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Kirche eigenen Rechts

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Als Kirche eigenen Rechts (ecclesia sui iuris) – im CIC bis 2016 Rituskirche (ecclesia ritualis) genannt – werden die 24 autonomen („eigenberechtigten“) Kirchen bezeichnet, die gemeinsam die eine römisch-katholische Kirche bilden. Dazu gehören die lateinische Kirche (Westkirche) sowie die 23 katholischen Ostkirchen. Die verfügte Umbenennung verfolgt den Zweck, die Eigenberechtigung dieser Kirchen nicht auf die Liturgie („Ritus“) einzuschränken oder zu konzentrieren.

Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche ist die Anerkennung des päpstlichen Primats, das heißt der geistlichen und juristischen Leitungsfunktion in der Kirche durch den römischen Papst. Dieser übt jedoch prinzipiell nur über die lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus. Die patriarchalen und großerzbischöflichen Ostkirchen haben jeweils eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe mit eigener Jurisdiktion als Oberhaupt.

Teilkirchen

Die Katholischen Ostkirchen gehören zu mehreren Ritenfamilien; die meisten folgen dem Byzantinischen Ritus. In der lateinischen Kirche ist der Römische Ritus vorherrschend.

Nach dem Annuario Pontificio gibt es in der römisch-katholischen Kirche die folgenden Teilkirchen und Riten:

Lateinische Kirche

Die lateinische Kirche bildet die größte und bedeutendste Teilkirche mit 2664 Bischofssitzen und 235 Partikularkirchen ohne Bischofssitz. Der Papst ist als Bischof und Metropolit von Rom das Oberhaupt der lateinischen Kirche. Zu dieser gehören außerdem rund 200 Kardinäle und 4800 Bischöfe.[1]

Lokale Riten

Neben dem vorherrschenden römischen Ritus existieren auch vereinzelt weitere Riten nach lokalen Traditionen, die mit dem römischen mehr oder minder eng verwandt sind. Davon haben die meisten überwiegend historische Bedeutung und werden heute nur noch eingeschränkt begangen. Diese Lokaltraditionen bilden allerdings keine verschiedene Ecclesiae sui iuris innerhalb der lateinischen Kirche.

Byzantinischer Ritus

Die Kirchen des byzantinischen Ritus werden zusammenfassend oft als griechisch-katholische Kirchen oder griechisch-uniert respektive byzantinisch-katholisch bezeichnet. Dass „griechisch“ den byzantinischen Ritus bezeichnet, hat historische Wurzeln in der Entwicklung der Ostkirchen aus den griechischsprachigen Urkirchen im Oströmischen Reich (in Unterscheidung zur „lateinischen“ Kirche des Weströmischen Reiches).[2] Es verbreitet sich auch, nur von „ukrainisch-katholisch“, „ruthenisch-katholisch“ usw. zu sprechen, wie etwa in den amtlichen Regelungen zur Religionszugehörigkeit in Österreich.

Patriarchalische Kirche
  • Melkitische griechisch-katholische Kirche (auch Melkitisch-katholische Kirche oder Rum-katholische Kirche genannt): Die im arabischen Raum des Nahen Ostens verbreitete patriarchale Kirche besteht aus 29 Jurisdiktionsbezirken.
Großerzbischöfliche Kirche
  • Rumänische griechisch-katholische Kirche (auch Rumänisch-katholische Kirche genannt): Sie hat hauptsächlich in Siebenbürgen durch Kaiser Leopold I. seit 1693 Verbreitung gefunden und besteht aus sieben Diözesen.
  • Ukrainische griechisch-katholische Kirche (auch Ukrainisch-katholische Kirche, Kyiver katholische Kirche genannt). Die größte Ostkirche des byzantinischen Ritus entstand durch die Union von Brest von 1595/96. Sie besteht aus 26 Diözesen mit Bischofssitz und sechs Partikularkirchen ohne Bischofssitz.
Metropolitankirche
Kirche mit eigener Hierarchie

aus der Griechisch-Katholischen Kirche im ehemaligen Jugoslawien entstanden (begründet 1777 in Slawonien, und derzeit in Aufbau):[4]

Kirche ohne eigene Hierarchie

Die folgenden stellen keine Teilkirchen im engeren Sinne dar, da für sie keine eigene Hierarchie eingerichtet wurde. Dennoch bilden sie jeweils eine besondere Ritengemeinschaft.[3][4]

ehemalige Kirche

Die Georgische griechisch-katholische Kirche (auch Georgisch-katholische Kirche genannt) bestand nur für kurze Zeit und ist in der lateinischen Kirche in Georgien aufgegangen.

Alexandrinischer Ritus

Die Kirchen des Alexandrinischen Ritus sind aus dem Patriarchat von Alexandrien hervorgegangen.

Patriarchalische Kirche
Metropolitankirche

Westsyrischer (antiochenischer) Ritus

Die Kirchen des Westsyrischen oder antiochenischen Ritus sind aus dem Patriarchat von Antiochien hervorgegangen.

Patriarchalische Kirche
Großerzbischöfliche Kirche

Ostsyrischer (chaldäischer) Ritus

Die Kirchen des Ostsyrischen oder chaldäischen Ritus sind aus dem Katholikat von Seleukia-Ktesiphon hervorgegangen.:

Patriarchalische Kirche
Großerzbischöfliche Kirche

Armenischer Ritus

Dem Armenischen Ritus folgt:

Patriarchalische Kirche

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu Rituskirchen der Katholischen Kirche auf gcatholic.org, abgerufen am 13. Dezember 2014. (englisch)
  2. 2,0 2,1 Kleinere Katholische Ostkirchen des byzantinischen Ritus: Griechische Griechisch-Katholische Kirche, pro-oriente.at, abgerufen 4. Juli 2014.
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Es handelt sich um jüngst (teils wieder-)entstandenen Nationalstaaten Osteuropas. Es ist sicherlich langfristige Intention, die Exarchate des Heimatlandes und die teils noch der römisch-katholischen Jurisdiktion unterstehenden Diasporagemeinschaften unter einer ebenso umfassenden Gesamtkirche zu versammeln, wie bei den anderen Rituskirchen, wenn sich die politische und religiöse Situation konsolidiert hat. In einigen Ländern gibt es Ordinariate für alle byzantinischen Gläubigen ohne eigene kirchliche Hierarchie (Frankreich, Österreich, Brasilien, Argentinien, Polen).
  4. 4,0 4,1 4,2 Kleinere Katholische Ostkirchen des byzantinischen Ritus, pro-oriente.at.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kirche eigenen Rechts aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.