Prüfungsvereinbarung für die MPG e.V. geschlossen.

2011 betrug der Gesamthaushalt der Max-Planck-Gesellschaft 1,73 Milliarden Euro.[12]

Planungssicherheit durch kontinuierliche Etatsteigerungen ist mit dem Pakt für Forschung und Innovation gegeben.

Seit dem Jahr 2006 existiert die Max-Planck-Förderstiftung, die ihre eingeworbenen Mittel ausschließlich für Forschungsvorhaben der Max-Planck-Gesellschaft verwendet.

Strategischer Innovationsfonds

Mehrere Programme der Max-Planck-Gesellschaft werden aus dem "Strategischen Innovationsfonds" finanziert, der im Jahr 2002 aufgrund der Empfehlungen der "Internationalen Kommission zur Systemevaluation der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft" eingerichtet wurde.[13] Geförderte Programme betreffen etwa die Gleichstellung von Frauen im "Minerva-Programm", die Nachwuchsförderung durch "Themenoffene Max-Planck-Forschungsgruppen", das "Max-Planck-Fellow"-Programm zur Zusammenarbeit mit den Universitäten und die internationale Zusammenarbeit in "Max Planck Centern". Das Volumen des Strategischen Innovationsfonds beläuft sich auf 90.9 Millionen Euro im Jahr 2011.[14]

Publikationen

Die Max-Planck-Gesellschaft gibt seit dem Jahr 1999 ein vierteljährlich erscheinendes, kostenloses Forschungsmagazin mit dem Titel MaxPlanckForschung heraus. Die Auflage liegt bei 85.000 Exemplaren (Stand: Mitte 2013). Die englische Ausgabe Max-Planck-Research besitzt eine Auflage von 10.000 Exemplaren.

Ferner finanziert die Max-Planck-Gesellschaft die Open-Access-Zeitschrift eLife, deren Webseiten seit Ende 2012 freigeschaltet sind. Weitere Geldgeber von eLife sind der britische Wellcome Trust und das US-amerikanische Howard Hughes Medical Institute.[15]

Publikationensreihe und Kommission "Forschungsperspektiven"

Seit dem Jahr 2000 hat die Max-Planck-Gesellschaft alle fünf Jahre eine Dokumentation zu den Forschungsperspektiven einzelner ausgewählter Wissenschaftsgebiete veröffentlicht um zu zeigen, welche Forschungsgebiete die MPG als besonders zukunftsträchtig einschätzt. Nach den Forschungsperspektiven 2000plus[16], die ein 260 Seiten umfassendes Buch waren, erschienen im April 2005 die Forschungsperspektiven 2005+ mit einem Umfang von 130 Seiten[17]. Die Dokumentation der Forschungsperspektiven 2010+ wurde von vornherein als Broschüre mit 36 Themenfeldern und parallel als Plattform im Internet veröffentlicht.[18] Im Internet sind neben den kurzen Texten auch längere Fachtexte zugänglich, die einzelne Themen detaillierter erläutern. Im Jahr 2011 wurde von der Max-Planck-Gesellschaft eine eigene "Präsidentenkommission" zu den Forschungsperspektiven der Gesellschaft eingesetzt.[19][20]

Internationale Zusammenarbeit

Die Max-Planck-Gesellschaft und die einzelnen Max-Planck-Institute verfügen über verschiedene Ebenen der internationalen Zusammenarbeit:[21] Zum einen existieren seit längerer Zeit Max-Planck-Institute außerhalb von Deutschland: das Max-Planck-Institut für Psycholinguistik in Nimwegen und zwei kunstgeschichtliche Institute, die Bibliotheca Hertziana und das Kunsthistorische Institut in Florenz (KHI). Während die Bibliotheca Hertziana schon seit 1913 ein Institut der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft war, ist das KHI Florenz seit dem Jahr 2002 Teil der Max-Planck-Gesellschaft. Neugründungen sind das Max Planck Florida Institute for Neuroscience[22] (2008) in den USA und das Max-Planck-Institut für internationales Verfahrensrecht in Luxemburg (2012).[23] Weiterhin existieren sogenannte Max Planck Center in Indien, Südkorea, Japan, USA, Israel, der Schweiz und Dänemark und zwei Partner-Institute in Shanghai und Buenos Aires.[24] Die einzelnen Max-Planck-Institute verfügen über zahlreiche internationale Kooperationen auf ihren jeweiligen Forschungsgebieten.

Seit 1974 arbeitet die Max-Planck-Gesellschaft auch mit der Chinesischen Akademie der Wissenschaften zusammen. Beginn der Zusammenarbeit war ein Besuch des damaligen Präsidenten Reimar Lüst in China. Seitdem existiert ein Wissenschaftler-Austausch, über den bisher rund 2000 chinesische Wissenschaftler an Max-Planck-Instituten geforscht haben und etwa ebenso viele deutsche Wissenschaftler in China waren.[25]

Für ihre internationale Zusammenarbeit wurde die Max-Planck-Gesellschaft 2013 mit dem Prinz-von-Asturien-Preis ausgezeichnet.[26]

Die Max-Planck-Gesellschaft arbeitet bei einzelnen Projekten auch mit dem US-Militär zusammen. 2009 erhielt sie vom Department of Defence rund 18.000 US-Dollar für "Offices of Lawyers". Die Defense Advanced Research Projects Agency fördert seit 2012 das Projekt "Advanced X-Ray Integrated Sources" mit 100.000 US-Dollar und seit 2013 die Materialforschung an Nanonsensoren mit 283.000 US-Dollar.[27]

Mentoring-Netzwerk

Unter dem Namen „Minerva-Femmenet“ existiert ein zentral gefördertes Mentoring-Netzwerk, das die wissenschaftliche Karriere von Frauen in der Max-Planck-Gesellschaft auf allen Qualifikationsebenen erleichtern soll. Es wurde Anfang 2001 zunächst am MPI für Biophysik in Frankfurt gegründet und 2009 institutionalisiert. Das Mentoring-Programm, das heute am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte koordiniert wird, steht auch ehemaligen Institutsangehörigen offen. Im Netzwerk arbeiten rund 270 ehrenamtliche Mentorinnen mit[28], Teilnehmerinnen können zugleich Mentorin und Mentee sein. Die Mitglieder vernetzen sich über regelmäßige Treffen („Stammtische“) in verschiedenen Regionen Deutschlands und organisieren in regelmäßigen Abständen öffentliche Veranstaltungen wie etwa Podiumsdiskussionen.[28][29]

Auszeichnungen

Der seit 1990 vergebene Max-Planck-Forschungspreis, über dessen Vergabe gemeinsam mit der Alexander von Humboldt-Stiftung entschieden wird, ist seit 2004 mit 750.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt.

Für besondere Verdienste um die Max-Planck-Gesellschaft verleiht die MPG die Harnack-Medaille, die schon 1924, zu Zeiten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, gestiftet wurde. Für besondere Leistungen in der neurologischen Grundlagenforschung wird seit 1990 der Zülch-Preis verliehen. Für Projekte aus der Grundlagenforschung, die erfolgreich in der Praxis angewandt werden, vergibt die Gesellschaft seit 1998 gemeinsam mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft einen Stifterverbandspreis. Darüber hinaus werden mehrere Auszeichnungen für Nachwuchsforscher vergeben, darunter die Otto-Hahn-Medaille.

Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft

Die Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft gliedern sich in mehr als 80 wissenschaftlich eigenständige Max-Planck-Institute, Forschungsstellen und Arbeitsgruppen.

Max-Planck-Forschungsgruppen an Universitäten (MPFG)

In den letzten Jahren wurde damit begonnen, sogenannte „Max-Planck-Forschungsgruppen“ an mehreren Universitäten einzurichten. Diese befristeten, transdisziplinären Gruppen sollen die Vernetzung der Max-Planck-Institute mit den Universitäten weiter verstärken. Bei diesen Max-Planck-Forschungsgruppen handelt es sich nicht um Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft e.V., sondern um Forschungseinheiten der Universitäten. Die Leiter und das Personal werden von den Universitäten angestellt. Die Finanzierung erfolgt auf Basis von in der Regel paritätischen Zuschüssen aus dem Haushalt der MPG e.V und der Universität. Die Berufungsverfahren sowie die Evaluierung erfolgt auf das Basis der vereinbarten Regelungen (gemeinsame Berufungen, Evaluierung nach den Fachbeiratsregelungen der MPG e.V.).

Weitere Einrichtungen

Tochtergesellschaften

Anfang 2013 wurde mit der Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit die dritte Tochtergesellschaft gegründet. Die Stiftung führt juristische Beratung und Fortbildungen in Konfliktgebieten und Transformationsstaaten durch.

Eine weitere Tochtergesellschaft der Max-Planck-Gesellschaft, die Minerva Stiftung GmbH [31], fördert den wissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Israel.

Für die Patentierung und Verwertung der Forschungsergebnisse ist von der Max-Planck-Gesellschaft e.V. schon 1970 eine Verwertungsgesellschaft gegründet worden, die erst 2008 in Max-Planck-Innovation GmbH umbenannt worden ist. Diese ist eine kommerzielle GmbH und 100 %ige Tochter der MPG e.V. und verwertet die Erfindungen aus dem Bereich der Max-Planck-Institute auf Kommissionsbasis (in eigenem Namen, aber auf Rechnung der MPG e.V.) und erhält ihrer Verwertungsaufwendungen von der MPG e.V. auf Basis eines Kommissionsvertrages von 1980, der 2002 geändert worden ist, ersetzt, einschließlich eines steuerlich angemessenen Gewinns. Daneben hat die MPG e.V. der Max-Planck-Innovation GmbH seit 1995 wegen der Synergieeffekte auch die Patentverwaltung übertragen, die bis dahin in einem Patentreferat der Generalverwaltung angesiedelt war. Hierfür erhält die Max-Planck-Innovation ebenfalls ein Entgelt in Form des Aufwendungsersatzes. Max-Planck-Innovation GmbH [32] zuständig. Pro Jahr werden durchschnittlich 130 Erfindungen bewertet, von denen schließlich 80 bis 100 zu einer Patentanmeldung führen.

Impact Factor der Forschungsarbeiten der Max-Planck-Institute

Besonders in den Naturwissenschaften wird die Leistung eines Wissenschaftlers häufig aufgrund des sogenannten Impact Factors bewertet, der angibt, wie häufig die Veröffentlichungen des Wissenschaftlers im Durchschnitt von anderen Wissenschaftlern zitiert werden. In der folgenden Tabelle ist der Impact Factor aller Veröffentlichungen von Wissenschaftlern der Max-Planck-Gesellschaft berechnet. Die Zahlen sind auf eine 10-Jahres-Periode bezogen[33] und wurden von der Firma „Thomson Scientific“ erstellt. Die Aussagekraft des Impact Factors ist in der Wissenschaftsgemeinschaft umstritten.

Fachrichtung Veröffentlichungen Zitierungen Impact Factor / Zitierungen pro Veröffentlichung Rang der Institution aufgrund des Impact factors
Physik 15.964 201.420 12,62 1
Weltraumwissenschaften 7.527 132.360 17,58 1
Materialwissenschaften 3.154 33.010 10,47 2
Biologie und Biochemie 5.437 132.102 24,30 3
Molekularbiologie und Genetik 4.385 154.371 35,20 4
Neurowissenschaften und Verhaltenswissenschaften 3.245 89.610 27,61 5
Mikrobiologie 1.207 25.432 21,07 6
Geowissenschaften 2.655 45.462 17,12 7

Kritik

2004 sah sich die Max-Planck-Gesellschaft Vorwürfen ausgesetzt, ihre Promovierenden nicht angemessen zu behandeln. So wurden bis 2004 ausländische Promovierende in der Regel sozialversicherungsfrei mit einem Stipendium bedacht, wohingegen die deutschen Promovierenden sozialversichungspflichtig beschäftigt wurden.[34] Diese Diskriminierung wurde von Andrea Raccanelli 2004 vor die Europäische Kommission gebracht.[35] Im Ergebnis kam es zu einer Änderung der Richtlinien bei der Max-Planck-Gesellschaft.[36]

Die Vergabe von Stipendien an Doktorandinnen und Doktoranden hat sich in den letzten Jahren auch bei deutschen Promovierenden erheblich ausgeweitet, was auch in den Medien diskutiert wurde.[37] Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warf in einer Bundestagsanhörung am 28. März 2012 die Frage auf, ob es sich bei den Stipendien nicht um einen Versuch handele, Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Die Gewerkschaft forderte Betroffene daher auf, ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einzuleiten um sich ggf. Ansprüche in den sozialen Sicherungssystemen zu sichern.[38] Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Peter Gruss, wies die Kritik in einem Beitrag für den Tagesspiegel zurück.[39]

Andere Forschungsorganisationen

Literatur

  • Eckart Henning, Marion Kazemi: Chronik der Kaiser-Wilhelm-, Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften : 1911 - 2011 ; Daten und Quellen, Berlin : Duncker & Humblot 2011, (Gesamtitel: 100 Jahre Kaiser-Wilhelm-, Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften ; Teil 1), ISBN 978-3-428-13623-0.
  • Eckart Henning, Marion Kazemi: Chronik der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften 1948–1998. 2 Bände, Berlin: Duncker und Humblot, 1998, ISBN 3-428-09068-3
  • Bernhard vom Brocke, Hubert Laitko (Hg.): Die Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Gesellschaft und ihre Institute. Studien zu ihrer Geschichte: Das Harnack-Prinzip. Berlin, New York, Walter de Gruyter, 1996, ISBN 3-11-015483-8
  • Rudolf Vierhaus, Bernhard vom Brocke (Hg.): Forschung im Spannungsfeld von Politik und Gesellschaft. Geschichte und Struktur der Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Gesellschaft. Stuttgart, DVA, 1990, ISBN 3-421-02744-7
  • Alison Abbott: German science starts facing up to its historical amnesia, in: Nature Vol 403 (2000), S.474f. (Artikel über die Kommission zur Aufklärung der Geschichte der KWG im Nationalsozialismus)
  • Gretchen Vogel: Aufbau Ost: Max Planck's East German Experiment, in: Science Vol. 326, 6. November 2009
  • Peter Gruss, Reinhard Rürup (Hg.): Denkorte. Max-Planck-Gesellschaft und Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Brüche und Kontinuitäten 1911–2011, Sandstein Verlag, Dresden 2011, ISBN 978-3-942422-01-7.
  • Richard E. Schneider: Ein (Wieder)Aufbau unter ungewissen Vorzeichen : Die Gründungsgeschichte der Max-Planck-Gesellschaft, in: Deutschland-Archiv 8/2011, 15. August 2011 (online)

Weblinks

 Commons: Max Planck Institutes – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. „World University Rankings 06 Who's up? Who's down?“ Times Higher Education Supplement, 22. Juni 2007 (archiviert, Webseite im Juni 2007 eingestellt)
  2. Broschüre „Aufbau Ost“ der Max-Planck-Gesellschaft
  3. [www.mpg.de/5823357/B_Jahresbericht_2011_Jahresrechnung.pdf Max-Planck-Gesellschaft: Jahresbericht, Finanzen 2011] (PDF)
  4. Forschungsprogramm: „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“
  5. Veröffentlichungen: „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“
  6. siehe Übersicht über die Persönlich Fördernde Mitglieder unter http://www.mpg.de/787868/Persoenlich_Foerdernde_Mitglieder_MPG.pdf
  7. siehe Übersicht über die Korporativ Fördernden Mitglieder unter http://www.mpg.de/787880/Korporativ_Foerdernde_Mitglieder_MPG.pdf
  8. siehe Andrei Lupas: Die Biologisch-Medizinische Sektion, abgerufen 1. Januar 2013, auch als PDF verfügbar
  9. siehe Jan Michael Rost: Die Chemisch-Physikalisch-Technische Sektion, abgerufen 1. Januar 2013, auch als PDF verfügbar
  10. siehe Jens Beckert: Die Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion
  11. Jahresbericht 2004. Max-Planck-Gesellschaft, München 19. Juli 2005, S. 3 (online (PDF; 83 kB), abgerufen am 22. März 2007).
  12. [www.mpg.de/5823357/B_Jahresbericht_2011_Jahresrechnung.pdf Max-Planck-Gesellschaft: Jahresbericht, Finanzen 2011]
  13. siehe Bericht der Kommission unter http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/archiv_download/forschungsfoerderungDeutschland.pdf
  14. siehe Bericht über die Ausgaben im Fonds im Jahresbericht der Max-Planck-Gesellschaft 2011, Seite 137
  15. Webseite des Open-Access-Journals eLife
  16. siehe Webseite über die Forschungsperspektiven 2000plus
  17. siehe Pressemitteilung zu den Forschungsperspektiven 2005+
  18. siehe Presse-Information über die Forschungsperspektiven 2010+
  19. Seite über die Schriften und die Kommission Forschungsperspektiven beim "Pakt für Forschung und Innovation"
  20. Eintrag der Forschungsperspektiven in der Deutschen Nationalbibliothek
  21. siehe als Übersicht http://www.mpg.de/internationales/zahlen_fakten
  22. Max Planck Florida Institute for Neuroscience
  23. siehe http://www.mpg.de/182559/Max-Planck-Institute_im_Ausland
  24. siehe http://www.mpg.de/182648/Max_Planck_Center_Partnerinstitute
  25. siehe Seite der Max-Planck-Gesellschaft unter http://www.mpg.de/184077/China
  26. La Sociedad Max Planck para el Avance de la Ciencia, Premio Príncipe de Asturias de Cooperación Internacional bei fpa.es; abgerufen am 12. Juni 2013
  27. http://www.ndr.de/geheimer_krieg/geheimerkrieg249.pdf
  28. 28,0 28,1 Starthilfe und Vernetzung im Zweierteam, Max-Planck-Gesellschaft
  29. Mentoring - Karriereförderung für Frauen, Minerva FemmeNet
  30. Siehe Meldung der Universität Würzburg unter http://www.uni-wuerzburg.de/sonstiges/meldungen/single/artikel/das-immuns/
  31. Minerva Stiftung GmbH
  32. Max-Planck-Innovation GmbH
  33. Incites – Institutions: Beobachtung verschiedenen 10-Jahres-Perioden in den Jahren 1994–2007
  34. siehe http://www.discriminationatmpg.info/evidences.php
  35. siehe http://www.discriminationatmpg.info/docs/eu/1-petition.pdf
  36. siehe http://www.discriminationatmpg.info/docs/eu/5-commissione_closing.pdf
  37. siehe z. B. bei Spiegel Online http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/max-planck-doktoranden-wollen-stipendien-abschaffen-a-823951.html und bei der taz http://www.taz.de/!92279/
  38. http://www.gew.de/Binaries/Binary89065/Statusfeststellungsverfahren.pdf
  39. http://www.tagesspiegel.de/wissen/position-lehrjahre-im-labor/6478620.html
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