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Stellplatz

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Ein Stellplatz (auch: Einstellplatz) ist eine Fläche zum Abstellen eines Fahrzeuges außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen.[1]

Begriffsabgrenzung

Vollständig mit Wänden und Dach umschlossene und verschließbare Stellplätze werden als Garage bezeichnet. Überdachte Stellplätze nennt man Carport.

Anhäufungen von Stellplätzen werden als Parkplatz, Parkhaus, Parkdeck oder Tiefgarage bezeichnet.

Während sich Stellplätze immer auf Privatgrundstücken befinden, werden Flächen zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Verkehrsflächen als Parkstand bezeichnet.

Stellplatzpflicht

Bei der Bebauung eines Grundstücks muss in vielen Gemeinden in Deutschland und Österreich je nach geplanter Nutzung eine bestimmte Mindestanzahl an Stellplätzen auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe nachgewiesen werden. Diese Stellplätze werden als notwendige Stellplätze bezeichnet. Die Zahl der notwendigen Stellplätze ergibt sich aus den Bauordnungen der Bundesländer oder aus den Stellplatzverordnungen oder Stellplatzsatzungen der Gemeinden.

Notwendige Stellplätze auf privatem Grund müssen nicht zwingend befestigt oder gekennzeichnet sein. In den meisten Fällen genügt es, wenn die Fläche des Stellplatzes im Baugesuch eingezeichnet und die verkehrliche Erschließung ersichtlich ist.

Größe eines Stellplatzes

Stellplätze sind in der Regel zwischen 2,3 m (normaler Pkw-Stellplatz) und 3,5 m (Stellplatz für Behinderte) breit. Je nach Anordnung des Stellplatzes kann die erforderliche Länge zwischen 5 m (90°-Anordnung zur Straße) und 6,5 m (parallel zur Straße) betragen. Die deutschen Bundesländer haben Details hierzu in ihren Garagenverordnungen erlassen.

Besondere Stellplätze für Wohnmobile und dergleichen

Für Wohnmobile, Reisemobile und Wohnwagengespanne gibt es spezielle Reisemobil-Stellplätze. Solche Stellplätze werden z. B. in Gebieten von besonderem touristischen Interesse vorgehalten. Sie werden von Kommunen oder auch von privater Hand betrieben.

Das Angebot dieser Stellplätze reicht von reinen, entsprechend gekennzeichneten Parkflächen über Zusatzangebote wie die Versorgung mit Wasser und Elektrizität sowie Entsorgungsmöglichkeiten bis hin zu Angeboten, die einem Campingplatz ähneln.

Einzelnachweise

  1. vgl. z.B. http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf § 2 (7) Musterbauordnung Fassung November 2002, abgerufen am 3. Dezember 2011, oder http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b1000000.htm § 2 Wiener Garagengesetz 2008, abgerufen am 3. Dezember 2011.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Stellplatz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.