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Regierungsrat (Amtsbezeichnung)
Regierungsrat (RR) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten im höheren Dienst (in Bayern 4. QE) in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt.
In Bayern wurde bei der letzten Dienstrechtsreform die bisherige Amtsbezeichnung Oberamtsrat für das Spitzenamt des gehobenen Dienstes (in Bayern nun: 3. QE) abgeschafft, und das sog. Verzahnungsamt einheitlich durch Regierungsrat ersetzt.[1]
Besoldung
Die Position wird mit der Besoldungsgruppe A 13 nach der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes alimentiert und entspricht somit besoldungsrechtlich einem Major der Bundeswehr.
Ausbildung
Die Angehörigen des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes besitzen oft eine Ausbildung zum Volljuristen bzw. haben ein anderes zum höheren Dienst befähigendes Studium und notwendigenfalls einen entsprechenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert oder den Aufstiegslehrgang vom gehobenen in den höheren Dienst erfolgreich abgeschlossen. Erfolgreiche Absolventen der entsprechenden Referendariate dürfen regelmäßig eine Assessorbezeichnung führen.
In der Bundesverwaltung tragen nahezu alle Beamte des höheren Dienstes die Amtsbezeichnung Regierungsrat. Beim Auswärtigen Amt lauten die Amtsbezeichnungen allerdings Legationsrat (im Eingangsamt), Legationsrat Erster Klasse, Vortragender Legationsrat und Vortragender Legationsrat Erster Klasse (Beförderungsämter). In den Verwaltungen der Kommunen und anderer Körperschaften wird die Bezeichnung „Regierungs-“ durch entsprechende, die Laufbahn kennzeichnende Zusätze ersetzt (z. B. Verwaltungsrat).
Dienststellung in einer Behörde
Regierungsräte sind in großen Behörden zumeist als Referenten einem Referatsleiter unterstellt und fungieren zugleich als Vorgesetzte der übrigen Mitarbeiter eines Referates. In kleineren Dienststellen können sie aber auch die Funktion eines Referatsleiters, Sachgebietsleiters oder Abteilungsleiters innehaben.
Beförderungsämter
Beförderungsämter sind Oberregierungsrat (ORR) oder Regierungsoberrat (ROR), Regierungsdirektor (RD) und Leitender Regierungsdirektor (Ltd. RD) bzw. Ministerialrat sowie Dienstposten in der Besoldungsordnung B (z. B. Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Präsident einer Behörde usw.).
Amtsbezeichnung | Abkürzung | Besoldungsgruppe | Laufbahngruppe |
---|---|---|---|
Staatssekretär | StS, Sts | B 11 | höherer Dienst |
Ministerialdirektor | MinDir, MD | B 10 (stv. Sprecher der Bundesregierung bzw. stv. Leiter des Bundespresseamtes), B 9 (Abteilungsleiter) | |
Ministerialdirigent | MinDirig, MDg | B 6 (Abteilungsleiter oder Unterabteilungsleiter) | |
Ministerialrat | MinR, MR | B 3 | |
Ministerialrat, Leitender Regierungsdirektor |
MR, LRD, LRDir |
A 16 | |
Regierungsdirektor | RD, RDir | A 15 | |
Oberregierungsrat, Regierungsoberrat |
ORR ROR |
A 14 | |
Regierungsrat | RR | A 13 (Eingangsamt) |
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Regierungsrat (Amtsbezeichnung) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |