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Politeuma

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Das Politeuma (griechisch πολίτευμα), die Bürgerschaft (bürgerliche Körperschaft), steht in der hellenistischen Welt für teilautonome Organisationsstrukturen ethnischer Minderheiten in einer Polis. Zahlreiche Untersuchungen zu diesem Thema beschäftigen sich speziell mit den selbständigen Kommunalverwaltungen der Juden in der Diaspora.

Klassisches Griechenland und Neues Testament

Der Begriff Politeuma wurde zeitlich und räumlich unterschiedlich gebraucht. Er hat allerdings nicht das große Bedeutungsspektrum von Politeia (πολιτεία), das ebenfalls Bürgerschaft, aber auch Bürgerrecht, Staatsverfassung, Staatsverwaltung, Staat, etc. bedeuten kann und auch der Titel von Platos Idealstaat ist.

Nach Aristoteles sind unter Politeuma alle Bürger des Staatswesens, der Politeia, zu verstehen, die an den Entscheidungsorganen und damit vorrangig an der Volksversammlung und den Gerichten teilnehmen – also die „Aktivbürgerschaft“.[1]

Politeuma kommt auch im Neuen Testament vor – allerdings nur einmal. Paulus schreibt an die Philipper: ἡμῶν γὰρ τὸ πολίτευμα ἐν οὐρανοῖς ὑπάρχειunsere Heimat ist im Himmel[2] bzw. etwas näher an der üblichen Bedeutung von Politeuma: das Reich, in dem wir Bürger sind...[3]

Ptolemäisches Ägypten und Seleukidenreich

Zur Integration der Minderheiten unterschiedlicher Landsmannschaften im multiethnischen Reich der Ptolemäer wurde diesen in Form von Politeumata eine teilweise Selbstverwaltung und eigene Gerichtsbarkeit gestattet. So existierten in Ägypten teilautonome Selbstverwaltungen der Boioter, der Idumäer, der Juden, der Kilikier, der Kreter, der Lykier und der Phryger.[4]

Im Seleukidenreich gewährte bereits dessen Gründer Seleukos I. Nikator (ca. 358–281 v. Chr.) den Juden in seiner Hauptstadt Antiochia und in den von ihm gegründeten Städten in Asien und Syrien das Bürgerrecht - so berichtet zumindest Flavius Josephus,[5][6] der hier von Politeia spricht.

Jüdische Politeumata im Ptolemäischen Ägypten

Bei der Untersuchung, welche Bürgerrechte tatsächlich im ptolemäischen (und seleukidischen) Reich an die Juden abgegeben wurden, stößt man in den umfangreichen Geschichtswerken von Flavius Josephus teilweise auf Ungenauigkeiten. Auch der Aristeasbrief, der ein Politeuma in Alexandria erwähnt, hat als eher poetisches Werk keine unbestreitbare Beweiskraft. Es ist bei dieser Qualität vielgenannter Quellen daher nicht erstaunlich, dass in der Forschung kontrovers diskutiert wurde, ob es in der hellenistischen Diaspora tatsächlich jüdische Politeumata im Sinne kommunaler Selbstverwaltungen gab.

So stand auf der einen Seite Emil Schürers weithin akzeptierte Ansicht, die Juden von Alexandria hätten das alexandrinische Bürgerrecht besessen[7] und sie bildeten dennoch „einen selbständigen Communalverband in oder neben der übrigen Stadt, ähnlich wie in Cyrene.“[8] Schürer zitiert an dieser Stelle Strabons Aussagen zur Selbständigkeit der jüdischen Gemeinde von Alexandria, die Flavius Josephus[9] wiedergibt: Ein ganzer Stadtteil von Alexandria sei für dieses Volk reserviert. Sie hätten an Ihrer Spitze einen Ethnarchen, „welcher das Volk regiert und Gericht hält und für die Erfüllung der Verpflichtungen und Befolgung der Verordnungen sorgt wie der Archon einer unabhängigen Stadt.“

Im Jahr 1985 unterstrich A. Kasher[10] nochmals die Existenz jüdischer Politeumata in der Hauptstadt Alexandria und in der ägyptischen Chora zu hellenistischer und römischer Zeit. Er stützte sich dabei auch auf Aussagen von Flavius Josephus und ging davon aus, dass dieser die Begriffe Politeuma und Politeia als synonym betrachtete.[11] Kasher bezieht sich in seiner Agumentation auch auf die Grabinschrift des Abramos aus Leontopolis,[12] die besagt, der Verstorbene sei Politarch (πολιτάρχης) von zwei Orten gewesen und habe für das ganze Volk (ἐθνικῆ) geamtet.

Auf der Seite der Kritiker sah beispielsweise G. Lüderitz[13] nach einer Untersuchung umfangreichen Quellenmaterials letztlich nur die Existenz des Politeuma von Berenike, dem heutigen Benghazi, als gesichert an. Diese auf zwei Ehrendekreten erwähnte Körperschaft, deren 7 bzw. 9 Archonten namentlich genannt werden, stufte er allerdings nur als eine aristokratische jüdische Bule (βουλή) ein, also nicht als Gesamtheit der Juden der Stadt. Die 1994 publizierten Erkenntnisse von Lüderitz resümierte B. Wander: „So wurde ein terminologisch gesichertes jüdisches Politeuma ein Phänomen der Geschichtsschreibung, keineswegs aber der Geschichte.“[14]

Inzwischen konnte die Existenz einer autonomen Selbstverwaltungskörperschaft der Juden im ptolemäischen Ägypten durch die Analyse der Dokumente des jüdischen Politeuma von Herakleopolis (Mittelägypten), die 2001 veröffentlicht wurden,[15] klar bewiesen werden. T. Kruse[16] bestätigt diesen Dokumenten eine „ungeheure Wirkung“ bei den Gelehrten, die sich mit der Erforschung des hellenistischen Judentums beschäftigen. Basis der Untersuchung sind 20 aus Mumienkartonage gewonnene Texte, die heute in den Papyrussammlungen von Heidelberg, Köln, München und Wien aufbewahrt werden.[17] Sie betreffen den Rechtsprechungsalltag des Politeuma, dessen Leitung ein Archontenkollegium mit einem Politarch als Vorsitzenden innehatte. Es war sowohl für die Gaumetropole als auch für die Siedlungen im Gau zuständig. Die Papyri des Politeuma von Herakleopolis bestätigen somit auch die Existenz des Politarchenamtes, das in der Grabinschrift des Abramos aus Leontopolis erwähnt wird.[18]

Literatur

  • J. Cowey, K. Maresch (Hrsg.): Urkunden des Politeuma der Juden von Herakleopolis (144/3–133/2 v. Chr.): Papyri aus den Sammlungen von Heidelberg, Köln, München und Wien. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2001, ISBN 3-531-09948-5.

Weblinks

Einzelnachweise

<references>
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Politeuma aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.
  1. Karen Piepenbrink: Politische Ordnungskonzeptionen in der attischen Demokratie des vierten Jahrhunderts v. Chr.: eine vergleichende Untersuchung zum philosophischen und rhetorischen Diskurs. Steiner, Stuttgart 2001, ISBN 3-515-07848-7, S. 70.
  2. Phil 3,20 EU, Zürcher Bibel 2007, S. 318.
  3. Phil 3, 20, Zürcher Bibel 1977, S. 258
  4. J. Cowey, K. Maresch: Urkunden des Politeuma..., Einleitung S.6
  5. Flavius Josephus, Contra Apionem, II 39
  6. Flavius Josephus, Antiquitates Judaicae, XII 3:1
  7. Emil Schürer: Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi. III, Hinrichs, Leipzig 1909, S. 82.
  8. Emil Schürer: Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi. II, Hinrichs, Leipzig 1886, S. 514.
  9. Flavius Josephus, Antiquitates Judaicae XIV, 7:2
  10. A. Kasher: The Jews in Hellenistic and Roman Egypt. The Struggle for Equal Rights. Mohr, Tübingen 1885, ISBN 3-16-144829-4.
  11. A. Kasher: The Jews in Hellenistic and Roman Egypt. The Struggle for Equal Rights. Mohr, Tübingen 1885, ISBN 3-16-144829-4, S. 279.
  12. Corpus Papyrorum Judaicarum (CPJ), vol. III, edited by V. Tcherikover, A. Fuks und M. Stern, 1530 a.
  13. G. Lüderitz: What is the Politeuma? In: J. van Henten, P. van der Horst (Hrsg.): Studies in Early Jewish Epigraphy. Leiden 1994, ISBN 90-04-09916-6, S. 183-225.
  14. B. Wander: Gottesfürchtige und Sympathisanten: Studien zum heidnischen Umfeld von Diasporagemeinden. Mohr Siebeck, Tübingen 1998, ISBN 3-16-146865-1, S. 25.
  15. J. Cowey, K. Maresch (Hrsg.): Urkunden des Politeuma ...
  16. T. Kruse: Das jüdische politeuma von Herakleopolis in Ägypten. Zur Methode der Integration ethnischer Gruppen in den Staat der Ptolemäer. In: V. Dementyeva, T. Schmitt (Hrsg.): Volk und Demokratie im Altertum (= Bremer Beiträge zur Altertumswissenschaft. Band 1). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2010, S. 93–105.
  17. Urkunden des Politeuma der Juden von Herakleopolis.
  18. Walter Ameling: Die jüdische Gemeinde von Leontopolis nach den Inschriften. In: M. Karrer, W. Kraus, unter Mitarbeit von M. Meiser (Hrsg.): Die Septuaginta - Texte, Kontexte, Lebenswelten. Internationale Fachtagung veranstaltet von Septuaginta Deutsch (LXX.D), Wuppertal 20.-23. Juli 2006. Mohr Siebeck, Tübingen 2008, ISBN 978-3-16-149317-1, S. 117-133, besonders S. 128.