Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Minister ohne Geschäftsbereich
Minister ohne Geschäftsbereich (auch: Minister ohne Portefeuille) wird ein Minister genannt, der zwar Sitz und volles Stimmrecht in der jeweiligen Regierung sowie ministeriale Pensionsansprüche hat, aber kein eigenes Ressort leitet. In der Bundesrepublik Deutschland erhält ein derartiger Sonderminister oft den Titel Bundesminister für besondere Aufgaben, in anderen Regierungen gelegentlich den Titel Staatsrat.
Für die Berufung von Sonderministern kann es verschiedene Motivationen geben. Manchmal gilt es, zeitlich begrenzt bestimmte Aufgaben auf Regierungsebene zu koordinieren, die nicht in die Ressort-Einteilung passen (etwa Rainer Eppelmann in der Regierung Modrow und in Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung). Oft versucht man so auch, wichtige Parteimitglieder in die Regierungsdisziplin einzubinden. So kann man es besonders oft im Vereinigten Königreich verfolgen, wo der Premierminister diese Personen beruft, welche dann mit wichtigen Vermittlungs- und Koordinationsaufgaben betraut werden.[1] In wieder anderen Fällen handelt es sich um reine Ehrentitel für verdiente Persönlichkeiten.
In Österreich ist die Ressorteinteilung im Bundesministeriengesetz festgelegt. Sind in einer neuen Bundesregierung (z. B. durch Teilung entstandene) neue Bundesministerien vorgesehen, werden die entsprechenden Bundesminister vorläufig als Bundesminister ohne Portefeuille angelobt, bis sie nach Inkrafttreten der nötigen Gesetzesänderung ihr eigentliches Ressort übernehmen können.
Quellen
- ↑ Franz Lehner, Ulrich Widmaier: Vergleichende Regierungslehre. 4. Auflage. Leske + Budrich, Opladen 2002, S. 90, ISBN 3-8100-3199-2