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Polizeigeneral

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Polizeigeneral, auch Polizei-General, ist ein Spitzendienstgrad der Generalität oder die allgemeine Bezeichnung für Polizeigeneräle in manchen Ländern die keine strikte Trennung zwischen Polizei und Militär praktizieren. Übersetzungen der Bezeichnung in Fremdsprachen sind teilweise uneinheitlich, weil die Präferenzen der Behörden die Bezeichnung in der jeweiligen Amtssprache bestimmen. Gemäß den heutigen NATO-Rangcodes wäre dieser Rang mit OF-8 (Generalleutnant) vergleichbar. Die Praxis der Rangvergabe kann in den jeweiligen Ländern davon abweichen.

Deutschland

Die Dienststellung eines Polizeigenerals als oberster Polizeichef in Deutschland ist eng mit der deutschen Geschichte verbunden. Im 20. Jahrhundert war die Leitung der Polizei den jeweiligen Innenministerien der Länder zugeordnet. Zentralistische Strukturen wurden während der Zeit des nationalsozialistischen Deutschlands eingeführt. Nach 1945 fassten die Landesregierungen in Abstimmung mit den Alliierten die regionalen Kriminalämter zu „Landeskriminalpolizeiämtern“ zusammen. Das Grundgesetz bestätigte, dass die Polizeihoheit nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt. Dem Bund wurde lediglich die Befugnis zugebilligt, ein zentrales Kriminalpolizeiamt zu unterhalten (Art. 73, Art. 87 GG). Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage trat am 15. März 1951 das Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (BKAG) in Kraft. Weitere Polizeibehörden auf Bundesebene wurden später etabliert.

Polizei in der Zeit der Weimarer Republik

Während der Zeit der Weimarer Republik lag die oberste Polizeiführung bei den jeweiligen Landesregierungen ehemaliger deutscher Länder. Eine zentralistische Struktur für die Gesamtheit der deuten Länder existierte nicht. Ein bekannter Polizeioffizier aus dieser Zeit war

  • Magnus Heimannsberg war von 1927 bis 1932 Kommandeur der Berliner Schutzpolizei. Er wurde 1932 abgesetzt und später mehrfach verhaftet. Nach dem Krieg wurde er rehabilitiert. 1945 war er bis 1948 als Polizeigeneral a. D. zum Chef der deutschen Polizei in Groß-Hessen bestellt, danach bis zu seiner Pensionierung Polizeipräsident in Wiesbaden.[1]

Polizei des nationalsozialistischen Deutschlands

Nach der Machtergreifung durch die NSDAP wurden die Sicherheitsorgane sukzessive restrukturiert. Die deutsche Polizei wurde ab 1933 zentralisiert und dann 1936 in zwei Dienstzweige unterteilt: die Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei.

Reichsführer SS

Polizeigeneral mit dem höchsten Rang der Polizei (vergl. Armeegeneral) waren im Deutschen Reich:

Die Liste der SS- und Polizeiführer zeigt eine vielfache Vergabe von Offiziersrängen die der Polizei zugeordnet wurden. Darunter auch den "General der Polizei", der keinesfalls mit dem höherstehenden Polizeigeneral verwechselt werden darf. Nachfolgend 21 Offiziere mit dem Rang.

General der Polizei
General der Polizei

General der Polizei war im Deutschen Reich bis 1945 innerhalb der deutschen Polizei ein Dienstgrad, vergleichbar dem SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS.[2]

Personen mit diesem Dienstrang bis 1945

Nachkriegszeit in Deutschland

Die Nachkriegszeit in Deutschland kannte keine zentrale Führung der deutschen Polizei. Zunächst lag die Staatsmacht beim Alliiertern Kontrollrat. Im Bereich der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland war Georgi Konstantinowitsch Schukow oberster Chef der Polizei.[3] In der Folgezeit ordneten diverse Regelungen wie das Besatzungsstatut sukzessive auch die höhere Führung der Polizeien in den Regionen. Auf lokaler Ebene blieben Strukturen der Polizei erhalten und wirkten zum Teil gemeinsam mit der Militärpolizei unter Führung der militärischen Strukturen in der Besatzungszeit. Einer der wenigen bekannten Polizeioffiziere die in dieser Zeit als Chef der Polizei tätig waren ist Magnus Heimannsberg.

Polizei der DDR

Die Gesamtheit der Polizei in der DDR bestand aus den Bereichen Deutsche Volkspolizei, Volkspolizei-Bereitschaften, Transportpolizei und der Deutschen Grenzpolizei.

Folgende Personen hatten jeweils die oberste Leitung der Deutschen Volkspolizei. Die tatsächlichen Dienstränge weichen z. T. erheblich ab:

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Bundespolizei - Höherer Dienst 09.svg

Seit der Trennung von Polizei und Militär existieren militärische Dienstgrade nicht mehr in den Polizeien der Bundesrepublik Deutschland - Länderpolizeien und Bundespolizei. Polizisten führen daher Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. Die Führung hat die Landesregierung der jeweiligen Landespolizeibehörde. Ausnahmen bildeten die Bahnpolizei und der Bundesgrenzschutz, die 2005 zur Bundespolizei zusammengefasst wurden. Bis 1976 nutze der Bundesgrenzschutz militärische Dienstgrade, danach wurden in Amtsbezeichnungen übergeleitet. Die jeweiligen Leiter des BGS finden sich in der Liste der Inspekteure des BGS. Bundespolizeibehörden und weitere Behörden der Inneren Sicherheit unterstehen dem Bundesministerium des Innern.

Frankreich

Police nationale-inspecteur général.svg

Bezeichnung des Dienstpostens ist "Inspecteur général". Der Dienstrang kann jeweils abweichen. Bekannte Inhaber sind:

  • Richard Lizurey (aktuell per Februar 2018) Dienstposten: "Directeur général", Dienstrang: "Général de Corps d'armée"[7]

Österreich

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Oberster Polizeichef in Österreich ist der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres und damit ranghöchster Beamter der österreichischen Sicherheitsverwaltung. Die jeweiligen Inhaber finden sich in der Liste der Generaldirektoren der Zweiten Republik.

Serbien

Bekannte Inhaber:

Literatur

  • Ruth Bettina Birn: Die Höheren SS- und Polizeiführer – Himmlers Vertreter im Reich und in den besetzten Gebieten. Düsseldorf 1986, ISBN 3-7700-0710-7.
  • Henri Schmidt: Ein Nevigeser in Berlin (Heimannsberg-Biographie), Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins, erschienen in Ausgabe "Historische Beiträge Nr. 23"
  • Torsten Diedrich, Hans Gotthard Ehlert, Rüdiger Wenzke: Im Dienste der Partei: Handbuch der bewaffneten Organe der DDR,Ch. Links Verlag, 1998, ISBN 9783861531609

Einzelnachweise

  1. Magnus Heimannsberg im Bundesarchiv: Akten der Reichskanzlei Abgerufen am 4. Februar 2018.
  2. Ruth Bettina Birn (s. Literaturliste)
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Diedrich, Ehlert, Wenzke: Im Dienste der Partei
  4. Ulrich Braun, WAZ: Heimannsberg-Biografie, Die Spur führt von Neviges nach Argentinien Abgerufen am 4. Februar 2018.
  5. Javier Solana, EU High Representative for the CFSP Abgerufen am 3. Februar 2018.
  6. HNA: Oberster Bereitschaftspolizist geht in Ruhestand: Über GSG9 und G20 Abgerufen am 3. Februar 2018.
  7. Direction générale de la gendarmerie nationale (DGGN), abgerufen am 3. Februar 2018.
  8. United Nations: Vlastimir Đorđević Convicted for Crimes in Kosovo Abgerufen am 5. Februar 2018.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Polizeigeneral aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.