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Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle (englisch hazardous wastes) ist innerhalb der Europäischen Union der heute gebrauchte juristische Fachterminus für Abfallstoffe, die Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und somit eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder der Umwelt darstellen. In der Umgangssprache gibt es dafür die Begriffe Giftmüll, Sondermüll oder auch Sonderabfall.
Begriff und Abfallrecht
Der Begriff Giftmüll oder Sonderabfall existiert im Abfallrecht nicht. Derartige Abfälle wurden bis zum 14. Juli 2006 im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als besonders überwachungsbedürftige Abfälle (§ 41 KrW-/AbfG) bezeichnet. Im Zuge der Harmonisierung mit dem europäischen Recht wurde das KrW-/AbfG jedoch zum 15. Juli 2006 noch einmal überarbeitet, sodass der Begriff seit dem 1. Februar 2007 gefährlicher Abfall lautet (§ 48 KrWG). Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass an die Entsorgung dieser Abfälle hohe Anforderungen an die technischen Anlagen, die angewendeten Verfahren und die Dokumentation über den Verbleib der gefährlichen Abfälle gestellt werden. Sonderabfall unterliegt obligatorisch der gesetzlichen Nachweispflicht. Das bedeutet, dass Sonderabfall nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung vom Abfallerzeuger zu einer zugelassenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage transportiert werden darf, und dass die zuständigen Behörden des Abfallerzeugers wie des Entsorgers über Zeitpunkt und Menge des verbrachten Sonderabfalls unterrichtet werden müssen. Diese Abfallnachweisführung für gefährliche Abfälle erfolgt seit dem 1. April 2010 mit dem gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) nach der deutschen Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen)
Der Begriff „Gefährliche Abfälle“ selbst entstammt der EU-Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle. Ausgewiesen werden die gefährlichen Abfälle im Europäischen Abfallverzeichnis der EU. Dieses enthält 839 Abfallarten, von denen 405 als gefährlich deklariert wurden.
Ungeachtet seiner Gefährlichkeit kann Sonderabfall einem Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zugeführt werden. Für einige gefährliche Stoffe (z. B. PCB) gilt ab einer festgelegten Konzentration jedoch der Vorrang der Beseitigung, sodass eine Verwertung ausgeschlossen ist. Zu den gefährlichen Abfällen zählen z. B. verbrauchte Lösemittel, Säuren, Laugen, Lackschlämme, Altpestizide, teilweise Krankenhausabfälle, Laborchemikalien, Filterstäube und Stoffe mit Schwermetallverunreinigungen.
Problematisch und strafrechtlich relevant ist, wenn giftiger Abfall nicht der ordnungsgemäßen Sonderabfallentsorgung zugeführt, sondern zur angeblichen Handelsware umdeklariert und ins Ausland verkauft oder mit großen Mengen von normalem Abfall oder Erde vermischt und anschließend als Hausmüll, Erdaushub oder ungiftiger Industrieabfall entsorgt wird.
Das Basler Übereinkommen regelt die Kontrolle der grenzüberschreitenden Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Die rechtswidrige Entsorgung und den verbotenen Handel mit gefährlichen Abfällen haben internationale Gremien wie G8, EU, Interpol und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen als Umweltkriminalität anerkannt.[1]
Deutschland: „Südschiene“
Mitte April 2012 schloss das deutsche Bundesland Baden-Württemberg, vertreten durch den Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg), mit den Firmen Sonderabfallentsorgung Bayern GmbH (GSB) und Hessische Industriemüll GmbH (HIM) einen Kooperationsvertrag zur Entsorgung verbrennbaren Sondermülls wie Altlack und Lösungsmittel etc. aus dem Land. Der Vertrag beinhaltet Kontingente von jeweils 10.000 Tonnen (t) Sondermüll zur Verbrennung in Bayern und Hessen; das sind ca. 40 % des in Baden-Württemberg anfallenden verbrennbaren Sondermülls von ca. 48.000 t jährlich. Im Gegenzug können Bayern und Hessen zu deponierende Sonderabfälle in der baden-württembergischen Sondermülldeponie Billigheim und im ehemaligen Salzbergwerk Kochendorf der Südwestdeutsche Salzwerke AG in Bad Friedrichshall-Kochendorf entsorgen. Die Verpflichtung zur Lieferung von im Jahr 20.000 t Sondermüll aus dem 1997 getätigten Entsorgungsvertrag mit der Abfallverwertung AVG im Stadtstaat Hamburg konnte nie erfüllt werden: allerdings verhinderte sie Fehlinvestitionen von ca. 500 Mio. Euro in zwei in den 1990er-Jahren für Kehl und Böblingen projektierte und damals sehr umstrittene Sondermüllverbrennungsanlagen. Damals war man noch von allein in Baden-Württemberg anfallenden Sondermüllvolumina bis zu 100.000 t jährlich ausgegangen.[2]
Skandale
Die Umweltorganisation Greenpeace deckte im Mai 1992 die Verschiebung von 2000 Tonnen Altpestiziden aus Deutschland nach Rumänien auf. Erst im März 1993 begann unter dem damaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer eine Rückholaktion, um die Abfälle in Deutschland der Entsorgung zuzuführen.
Ein weiterer Skandal ereignet sich in Albanien mit Pflanzenschutzmitteln aus DDR-Produktion, die Lindan, Trizilin und Falisan (quecksilberhaltige Saatgutbeize) enthielten (siehe Weblinks).
Der Transport von ausgedienten Schiffen nach Asien zur Verschrottung kann ebenfalls als Export von gefährlichen Abfällen angesehen werden, da die Schiffe gefährliche Stoffe wie Asbest, zinnorganische Verbindungen (Tributylzinn), schwermetallhaltige Farben und Altöle enthalten. Die Schiffe werden in Ländern wie Indien am Strand ohne Schutzvorkehrungen unsachgemäß zerlegt, wobei die giftigen Stoffe freigesetzt werden und in die Umwelt gelangen.
In den westdeutschen Medien war vor der Wiedervereinigung oft von der Deponie Schönberg (heute Deponie Ihlenberg) die Rede, die die DDR zum größten Importeur für gefährliche Abfälle in Europa machte.
Siehe auch
- Sondermülldeponie (Über- und Untertage)
Literatur
- Walter Leidinger, Joachim Beyer: Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Methoden der Sonderabfallverbrennung. Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 17(2), S. 59–63 (2005), ISSN 0934-3504
Weblinks
- Im Fegefeuer der Konsumgesellschaft – Wie wir unseren Giftmüll aus der Welt schaffen, Radio-Feature des Deutschlandfunk
- Greenpeace: Artikel zum Thema Giftmüll
- Die europäischen Abfallverzeichnisse
- Gefährliche Abfälle in Österreich
- Das deutsche Umweltbundesamt zum Thema Sonderabfälle, gefährliche Abfälle und besonders überwachungsbedürftige Abfälle
- Das Bundesumweltministerium zum Thema Gesetzesänderungen
Einzelnachweise
- ↑ Banks, D., Davies, C., Gosling, J., Newman, J., Rice, M., Wadley, J., Walravens, F. (2008): Environmental Crime – A threat to our future. Environmental Investigation Agency (PDF-Datei; 1,25 MB)
- ↑ rol: Südschiene für den Sondermüll. In: badische-zeitung.de, Nachrichten, Südwest, 24. April 2012 (28. April 2012)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gefährliche Abfälle aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |