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Sabbatjahr

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für den beruflichen Sonderurlaub siehe Sabbatical
Ein Bewohner von Holon, Israel, deklariert die Früchte auf den Bäumen in seinem Hinterhof als הֶפְקֵר hefker (verlassenes Eigentum) anlässlich des Schnat schmitta

Ein Schabbatjahr (hebräisch שמיטה Schmitta oder Schemitta, oder שנת שמיטה Schnat schmitta, Schmittajahr, eingedeutscht Sabbatjahr, (gemeint Sabbatical)) ist gemäß der Tora ein Ruhejahr für das Ackerland in Israel.[1] Es wird auch שבתון Schabbaton genannt.

Biblische Grundlegung

Nach 6 Jahren Bebauung wird das Land – in Analogie zum Schabbat als Ruhetag – ein Jahr brach liegen gelassen (Ex 23,10-11 EU; Lev 25,1-7 EU):

10 Sechs Jahre kannst du in deinem Land säen und die Ernte einbringen; 11 im siebten sollst du es brach liegen lassen und nicht bestellen. Die Armen in deinem Volk sollen davon essen, den Rest mögen die Tiere des Feldes fressen. Das Gleiche sollst du mit deinem Weinberg und deinen Ölbäumen tun.“

Exodus 23, 10-11

Für diese Zeit kann das Gelände (Acker, Plantage) als הֶפְקֵר hefker, als vorübergehend „verlassenes Eigentum“, gekennzeichnet werden, dessen Früchte für jedermann zugänglich sind.

Weitergehend gibt es im Deuteronomium die Bestimmung, im Schmittajahr die Schulden zu streichen und Schuldknechte freizulassen (Dtn 15,1-2 EU):

1 In jedem siebten Jahr sollst du die Ackerbrache einhalten. 2 Und so lautet eine Bestimmung für die Brache: Jeder Gläubiger soll den Teil seines Vermögens, den er einem andern unter Personalhaftung als Darlehen gegeben hat, brachliegen lassen. Er soll gegen den andern, falls dieser sein Bruder ist, nicht mit Zwang vorgehen; denn er hat die Brache für den Herrn verkündet.“

Das Schmittajahr wird als „eine Weiterung des Grundgedankens des Schabbatgebots“ angesehen, dessen Sinn sei, „nicht das Letzte herauszuholen – aus den Ressourcen der Erde nicht, aus dem Kapital nicht, aus der Arbeitskraft der Anderen nicht und aus der eigenen auch nicht.“[2]

Nach Lev 25,8-34 EU folgt auf sieben Schmittajahre ein „Jubeljahr“ (hebräisch שנת היובל schenat hajobel, Erlassjahr, Halljahr).

Geschichte

Europäische Exegeten nahmen lange Zeit an, dass das Schmittajahr nicht praktiziert wurde.[2] Heute geht man vom Gegenteil aus. Durch Flavius Josephus sind die folgenden Jahre als tatsächlich gehaltene Schmittajahre bezeugt: 164/163 v. Chr., 38/37 v. Chr., 68/69 n. Chr. Das Gebot wird heute noch von orthodoxen Juden beachtet.

Diese Regelung führte dazu, dass vor dem Erlassjahr kaum Kredite gewährt wurden. Um die Zeitenwende erlaubte deshalb der berühmte Schriftgelehrte Hillel bei Schuldverträgen eine Klausel anzuhängen, die das Eintreiben der Schuld zu jeder Zeit gestattete, also auch nach Ablauf der sieben Jahre („Hillels Prosbul“). Dies sollte zur Herstellung einer sozial gerechteren Ordnung dienen.

Daten

Das Jahr 5775 (25. September 2014 bis 13. September 2015) war das letzte Schmitta- bzw. Sabbatjahr. Auch wenn die Teilbarkeit der jüdischen Jahreszahl durch 7 ohne Rest einen Beginn im Ursprungsjahr des jüdischen Kalenders nahelegt, so geht die heutige Zählung doch auf das Jahr 3829 (68–69 n. d. Z.) zurück. Das Jahr nach der Zerstörung des zweiten Tempels war das erste Jahr eines siebenjährigen Schabbatzyklus.[3]

Das nächste Schemittajahr wird das Jahr 5782 nach der Schöpfung sein, das vom 7. September 2021 bis zum 25. September 2022 dauert.

Unverständnis im römischen Umfeld

Tacitus hatte nicht viel für die Institution des Schmittajahres übrig: „septimum quoque annum ignaviae datum“. In seinen Augen war das siebte Jahr der Faulheit gewidmet, wie er auch der Institution des Schabbats ablehnend gegenüberstand und ihn als Zeichen der Faulheit und Trägheit der Juden deutete (Historien 5,4,2).

Literatur

  • B. Z. Wacholder: The Calendar of Sabbatical Cycles during the Second Temple and the Early Rabbinic Period. In: HUCA 44 (1973), S. 153–196

Weblinks

 Commons: Schmitajahr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Sabbatjahr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Siehe auch

Andere Wikis

Einzelnachweise

  1. Recht auf Ruhe, Jüdische Allgemeine, 7. Mai 2018. Abgerufen am 28. Oktober 2020.
  2. 2,0 2,1 Jürgen Ebach: Arbeit und Ruhe. In: Wolfgang Kraus, Bernd Schröder (Hrsg.): Kulturelle Grundlagen Europas: Grundbegriffe. Lit, Berlin 2012, ISBN 978-3-643-11862-2, S. 95–110, hier S. 105.
  3. „Schemitta 101“ bei chabad.org
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sabbatjahr aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.