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Sperrmüll

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Sperrmüll auf einem Gehweg.

Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können. Sperrmüll wird gesondert abtransportiert.

Welche Arten von Gegenständen zum Sperrmüll gehören ist jeweils festgelegt: In der Regel zählen hierzu alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, nicht jedoch üblicherweise fest mit der Wohnung verbundene wie z. B. Bodenbeläge, Zimmertüren, Wandverkleidungen oder Tapeten; manche Entsorgungsbetriebe geben als Faustregel an, dass alles, was bei einem Umzug mitgenommen würde, auch als Sperrmüll betrachtet werden kann.[1] Ausgenommen sind ferner meist Autoreifen.

Bei der Sammlung von Sperrmüll sind drei Systeme geläufig: Im ersten Fall werden an einem im Voraus festgelegten Termin sämtliche Müllstücke abgeholt. Bei dem zweiten Verfahren, meist „Sperrmüll auf Abruf“ genannt, muss der Erzeuger vorher an einer bestimmten Stelle anrufen und dort den Abholdienst für einen bestimmten Tag bestellen. Dabei ist meist anzugeben, ob sich unter dem Sperrmüll auch Elektrogeräte und Metallschrott befinden, da diese häufig separat abgeholt werden. Zudem kann in einigen Kommunen der Sperrmüll ohne Termin an den Recyclinghöfen abgeliefert werden; meistens ist das nicht kostenfrei.

Zur Abholung des Sperrmülls wird ein spezieller Müllwagen eingesetzt, in dem sich zwar eine Müllpresse befindet, jedoch keine Vorrichtung, um Mülltonnen auszuleeren. Beim Abtransport werden die Gegenstände in das offene Heck des Sammelwagens geladen. Dort wird der gesamte Sperrmüll von der Müllpresse zerkleinert und verdichtet. Die Müllpressen haben eine Presskraft von ca. 400 kN bei einem Hydraulikarbeitsdruck von ca. 110 bar. Damit wirkt auf den Sperrmüll ein Gewicht von ca. 40 t. Dadurch kann man mit einem Sperrmüllwagen ca. 10 t verpressten Sperrmüll abtransportieren.

Holz, Papier, Pappe und Metall werden mit einem separaten Fahrzeug abgeholt oder aber nach der Abfuhr aus dem Sperrmüll aussortiert und wiederverwertet. Der Rest wird in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt.

In vielen Gemeinden sieht man am Abend vor der Abfuhr des Sperrmülls Personen, die den Sperrmüll nach brauchbaren Dingen durchsuchen, da Menschen häufig noch gut erhaltene und brauchbare Dinge wegwerfen. Das Durchsuchen und Verteilen des Sperrmülls gilt allerdings in vielen Fällen als Ordnungswidrigkeit[2].

Wird allerdings der Sperrmüll mit Hilfe eines Abfallcontainers entsorgt, bedarf es hier der Beachtung der zugelassenen Abfallarten in einem solchen Sperrmüllcontainer. Während man bei einer Sperrmüllabholung im Grunde jede Art von Hausrat abgeben kann, muss bei der Entsorgung mit einem Sperrmüllcontainer genau darauf geachtet werden, was darin entsorgt werden darf und was nicht, da es sonst zu Mehrkosten kommen kann. So dürfen zwar Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Schrott wie z.B. Fahrräder, Kinderwagen etc. in den Sperrmüllcontainern entsorgt werden, jedoch müssen Polster, Matratzen, Kartons, Teppiche, Kunststoffe oder gar Elektroschrott in diesem Fall separat entsorgt werden.[3]

Wegen der Verunreinigung und teilweisen Zerstörung der abgestellten Gegenstände, die beim Durchstöbern des Sperrmülls oder durch spielende Kinder entstehen, und der damit verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt werden in einigen Gemeinden umzäunte Sperrmüllsammelplätze eingerichtet, die nur von den Bewohnern der umliegenden Häuser über einen Schlüssel geöffnet werden können, ähnlich wie bei abgesperrten Mülltonnenanlagen.

Wird Sperrmüll nicht zeitnah von den Entsorgungsunternehmen abgeholt oder lange vor dem Abholtermin herausgestellt, steht er manchmal tagelang an der Straße. Dann wächst der Sperrmüllhaufen oft sehr schnell. Bürger stellen ihren Müll dann häufig zu dem Sperrmüll, und so wird aus dem Haufen eine wilde Müllkippe. Illegale Abfallentsorgung von gefährlichen Abfällen stellt zudem eine Straftat dar, bei der jeder Verursacher mit Konsequenzen zu rechnen hat.[4]

Juristisch gibt es in der Eigentumsfrage des Sperrmülls verschiedene Urteile, so entschied das Landgericht Ravensburg: „Stellt ein Künstler selbstgemalte Bilder zum Sperrmüll, so liegt darin wegen der persönlichen Beziehung zu den Gegenständen keine Eigentumsaufgabe, sondern nur eine auf eine Eigentumsübertragung an den Träger der Müllabfuhr zur Vernichtung der Bilder gerichtete Erklärung.“ Im Zweifel sei davon auszugehen, dass die Müllabfuhr Eigentümer wird und die Sache kein Allgemeingut ist. [5]

Betrachtet man die Entwicklung der letzten zehn Jahre, dann ist festzustellen, dass das Sperrmüllaufkommen in Deutschland rückläufig ist. Betrug das Gesamtvolumen 2001 noch 2,67 Mio. t, so waren es 2011 2,38 Mio. t. Dies entspricht ca. 6,4 % des gesamten inländischen Abfallaufkommens.[6]

Manche Entsorgungsbetriebe raten auch dazu, nicht mehr benötigte aber noch brauchbare Gegenstände über Tauschbörsen kostenlos anzubieten oder auf anderem Weg an Interessenten zu verschenken da so das Sperrmüllaufkommen vermindert werden kann.

Weblinks

Wiktionary: Sperrmüll – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sperrmüll aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.