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Netzknoten
L 262 zwischen Bildstock und Landsweiler-Reden | |||
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Netzknoten sind Knotenpunkte des Straßennetzes, die sich aus der verkehrlichen Verknüpfung zweier oder mehrerer Straßen untereinander ergeben. Dieser Begriff wird in der Straßenverwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen verwendet.
Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Netzknoten liegen sogenannte Abschnitte. Im Verlauf der Straßen ist eine eindeutige Stationierungsrichtung definiert, die z. B. bestimmt, in welche Richtung die Kilometer hochgezählt werden. Das Netzknoten- und Stationierungssystem liefert somit ein einheitliches und eindeutiges Ordnungsmerkmal zur Verwaltung straßenbezogener Sachverhalte. Über die Straßenverwaltung hinaus kann der Netzknoten der Standortbestimmung per GIS (Geografisches Informationssystem) und Satellitennavigation und auch der Polizei und Rettungskräften dienen.
Zur eindeutigen Bezeichnung erhält jeder Netzknoten eine eindeutige Nummer. Für das übergeordnete Straßennetz (Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen bzw. Staatsstraßen, Kreisstraßen) ist diese Nummer nach bundeseinheitlicher Regelung immer 7-stellig. Die ersten 4 Stellen bestehen aus der Nummer des Blattes der Topografischen Karte 1:25.000, innerhalb dessen der Netzknoten liegt, die letzten 3 Stellen entsprechen der Nummerierung im jeweiligen Kartenblatt. Auf kommunaler Ebene existieren weitere Nummerierungssysteme. In der Örtlichkeit wird das Netzknoten- und Stationierungssystem in der Regel durch Stationszeichen dargestellt (s. Foto), die mindestens die Straßenbezeichnung enthalten sowie den genauen Standort des Stationszeichens z. B. anhand der Netzknotennummern, einer Abschnittsnummer in Kombination mit der Station in Kilometern.
Sonderfälle
In folgenden Fällen werden zusätzliche Netzknoten vergeben, obwohl keine verkehrliche Verknüpfung zweier übergeordneter Straßen besteht:
- am Anfang einer Straße, wenn dieser keine verkehrliche Verknüpfung hat
- bei getrennt verlaufender Fahrbahn, wenn beide Abschnitte im gleichen Netzknoten beginnen und in einem anderen gemeinsamen Netzknoten enden, auf einer Fahrbahn an beliebiger Stelle
- bei verschiedenen Straßen, wenn zwei Abschnitte in einem Netzknoten beginnen und in einem anderen gemeinsamen Netzknoten wieder zusammenlaufen, auf einem Abschnitt an beliebiger Stelle
- am Ende eines Seitenarms, der nur einseitig mit einer übergeordneten Straße verknüpft ist
- an Landesgrenzen für alle Straßen
- an Kreisgrenzen für Kreisstraßen
Ferner können Netzknoten vergeben werden
- an Bauamtsgrenzen
- bei speziellen Netzsituationen (z.B. geplante Kreuzung)
Handelt es sich bei einem Netzknoten um einen Kreisverkehr, wird die Fahrbahn des Kreisverkehrs in Form von Ästen in die Straßeninformationsbank aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
- Regelwerke zum Download bei der BASt
- Straßenverwaltung exemplarisch mit einem Geografischen Informationssystem
- Stationszeichen in Bayern (PDF-Datei; 270 kB)
- Stationszeichen in Schleswig-Holstein (PDF-Datei; 31 kB)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Netzknoten aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |