Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Rettungsgasse

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ein Rettungswagen befährt eine Rettungsgasse auf der BAB 659
Rettungsgasse zwischen zwei Fahrstreifen auf der BAB 66
Personen und einige Fahrzeuge blockieren eine Rettungsgasse auf der BAB 81

Die Rettungsgasse oder einfach (ursprünglich) Gasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte bei Stau und stockendem Verkehr auf mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen. Das System der Rettungsgasse stammt bereits aus den 1980er Jahren, als diese in den ersten europäischen Ländern eingeführt wurde. Aktuell (2012) ist sie in Deutschland, Tschechien, Österreich und Ungarn verpflichtend vorgeschrieben, in der Schweiz und in Slowenien auf freiwilliger Basis zu bilden. Wer namensgebend für das System war, ist nicht bekannt.

Beschreibung

Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau führen, haben die Verkehrsteilnehmer der rechten Fahrspur ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Fahrzeuge der linken Spur sollen zum linken Fahrbahnrand gelenkt werden. Damit bildet sich zwischen den beiden Fahrzeugkolonnen eine weitere Fahrspur für Einsatzfahrzeuge.

Unterschiedlich ist allerdings die Regelung bei mehr als zwei Spuren. Während die Regelung, dass zwischen der am weitesten links und der vorletzten die freie Spur gebildet werden muss, in Deutschland und in Österreich besteht, muss die freie Spur in Tschechien zwischen der rechten und der nächsten Spur freibleiben. Die Begründung für die deutsche Lösung besteht darin, dass sich auf den rechten Fahrspuren mehr LKW befinden und so mehr Restbreite für die Einsatzfahrzeuge verbleibt, wenn die Rettungsgasse zwischen der vorletzten und der letzten Spur gebildet wird. Außerdem ist die Übersicht für die Einsatzkräfte in den großen Fahrzeugen besser gegeben. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötig Zeit verloren geht.[1] Die tschechische Regelung wird damit begründet, dass die Einsatzfahrzeuge die Ein- bzw. Ausfahrten leichter erreichen. Während in Deutschland der Standstreifen auch in diesem Fall nicht als Fahrbahn benutzt werden darf, fordert die ASFINAG dazu auf, in Österreich auch den Pannenstreifen zur Bildung der Rettungsgasse zu benutzen.[2] Das Befahren des Pannenstreifens zur Bildung der Rettungsgasse ist jedoch auch in der österreichischen StVO nicht vorgesehen.

„Rechte-Hand-Regel“ als Merkhilfe

Für die Bildung der Rettungsgasse rechts des äußerst linken Fahrstreifens gibt es als Merkhilfe die „Rechte-Hand-Regel“: Stellt man sich den Zwischenraum zwischen dem Daumen und den Fingern an der rechten Hand als Rettungsgasse vor, steht der Daumen für die äußere linke Fahrspur, die übrigen Finger für alle anderen Fahrspuren.[3] Unfallchirurgen kritisieren länderspezifische Unterschiede und fordern einheitliche und einfachere Regeln, um Verunsicherungen der Autofahrer zu vermeiden.[4] In Tschechien wäre analog eine Linke-Hand-Regel anzuwenden oder die rechte Handinnenfläche nach oben zu richten, um die Rettungsgasse links des äußerst rechten Fahrstreifens zu bilden.

Länderspezifische Situationen

Deutschland

Regelung seit 2016

Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO. Der lautet seit dem 14. Dezember 2016:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

§ 11 Abs. 2 StVO 2016

Der Standstreifen darf laut StVO nicht als Fahrspur genutzt werden, d. h., er darf nicht als Spur zur nächsten Ausfahrt befahren werden. Hingegen kommunizieren Hilfsorganisationen teilweise, dass Fahrzeuge mit ihrer halben Fahrzeugbreite, falls nötig auch mit ihrer ganzen Fahrzeugbreite, den Standstreifen nutzen sollen, um Platz für die Rettungsgasse zu schaffen. Er darf von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahren werden, da er laut §2 der StVO nicht als Bestandteil der Fahrbahn gilt. Jedoch kann ein Fahrzeug mit Wegerecht unmittelbar anordnen, freie Bahn zu schaffen. Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.[5] Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

Deutschland 1982 bis 2016

In Deutschland wurde das System der Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt.[6] Bis 2016 hatte der § 11 StVO wie folgt gelautet:

„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden“

§ 11 Abs. 2 StVO 2013

Gab es drei Fahrstreifen für eine Richtung, so musste schon damals zwischen der linken und der rechts danebenliegenden Spur eine Gasse gebildet werden. Bei zwei und vier (oder mehr) Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn musste die Gasse laut damaliger § 11 StVO in der Mitte der Richtungsfahrbahn gebildet werden. Die einzig mögliche Interpretation bezüglich vier Spuren, dass auf den zwei linken nach links und auf den zwei rechten nach rechts ausgewichen werden musste, führte jedoch zu Verwirrungen innerhalb der damaligen Rettungsgasse-Aufklärung. Die meisten Rettungsdienste und Initiatoren der Rettungsgasse kommunizierten bereits vor 2016 eine Regelung, wonach immer die Fahrer der linken Spur nach links ausweichen und auf allen rechts daneben liegenden Spuren nach rechts versetzt gefahren werden soll. Diese Regelung wurde 2016 in die StVO aufgenommen. Bis dahinwar das richtige Verhalten bei vier Fahrstreifen nicht explizit in der StVO definiert. Nur aus der Formulierung „...mit mindestens zwei Fahrstreifen ... in der Mitte der Richtungsfahrbahn...“ ließ sich ableiten, dass die Rettungsgasse bei vier Fahrstreifen zwischen den zwei linken und den zwei rechten Spuren gebildet werden musste.[7]

Kritik an der Regelung bis 2016 und der mangelhaften Umsetzung

Hilfsorganisationen und Medien kritisierten das mangelnde Verständnis der Autofahrer und das zögerliche Bilden der Rettungsgasse, besonders im Stau auf Autobahnen. Obwohl die Gasse auf Autobahnen schon bei stockendem Verkehr gebildet werden musste, unabhängig ob diese tatsächlich von Einsatzkräften genutzt wird, reagierten die Autofahrer meist erst viel zu spät und ineffektiv auf in der Durchfahrt bereits behinderte Einsatzfahrzeuge. Die meisten Autofahrer verknüpften mit dem Begriff „Rettungsgasse“ offenbar das Bild von Blaulicht im Rückspiegel, also eher die innerstädtische Situation von überraschend eintreffenden Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn. Leider wurden trotz der Bemühungen für Aufklärung zu sorgen, in auffällig vielen Beiträgen der Medien und sogar vereinzelter Rettungsgasse-Initiatoren inhaltliche sowie strategische Fehler gemacht.[8] Meist wurde die Rettungsgasse im Zusammenhang „Autobahn“ thematisiert, aber nicht explizit auf den korrekten Zeitpunkt hingewiesen, dass die Gasse tatsächlich schon bei stockendem Verkehr zu bilden war. Eine bundesweit einheitlich durchdachte und wirkungsvoll positionierte Rettungsgasse-Aufklärungskampagne ließ auf sich warten. Seit Sommer 2014 gibt es eine gemeinsame Kampagne der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (Landesgruppe Hessen) und der Feuerwehr Wiesbaden, um die Rettungsgasse mehr ins Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu bringen.[9][10]

Erlass der aktuellen Regelung 2016

Am 15. Juni 2016 übersandten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die „Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung“ an den Bundesrat, damit dieser durch Zustimmung die Verordnung in Kraft setzen möge. Die Verordnung beinhaltet eine Änderung des § 11, Abs. 2 StVO, um die Rettungsgasse immer rechts des äußerst linken Fahrstreifens bilden zu lassen und außerdem nicht erst, wenn der Verkehr stockt, sondern schon wenn Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.[11]

Die Änderung des § 11 StVO[12] trat am 14. Dezember 2016 in Kraft.[13]

Österreich

Datei:Logo-rettungsgasse-at.png
Darstellung der Rettungsgasse zur Bewusstseinsbildung in Österreich.
Informationstafel mit dem englischen Hinweis (»Form emergency corridor in case of traffic jam«) auf Bildung der Rettungsgasse an der Murtal Schnellstraße.

In Österreich wurde die Rettungsgasse mit dem 1. Januar 2012[14] verpflichtend eingeführt. Die Rettungsgasse ist auf baulich eigenständigen Richtungsfahrbahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung bei Staubildung verpflichtend und ist generell immer zwischen der äußerst linken und der nächsten daneben liegenden Spur zu bilden.[15] Die Platz machenden Fahrzeuge sollen bei vorhandenem Pannenstreifen auch diesen verwenden.[16]

Die Nichteinhaltung bzw. eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann in Folge mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro geahndet werden.[1]

Bis Ende 2011 war für Einsatzfahrzeuge der Pannenstreifen freizuhalten. Gemäß § 46 Abs. 4, lit. d der österreichischen Straßenverkehrsordnung ist es auf der Autobahn verboten, den Pannenstreifen zu befahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht und des Pannendienstes. Seit einem schweren Unfall im Jahr 1985 bei Amstetten auf der Westautobahn gab es die Diskussion über die Gesetzesänderung zur Einführung der Rettungsgasse. Diese Diskussion wurde vor allem von der Feuerwehr, dem Roten Kreuz und anderen Einsatzorganisationen getragen.

Die Regelung trat wie geplant zu Beginn 2012 in Kraft, nachdem Verkehrsministerin Doris Bures dies im November 2010 angekündigt hatte und 2011 die gesetzlichen Grundlagen über die Rettungsgasse im § 46 Abs. 6 der StVO für die Autobahnen und Schnellstraßen, sowie im § 47 für die Autostraßen geschaffen wurden.

Ein halbes Jahr nach der Einführung wurde kritisiert, dass die Bildung der Rettungsgasse noch nicht funktioniere und die Rettungsfahrzeuge bei der Zufahrt zu den Einsatzstellen behindert werden. Zudem benutzten immer wieder Autofahrer selbst die freie Spur, um so dem Stau zu entkommen. Von offiziellen Stellen wurde jedoch beteuert, dass es eine Verbesserung gebe.[17] Von manchen wurde auch politischer Druck zur raschen Gesetzwerdung der Rettungsgasse behauptet.[18]

Aufgrund der kontroversiellen Diskussion in der Öffentlichkeit wurde der Ausdruck „Rettungsgasse“ von einer Grazer Jury zum Wort des Jahres 2012 gewählt.[19]

Da es keine entsprechende Bezeichnung in anderen Sprachen gibt, wird von der ASFINAG in ihren englischen Ankündigungen die Übersetzung mit Emergency corridor verwendet.[20]

Neuerlich in die Kritik kam die Rettungsgasse im März 2013, sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern, nach einer Massenkarambolage von 100 Fahrzeugen auf der A1 im Raum St. Pölten.[21] Eine neue Beschilderung durch die ASFINAG soll die Information über die Rettungsgasse verbessern, da sich Einsatzfahrzeuge insbesondere im Bereich von Auffahrten noch ihren Weg bahnen müssen. Anfang April 2013 wurde vorgeschlagen, die Einhaltung der Rettungsgasse mittels bereits vorhandener Verkehrsüberwachungssysteme zu überwachen, um Verstöße leichter ahnden zu können.[22]

Kritik übte drei Jahre nach Einführung der Rechnungshof an der Projektführung der ASFINAG. Die Kosten betrugen 4,62 Millionen Euro, wobei aber keinerlei Ausschreibungen bei den Beratungsleistungen durchgeführt wurden. Auch der ursprüngliche angeführte Nutzen einer schnelleren Einsatzzeit konnte nirgends nachgewiesen werden.[23]

Schweiz

In der Schweiz ist zwar wie in anderen Ländern vorgeschrieben, bei Zusammentreffen mit Einsatzfahrzeugen diesen Platz zu machen, um ein Erreichen des Einsatzortes zu ermöglichen, die Art, wie dies zu erfolgen hat, ist aber gesetzlich nicht festgelegt. Dazu wird nur empfohlen, eine Gasse zu bilden.[24] Diese Empfehlung entspricht etwa den deutschen oder österreichischen Vorschriften.[25]

Tschechien

Rettungsgasse auf einem dreispurigen Abschnitt der Dálnice 1 in Tschechien (2008) – abweichend von der tschechischen Regelung zwischen dem mittleren und dem linken Fahrstreifen

In Tschechien ist die Rettungsgasse, (tschechisch průjezdný jízdní pruh, übersetzt: Durchfahrtstreifen), seit 2005 vorgeschrieben, nachdem durch das Gesetz 411/2005 Sb. der § 41 der tschechischen Straßenverkehrsordnung um einen neuen entsprechenden Absatz ergänzt wurde.[26] Danach muss auf Autobahnen sowie Schnellstraßen mit zwei Fahrtstreifen in einer Richtung beim Stillstand vorsorglich ein freier Fahrtstreifen in der Mitte von mindestens 3 Metern gebildet werden, bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung ein freier Streifen zwischen dem rechten und dem mittleren Fahrstreifen (abweichend von der deutschen und österreichischen Regelung).

Ungarn

In Ungarn ist die Rettungsgasse (ungarisch mentősáv, übersetzt etwa Rettungsstreifen) seit 2012 auf Autobahnen vorgeschrieben.[27]

Weblinks

 Commons: Rettungsgasse – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Rettungsgasse – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Österreich:

Deutschland:

Tschechien:

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Fragen und Antworten zur Rettungsgasse - Sonderfragen Abs. 7 (Memento vom 10. November 2011 im Internet Archive) abgerufen am 9. Dezember 2011
  2. http://www.asfinag.at/was-ist-die-rettungsgasse
  3. Video: Rechte-Hand-Regel für die Rettungsgasse. Kurztext mit eingebetteter Animation des Radiosenders SWR3. retter.tv, 30. Mai 2016
  4. Regeln zur Rettungsgasse sollen vereinfacht werden. Ärzteblatt, 19. Juli 2016
  5. BKatV, Anlage, Nr. 50.
  6. Lange wurde darüber diskutiert – nun kommt sie 2012 auch in Österreich: die Rettungsgasse. abgerufen 23. November 2010
  7. BMVI - Publikationen-Halbzeitbilanz des Verkehrssicherheitsprogramms 2011-2020. In: www.bmvi.de. Abgerufen am 21. Januar 2016.
  8. Tücken bei der Rettungsgasse-Aufklärung. (JavaScript erforderlich) www.Rettungsgasse-JETZT.de, abgerufen am 3. Oktober 2016.
  9. Alexandra Maus: Wiesbaden: Feuerwehr-Gewerkschaft und Wiesbaden112 werben für die Rettungsgasse. In: Wiesbadener Kurier, 29. August 2014
  10. rettungsgasse-rettet-leben.de
  11. http://www.bundesrat.de/drs.html?id=332-16
  12. Änderung des § 11 StVO
  13. Bundesgesetzblatt. In: www.bgbl.de. Abgerufen am 10. Januar 2017.
  14. Z 4 BGBl. I Nr. 59/2011
  15. StVO 24. Novelle österreichische Straßenverkehrsordnung abgerufen am 31. Mai 2011
  16. Sicherheitsinformationszentrum abgerufen am 5. Dezember 2011
  17. Rettungsgasse in der Kritik. In: Wiener Zeitung, 9. August 2012; abgerufen am 9. September 2012
  18. Rettungsgasse wird jetzt zum Polit-Skandal. In: Kurier, 10. August 2012; abgerufen am 9. September 2012
  19. kfunigraz.ac.at
  20. Travel advice: the emergency corridor is mandatory in Austria. abgerufen am 4. Januar 2012
  21. Ratlosigkeit in der Rettungsgasse. In: Kurier, 29. März 2013; abgerufen am 30. März 2013
  22. 800 Kameras gegen Rettungsgassensünder. In: Kurier, 4. April 2013; abgerufen am 4. April 2013
  23. Was bringt die Rettungsgasse? auf OTS vom 30. September 2015 abgerufen am 30. September 2015
  24. 3.7 Sind Sie mit Art. 7 E-StBV einverstanden? (PDF; 8,4 MB) auf Seite 24 der Verordnung über die Strassenbenützung; abgerufen am 11. Januar 2013
  25. Verhalten im Verkehrsstau Bundesamt für Strassen abgerufen am 11. Januar 2013
  26. Gesetz 411/2005 Sb. sagit.cz (tschechisch) abgerufen am 4. Dezember 2010
  27. Gesetzesänderung: 228/2012. (VIII. 23.) Korm. rendelet § 5 (5), S. 18577 (PDF), abgerufen am 7. September 2014
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Rettungsgasse aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.