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Rheinlandbastard

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Junger Rheinländer, der als Bastard und erbkrank klassifiziert wurde (siehe Bildbeschreibung)

Rheinlandbastard ist eine abwertende Bezeichnung, die in Deutschland seit dem Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Zeit des Nationalsozialismus für Kinder verwendet wurde, die einen schwarzen Vater und eine weiße Mutter hatten. Bastard ist eine alte (fast nur noch als Schimpfwort verwendete) Bezeichnung für ein uneheliches Kind, häufig das Kind einer ledigen Mutter.

Historie des Begriffs

Die Bezeichnung Rheinlandbastard stammt aus der Zeit, als französische Truppen das Rheinland besetzten. Einige dieser Truppen stammten aus den Kolonien Frankreichs in Afrika und durch Verbindungen mit einheimischen Frauen wurden afrikanisch-deutsche Kinder geboren, die, ebenso wie ihre Mütter, erheblicher Diskriminierung durch die deutsche Bevölkerung ausgesetzt waren.

Die meisten Schwarzen in Deutschland waren in dieser Zeit jedoch Kinder der deutschen Kolonisten in Afrika, die Kinder mit einheimischen Frauen hatten. Mit dem Verlust der Kolonien nach dem Ersten Weltkrieg – geregelt im Friedensvertrag von Versailles – kamen einige der Kolonisten mit ihren Familien nach Deutschland.

In Mein Kampf beschrieb Adolf Hitler die französische Stationierung von „Negerhorden“ im Rheinland als eine gezielte Strategie von „Juden“, durch die „dadurch zwangsläufig eintretende Bastardierung die ihnen verhaßte weiße Rasse zu zerstören, von ihrer kulturellen und politischen Höhe zu stürzen und selber zu ihren Herren aufzusteigen“.[1] Von Westen her droht für Hitler ein gewaltiges, geschlossenes Siedlungsgebiet vom Rhein bis zum Kongo, … erfüllt von einer aus dauernder Bastardisierung langsam sich bildenden niederen Rasse. Alfred Rosenberg schrieb im Mythus des 20. Jahrhunderts:

„(Frankreich steht) heute an der Spitze der Verköterung Europas durch die Schwarzen … und (ist) somit kaum noch als ein europäischer Staat zu betrachten, vielmehr als ein Ausläufer Afrikas, geführt von den Juden.“

Alfred Rosenberg, Mythus des 20. Jahrhunderts, 9. Aufl. 1943, S. 647

Rassistische Beleidigungen dieser Menschen waren keinesfalls ein Hindernis für Karrieren nach 1945[2]:

„Nicht nur durch deutsch-jüdische Mischungen wird die Reinheit des deutschen Blutes gefährdet. Auch die Mischung anderen artfremden Blutes mit deutschem Blut ist für die Weiterentwicklung des Volkes nachteilig (…) Als Träger artfremden Blutes werden (…) die Negerbastarde im Rheinland und die in Deutschland sich aufhaltenden Zigeuner in Betracht kommen.“

Franz Massfeller, Kommentar zur Ersten Durchführungsverordnung vom 14. November 1935, Lehmann, München 1936, mit Herbert Linden und Arthur Gütt

Zwangssterilisierung

In der nationalsozialistischen Rassentheorie wurden solche „Mischprodukte“ als „faulige Bastardbrut“ noch negativer beurteilt als die „gesunden, wenn auch primitiven und tiefstehenden Menschenkinder“ „unvermischter“ Bevölkerung Schwarzafrikas,[3] vor allem aber wurden sie als Schwächung und Gefährdung der „germanischen Rasse“ gesehen und daraus die staatliche Pflicht abgeleitet, „einer weiteren Bastardierung grundsätzlich Einhalt“ zu gebieten.[4] Dennoch wurden keine amtlichen Gesetze gegen die schwarze Bevölkerung oder gegen die Kinder der „Mischabstammung“ verordnet. Jedoch wurde eine inoffizielle Gruppe, die „Kommission Nr. 3“, eingesetzt, um das „Problem der Rheinlandbastarde“ zu „beheben“. Organisiert von Eugen Fischer und unter Beteiligung von Fritz Lenz wurde beschlossen, diese Kinder zu sterilisieren.

Die Umsetzung des Programms begann 1937, indem lokale Beamte angewiesen wurden, über alle „Rheinlandbastarde“ unter ihrer Verwaltung zu berichten. Insgesamt wurden etwa 400 Kinder mit erfasster „Mischabstammung“ zwangssterilisiert. Da diese Sterilisierungen im Unterschied zu anderen Sterilisierungsprogrammen der Nationalsozialisten keine gesetzliche Grundlage hatten, waren sie auch damals schon illegal.

Siehe auch

Literatur

  • Gisela Tascher: NS-Zwangssterilisationen: Handeln auf Befehl des Führers. Die illegale und streng geheime Zwangssterilisation der „Rheinlandbastarde“ von 1937 und die Strafverfolgung der ärztlichen Täter nach 1945. In: Deutsches Ärzteblatt 113, 2016, Heft 10, S. 353–355
  • Luisa Kleinemas: Schicksale dunkelhäutiger Kinder im Dritten Reich. Ein Vergleich von Didier Daeninckx „Galadio“ mit Anja Tuckermanns „Muscha“. GRIN Verlag, München 2014
  • Julia Roos: Kontinuitäten und Brüche in der Geschichte des Rassismus. Anregungen zur Erforschung der «Rheinlandbastarde» aus einem privaten Briefwechsel. In Birthe Kundrus, Sybille Steinbacher (Hrsg.): Kontinuitäten und Diskontinuitäten. Der Nationalsozialismus in der Geschichte des 20. Jahrhunderts (= Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus. Band 29). Wallstein-Verlag, Göttingen 2013, ISBN 978-383-53130-2-6. S. 154-170.
  • Hans-Jürgen Massaquoi: „Neger, Neger, Schornsteinfeger!“ Meine Kindheit in Deutschland. (Autobiographischer Roman.) Nachwort von Ralph Giordano. Aus dem Amerikanischen von Ulrike Wasel und Klaus Timmermann. Droemer Knaur, München 2001, ISBN 3-426-61854-0 (Knaur, 61854)
  • Reiner Pommerin: „Sterilisierung der Rheinlandbastarde“. Das Schicksal einer farbigen deutschen Minderheit 1918–1937. Droste, Düsseldorf 1979, ISBN 3-7700-0551-1
  • Georg Lilienthal: „Rheinlandbastarde“. Rassenhygiene und das Problem der rassenideologischen Kontinuität. Zur Untersuchung von Reiner Pommerin: „Sterilisierung der Rheinlandbastarde“. In: Medizinhistorisches Journal 15, 1980, ISSN 0025-8431, S. 426–436

Weblinks

  • Arabische KZ-Häftlinge (PDF; 2,4 MB) Höpp über Islamische und/oder arabische Gefangene in Konzentrationslagern, eine vergessene Opfergruppe.
  • Literatur Umfassende Liste zu „Schwarze in der Zeit des NS“ und davor in Dtld., Linkliste (bis 2006)

Einzelnachweise

  1. Hitler: Mein Kampf, Franz-Eher-Verlag, München, 851.–855. Auflage 1943, S. 357; vgl. Christian Koller, Von Wilden aller Rassen niedergemetzelt, 2001, S. 248. Siehe auch Wolfe M. Schmokel, Der Traum vom Reich, Der deutsche Kolonialismus zwischen 1919 und 1945. Gütersloh 1967, S. 30
  2. Maßfeller publizierte von Anfang der 30er Jahre bis 1945 zur Familien- und zum Personenstandsrecht, und auch späterhin bis Mitte der 1960er Jahre. Er war nationalsozialistischer Herausgeber und Autor des 1. Kommentars zum Blutschutz- und Ehegesundheitsgesetz. Als Mitarbeiter des Reichsjustizministeriums nahm er an zwei Folgekonferenzen der Wannsee-Konferenz teil. 1949 setzte er seine Karriere als Ministerialbeamter im Justizministerium der BRD fort
  3. Hitler, Mein Kampf, S. 446.
  4. Mein Kampf, S. 444.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Rheinlandbastard aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.