Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Polizeirecht
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Das Polizeirecht regelt per Gesetz oder Verordnung die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Innerdienstlich gelten ferner – jedoch untergeordnet – Dienstanweisungen, Anordnungen und hergebrachte Grundsätze. Rechtsgrundlage für eine Maßnahme ist immer nur das jeweilige Polizeigesetz.
Je nach Staat gilt ein verschiedenartiges Polizeirecht, das bei föderalen Staatsgebilden weiter unterteilt sein kann.
Hauptartikel:
- Polizeirecht (Deutschland) (16 Polizeigesetze der Länder und mehrere Polizeigesetze für die Polizeien des Bundes)
- Sicherheitspolizeirecht (Österreich)
- Polizeirecht (Schweiz)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Polizeirecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |