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Landtag von Niederösterreich
Logo | Landhaus in St. Pölten |
---|---|
Basisdaten | |
Sitz: | Landhaus in St. Pölten |
Legislaturperiode: | fünf Jahre |
Erste Sitzung: | 1861 bzw. 1920 |
Abgeordnete: | 56 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 3. März 2013 |
Nächste Wahl: | spätestens 2018 |
Vorsitz: | Landtagspräsident Johann Penz (ÖVP) |
Sitzverteilung: | |
Website | |
www.landtag-noe.at |
Der Landtag von Niederösterreich ist der Landtag des österreichischen Bundeslandes Niederösterreich. Er übt die Landesgesetzgebung aus (Legislative). Der Sitz des Landtages ist in St. Pölten im Landhausviertel.
Der Niederösterreichische Landtag setzt sich aus 56 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird nach der NÖ Landtagswahlordnung 1992. In Niederösterreich gibt es 21 Wahlkreise, die den politischen Bezirken entsprechen. Die Statutarstädte gehören dabei dem gleichnamigen bzw. umgebenden Bezirk an. Die Anzahl der Abgeordneten entspricht den Einwohnerzahlen.
Um das passive Wahlrecht zu erhalten, muss ein Kandidat das 18. Lebensjahr (spätestens am Tag der Wahl) vollendet und mindestens 50 Zustimmungserklärungen haben. Nominiert wird er von einer politischen Partei. Für den Einzug in den Landtag muss eine Partei die Vier-Prozent-Hürde erreichen oder in einem Wahlkreis ein Mandat erlangen.
Geschichte
Der Niederösterreichische Landtag geht auf die mittelalterlichen Ständeversammlungen, die sogenannten Landtaidinge, zurück. Es waren dies der Prälatenstand (geistlicher Adel), der Herrenstand (hoher weltlicher Adel), der Ritterstand (niederer weltlicher Adel) sowie der Stand der landesfürstlichen Städte und Märkte. Nicht vertreten war also insbesondere der Bauernstand, somit der größte Teil der Bevölkerung. Die Landstände kamen anfangs unregelmäßig zusammen; erst an der Wende zur Neuzeit institutionalisierten sie sich im Landtag; 1513 wurde ein Gebäude in der heutigen Wiener Herrengasse, das heute so genannte Palais Niederösterreich, gekauft, in dem der Landtag bis 1997 tagte.
Die im 16. Jahrhundert noch große Macht der Landstände wurde im Zeitalter des Absolutismus immer weiter zurückgedrängt, jedoch wurde der Landtag niemals abgeschafft. Sein letzter Zusammentritt in alter Form erfolgte am 13. März 1848 - die Überreichung einer Petition an die niederösterreichischen Stände war der Auslöser der Märzrevolution.
Die Verfassungen und Verfassungsentwürfe der nachfolgenden Jahre sahen zwar regelmäßig einen Landtag für Niederösterreich vor, Wirklichkeit wurde er aber erst 1861 mit dem Februarpatent. Nach der mit diesem Patent erlassenen und bis 1918 gültigen „Landes-Ordnung für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns“ sollte der Landtag aus 66 Mitgliedern bestehen, nämlich: dem Erzbischof von Wien, dem Bischof von St. Pölten, dem Rektor der Universität Wien, ferner 15 Abgeordneten des Großgrundbesitzes, 28 Abgeordneten der Städte und Märkte sowie der Handels- und Gewerbekammern, und aus zwanzig Abgeordneten der ländlichen Gemeinden. Durch dieses Kuriensystem war das Wahlrecht extrem ungleich und aufgrund eines für die Städte und Landgemeinden bestehenden Zensus überdies auf etwa 7 % der Bevölkerung beschränkt. Ein bemerkenswerter Rückschritt erfolgte 1888 mit der ausdrücklichen Beseitigung des bis dahin aufrechten Frauenwahlrechtes.
Am 20. März 1919 wurde eine neue Wahlrechtsordnung erlassen, mit der das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht aller in Niederösterreich wohnenden Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts eingeführt wurde. Für Wien, das damals noch zu Niederösterreich gehörte, waren 68 der 120 Mandate vorgesehen. Die erste Wahl nach diesem Wahlrecht fand am 4. Mai 1919 statt und brachte eine absolute Mehrheit für die Sozialdemokratische Arbeiterpartei.
1919/20 verstärkten sich teilweise schon in der Monarchie geäußerte Tendenzen, Wien aus Niederösterreich herauszulösen. Wurde in der Monarchie daran gedacht, Wien zur reichsunmittelbaren Stadt zu erheben, die nur der k.k. Regierung für Cisleithanien unterstünde, so ging es nunmehr darum, Wien zum Bundesland zu erheben. Den anderen sechs Bundesländern, die damals bestanden, schien ein Land Niederösterreich inklusive Wien als zu übermächtiger Partner im angestrebten Föderalismus, lebte doch etwa die Hälfte aller Österreicher in diesem Land. Überdies wollten sich niederösterreichische Bauern nicht von sozialdemokratischen Wienern regieren lassen, und sozialdemokratische Wiener wollten sich bei linker Politik nicht von konservativen Niederösterreichern behindern lassen.
Daher wurde in der großkoalitionär vereinbarten und von der Konstituierenden Nationalversammlung am 1. Oktober 1920 beschlossenen österreichischen Bundesverfassung die Trennung von Wien und Niederösterreich vorgenommen. Am Tag des Inkrafttretens des Bundes-Verfassungsgesetzes, am 10. November 1920, trat der Wiener Gemeinderat erstmals als Wiener Landtag zusammen und beschloss die Wiener Stadtverfassung, die am 18. November 1920 in Kraft trat. Das neue Niederösterreich ohne Wien beschloss die Verfassung des Landes Niederösterreich-Land am 30. November 1920.[1]
Zur Koordination der Aufteilung des bisherigen Landeseigentums blieb der gemeinsame Niederösterreichische Landtag, bei Bedarf geteilt in die beiden Kurien Wien und Niederösterreich-Land, bis Ende 1921 formal erhalten, hatte aber so gut wie nichts mehr zu beschließen, da die führenden Politiker beider neuen Länder die Gemeinsamkeit rechtlich auch nicht partiell aufrechterhalten wollten. Die Aufhebung der noch verbliebenen Gemeinsamkeiten wurde in Wien und Niederösterreich von deren neuen Legislativorganen Ende 1921 beschlossen (siehe: Trennungsgesetz).
Ab 1. Jänner 1922 waren die beiden neuen Länder rechtlich völlig getrennt. Es war aber vereinbart worden, dass der Sitz des Niederösterreichischen Landtags und der Niederösterreichischen Landesregierung im Landhaus in Wien verbleibt; Wiens Hälfteanteil am Gebäude würde nur schlagend werden, wenn der Landtag aus dem Landhaus auszieht. (Das Wiener Hälfteeigentum wurde in den 1990er Jahren von Niederösterreich abgelöst.)
Das Landesparlament hatte bis 1932 60 Abgeordnete, die in vier Wahlkreisen gewählt wurden. 1932 wurde das Wahlgesetz reformiert und die Anzahl der Abgeordneten auf 56 reduziert, während die Anzahl der Wahlkreise auf acht erhöht wurde, um den Einzug kleinerer Parteien, im Speziellen der NSDAP, zu erschweren.
1933 wurde von der Regierung Dollfuß zwar der Nationalrat ausgeschaltet, im Niederösterreichischen Landtag beschlossen aber die Christlichsozialen und die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) gemeinsam das Verbotsgesetz für die NSDAP. Am 12. Februar 1934 verbot die Diktaturregierung Dollfuß die österreichische Sozialdemokratie, womit dem niederösterreichischen Landtag die demokratische Basis entzogen wurde. Mit 1. Juli 1934 wurde der Landtag diktatorisch in ein Ständeparlament umgewandelt, das aus 36 von den Berufsständen beschickten Mandataren bestand.
Mit dem „Anschluss“ 1938 wurde der ständestaatliche Landtag aufgelöst.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden Landesgesetze vom 27. April 1945 an vorerst von der Provisorischen Landesregierung beschlossen (siehe Landesregierung Figl I und Landesregierung Reither III); analog dazu wirkte auf gesamtstaatlicher Ebene die Provisorische Staatsregierung Renner 1945, ebenfalls noch ohne Parlament. Die erste Landtagswahl fand gleichzeitig mit der Nationalratswahl in Österreich 1945 am 25. November 1945 statt, und am 12. Dezember konstituierte sich der Landtag wieder und wählte am gleichen Tag die Landesregierung Reither IV als erste gewählte der Zweiten Republik.
Infolge des Ergebnisses der Abstimmung über eine eigene Landeshauptstadt übersiedelte der Landtag am 21. Mai 1997 nach St. Pölten. In der Folge wurde das Jahrhunderte lang als Landhaus bezeichnete Gebäude in Wien in „Palais Niederösterreich“ umbenannt, um die Nutzung des Gebäudes für nicht unmittelbar politische Zwecke zu erleichtern.
Landtagspräsidenten des neuen Landes Niederösterreich in der Ersten Republik
Als Erste Präsidenten amtierten folgende Personen:
- Karl Jukel (CS), 11. Mai 1921 bis 20. August 1931
- Alois Fischer (CS, StL), 30. September 1931 bis 12. März 1938
Zweite Präsidenten in diesem Zeitraum waren;
- Anton Ofenböck (SDAP), 11. Mai 1921 bis 20. Mai 1926
- Hubert Schnofl (SDAP), 19. Mai 1926 bis 20. Mai 1927
- Leopold Petznek (SDAP), 20. Mai 1927 bis 16. Februar 1934
- Friedrich Tinti (StL), 22. November 1934 bis 17. Mai 1935
- Karl Veit (StL), 17. Mai 1935 bis 12. März 1938
Als Dritte Präsidenten waren folgende Politiker im Amt:
- Georg Prader (CS), 11. Mai 1921 bis 11. Jänner 1923
- Viktor Mittermann, (GDVP), 11. Jänner 1923 bis 30. Mai 1927
- Rudolf Birbaumer, (GDVP), 20. Mai 1927 bis 21. Mai 1932
- Rudolf Beirer (CS), 20. Mai 1932 bis 22. November 1934
- Karl Dewanger (StL), 22. November 1934 bis 12. März 1938
Aktuelle Sitzverteilung
Nach dem Wahlergebnis der Wahl vom 3. März 2013 hat die ÖVP 30 (-1), die SPÖ 13 (-2), das Team Stronach 5 (+5), die FPÖ 4 (-2) und die Grünen 4 Mandate, siehe auch Landtagswahl in Niederösterreich 2013. Das Ergebnis der letzten Wahl: bei dieser behielt die ÖVP mit 50,79 % die absolute Mehrheit. Die SPÖ erreichte 21,57 %, Team Stronach 9,84 %, die FPÖ 8,21 % und die Grünen 8,06 %.
Siehe auch
- Sitzverteilung in den österreichischen Landtagen
- Ergebnisse aller Landtagswahlen in Österreich
- Mitglieder des Österreichischen Bundesrates aus Niederösterreich
Literatur
- Biographische Handbuch des NÖ Landtages und der NÖ Landesregierung 1921 – 1995, 1995
- Otto Krause: Biographisches Handbuch des NÖ Landtags 1861 – 1921, Digitalisat
Weblinks
- Landtag von Niederösterreich
- Landesrecht Niederösterreich auf dem Rechtsinformationssystem der Republik Österreich
- Landesgesetze von Niederösterreich 1849 – 1971 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
Einzelnachweise
Vorlage:Navigationsleiste Österreichische LandtageVorlage:Navigationsleiste Landtage der österreichischen KronländerVorlage:Navigationsleiste Landtagswahlen in NiederösterreichVorlage:Navigationsleiste Landtagswahlkreise in NiederösterreichVorlage:Navigationsleiste Abgeordnetenlisten des Landtags von Niederösterreich
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