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Personalien
Personalien (spätlateinisch „personalia“ persönliche Dinge; substantiviertes Neutrum Plural von „personalis“) oder Personendaten sind die registrierten Angaben zu einer Person. Dies können die amtlich registrierten Angaben sein, aber auch die Angaben in jeder anderen Art von Personen-, Patienten- und Kundenverzeichnissen wie beispielsweise bei Arbeitgebern, Vereinen oder Meinungsumfragen.
Deutschland
Angaben
In Deutschland gehören zu den amtlichen Personalien gemäß § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) folgende Daten:
- Vor-, Familien- und Geburtsname
- Ort und Tag der Geburt
- Familienstand
- Berufsbezeichnung
- Wohnanschrift (Wohnort und Straße mit Hausnummer)
- Staatsangehörigkeit
Wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert handelt nach § 111 OWiG ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 € bestraft werden. Wer fahrlässig nicht erkennt, dass eine Behörde, ein Amtsträger oder ein Soldat zuständig ist, wird mit bis zu 500 € bestraft[1].
Feststellung der Personalien
In Deutschland haben einzelne Behörden, ein Amtsträger oder ein zuständiger Soldat der Bundeswehr in bestimmten Fällen das Recht, die Personalien zu verlangen. Das Recht leitet sich aus ihrer jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ab. In Gerichtsverfahren werden beispielsweise routinemäßig die Personalien von Prozessbeteiligten festgestellt.
Der Vorgang wird Identitätsfeststellung genannt. Die Personalien werden beispielsweise mit einem Personaldokument belegt. Kommt der oder die Betreffende dieser Aufforderung nicht, unvollständig oder mit falschen Angaben nach, kann dieser Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Österreich
In Österreich gehören zu einer Identitätsfeststellung das Erfassen der Namen, des Geschlechts, des Geburtsdatums, des Geburtsorts, des Berufs und der Wohnanschrift eines Menschen, im Amtsdeutsch auch „Nationale“ genannt.
Datenschutz
Personalien, Personendaten und personenbezogene Daten sind auch Gegenstand des Datenschutzes.
Rechtsprechung
Einzelnachweise
- ↑ § 111 OWiG bei juris.de
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