Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Ministerialbeamter

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Ministerialbeamter ist in der Bundesrepublik Deutschland ein in einem Bundes- oder Landesministerium tätiger Beamter.

Funktion

Während vor allem die Landesbehörden auf der Unter- und Mittelstufe routinemäßig Genehmigungen erteilen, Parksünder aufschreiben, Kraftfahrzeuge registrieren, Wohngeld auszahlen oder Steuern erheben, erfordert regierungsnahes Arbeiten in obersten Landes- und Bundesbehörden eine Vielzahl von Entscheidungen und eigenen Wertungen.[1] Ein Ministerialbeamter formuliert z. B. den Text einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag. Er entwirft Ministerschreiben, bereitet Verhandlungen zwischen Bund und Ländern vor, nimmt an entsprechenden Koordinierungs- und Abstimmungssitzungen teil oder wird in Ressortverhandlungen entsandt.[2] Ministerialbeamte können gemäß Art. 52 Abs. 4 GG als Beauftragte ihrer Landesregierungen an Ausschüssen des Bundesrats und Arbeitsgruppen der Fraktionen teilnehmen, wobei sie auf Fachfragen sachverständig reagieren und die politische Linie ihres Ressorts selbständig artikulieren und vertreten sollten.[3]

Leitende Ministerialbeamte unterliegen im Hinblick auf ihre Pflicht zu vollem persönlichen Einsatz, der Pflicht, dienstliche Anordnungen auszuführen, der Wohlverhaltenspflicht sowie der Pflicht zur Beratung und Unterstützung ihrer Vorgesetzten nicht nur dem für alle Beamten geltenden Pflichtenkreis, sondern wegen ihrer herausgehobenen Dienststellung und ihrem besonderen Status nochmals gesteigerten Anforderungen, auch dann, wenn sie keine politischen Beamten sind.[4]

Rang und Besoldung

Ministerialbeamte können im höheren Verwaltungsdienst (hD, in Referenten- und Führungspositionen) sowie im gehobenen Dienst (gD, üblicherweise als Sachbearbeiter) folgende Ämter durchlaufen:

  • Regierungsinspektor (Eingangsamt gD)
  • Regierungsoberinspektor
  • Regierungsamtmann
  • Regierungsamtsrat
  • Regierungsoberamtsrat
  • Regierungsrat (Eingangsamt hD, teilweise Verzahnungsamt mit dem gehobenen Dienst)
  • Oberregierungsrat
  • Regierungsdirektor
  • Ministerialrat oder Senatsrat (typischerweise als Referats- oder Stabsstellenleiter oder dessen Stellvertreter)
  • Leitender Ministerialrat (als stellvertretender Abteilungsleiter in den Bundesländern)
  • Ministerialdirigent oder Senatsdirigent (als Abteilungs-, Gruppen- oder Unterabteilungsleiter)
  • Ministerialdirektor (als Amtschef oder Abteilungsleiter)
  • (beamteter) Staatssekretär (als Amtschef)

Ihre Amtsbezeichnungen und Besoldungsgruppen sind in den Besoldungsordnungen A und B nach dem Bundesbesoldungsgesetz geregelt.

Die Mitarbeiter eines Ministeriums erhalten im Bundes- und im bayerischen Landesdienst rangmäßig unterschiedlich hohe Ministerialzulage („MZ“), die ursprünglich wegen erhöhter Lebenshaltungskosten in der Bundeshauptstadt gewährt wurde. Diese Zulage wurde in den meisten Ländern aus Ressourcengründen abgeschafft. Die Übernahme in ein Ministerium, wo für Ministerialbeamte eine Reihe von in der Regel höher dotierten Ämtern zur Verfügung stehen als im sogenannten „nachgeordneten Bereich“, erfolgt in der Regel erst nach langjährigem Verwaltungsdienst. Ausnahmen sind jedoch nicht selten.

Literatur

  • Wilhelm Schlötterer: Macht und Missbrauch. Franz Josef Strauß und seine Nachfolger. Aufzeichnungen eines Ministerialbeamten. Fackelträger, Köln 2009, ISBN 978-3-7716-4434-5. Aktualisierte Taschenbuch-Erstausgabe: Macht und Missbrauch. Von Strauß bis Seehofer. Ein Insider packt aus. Heyne, München 2010, ISBN 978-3-453-60168-0.

Weblinks

Einzelnachweise

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ministerialbeamter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.