Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
Das medizinische Tauglichkeitszeugnis, offiziell fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, unter Fliegern oft als (Flight-)Medical (englisch: „medical [certificate]“) bezeichnet, ist ein im Auftrag (Bestellung) des Luftfahrtbundesamtes durch einen Flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) ausgestelltes Dokument, das die medizinische Tauglichkeit eines Luftfahrers oder Bewerbers zur Ausübung der Rechte aus einer zugeordneten Lizenz für Luftfahrzeugführer bescheinigt. Voraussetzungen für die Ausstellung ist eine Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung.
Rechtsgrundlage
Seit dem 8. April 2013 ist die direkt anwendbare Verordnung (EU) Nr. 1178/2011[1] in der gesamten Europäischen Union und den weiteren der EASA zugehörigen Staaten die Rechtsgrundlage für die Ausstellung des medizinischen Tauglichkeitszeugnisses. Anhang IV (Part-MED) dieser Verordnung befasst sich mit der medizinischen Tauglichkeit. Detaillierte Richtlinien, die aber nicht bindend sind, finden sich in den von der EASA herausgegebenen AMC (Acceptable Means of Compliance).[2] Artikel 5 der Verordnung legt fest, dass Tauglichkeitszeugnisse, die vor dem 8. April 2013 nach den alten JAR-FCL 3 ausgestellt wurden, weiterhin gültig bleiben. Da die JAR-Medicals nach spätestens 5 Jahren verfallen, wird das letzte JAR-Medical am 8. April 2018 seine Gültigkeit verlieren.
Klassen von Tauglichkeitszeugnissen
MED.A.030 der EU-Verordnung ordnet die Klassen von Tauglichkeitszeugnissen den Pilotenlizenzen folgendermaßen zu:
- Klasse 1 – Berufspiloten mit ATPL, MPL oder CPL
- Klasse 2 – Privatpiloten mit Motorfluglizenz, Segelfluglizenz oder Ballonpilotenlizenz
- Tauglichkeitszeugnis für LAPL – Piloten von Leichtflugzeugen mit LAPL
Zu beachten ist, dass die Erstuntersuchung für das Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 nur von einem der sieben Aero Medical Center (AeMC)[3] durchgeführt werden darf.
Die EU-Verordnung erlaubt es den Mitgliedstaaten, die Einführung des Tauglichkeitszeugnis für LAPL bis zum 8. April 2015 zu verschieben. Die Nutzung dieser Möglichkeit ist von der Bundesrepublik mit den NfL I 218/12 bekannt gegeben worden.[4]
Gültigkeit
MED.A.045 der EU-Verordnung spezifiziert die Gültigkeitsdauer der Tauglichkeitszeugnisse:
- Klasse 1 in Luftfahrzeugen mit 2 Piloten:
- bis 59 Jahre – 12 Monate,
- ab 60 Jahre – 6 Monate
- Klasse 1 in Luftfahrzeugen mit 1 Piloten:
- bis 39 Jahre – 12 Monate,
- ab 40 Jahre – 6 Monate
- Klasse 2:
- bis 40 Jahre – 60 Monate,
- bis 50 Jahre – 24 Monate,
- ab 50 Jahre – 12 Monate
- Tauglichkeitszeugnis für LAPL:
- bis 39 Jahre – 60 Monate,
- ab 40 Jahre – 24 Monate
Kritik an den Tauglichkeitsanforderungen
Die Notwendigkeit eines Medicals für Privatpiloten wird seitens der Piloten häufig in Frage gestellt. In Großbritannien wird das Medical für Segelflieger nicht vom Aeromedical Examiner (AME, Fliegerarzt), sondern vom Hausarzt ausgestellt. In den USA ist für Segelflieger kein Medical nötig.
Andererseits verweisen Fachleute darauf, dass die Tauglichkeitsuntersuchungen den Sicherheitsstandard mit bewirken, durch den es zu einem geringen Risiko des gesundheitsbedingten Ausfalls des Piloten im Fluge kommt. Für diese Sichtweise kann auch sprechen, dass das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Jahre 2008 wegen zunehmender Unfallhäufigkeit die regelmäßige medizinische Tauglichkeitsuntersuchung für Segelflieger ab dem 60. Lebensjahr wieder vorgeschrieben hat.[5] Fachleute des Deutschen Fliegerarztverbandes verweisen darauf, dass über Deutschland einer der dichtest beflogenen Lufträume der Welt liegt und die Anzahl der Luftfahrzeuge pro Quadratkilometer Fläche einen Spitzenwert in der Welt aufweist.
Mit der Einführung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 sind einige Kritikpunkte behoben. So sind für die Klasse 2 die Anforderungen an das Sehvermögen nicht mehr strenger als international von der ICAO gefordert. Auch dürfen die Mitgliedstaaten das Tauglichkeitszeugnis für LAPL vom Hausarzt ausstellen lassen.
Literatur
- J. Hinkelbein, E. Glaser (Hrsg.): Flugmedizin. UniMed-Verlag, Bremen 2007, 1. Auflage
Einzelnachweise
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten! |
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Medizinisches Tauglichkeitszeugnis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |