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Steueranspruch

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Der Steueranspruch ist der genau bezeichnete Betrag, den ein Steuerpflichtiger der beitreibenden Gebietskörperschaft in Bezug auf Steuern jeder Art und Bezeichnung schuldet.

Der Steueranspruch entsteht mit der Verwirklichung des Tatbestandes, an den das Gesetz die Steuer knüpft. Die Festsetzung des Steueranspruchs erfolgt in der Regel mit dem Steuerbescheid.

Nebenleistungen zu den Steuern, wie Steuerzinsen, Kosten der Zwangsvollstreckung, Säumnis- und Verspätungszuschläge werden ebenfalls als Steueranspruch bezeichnet. Das Gegenteil des Steueranspruchs ist aus der Sicht des Steuerzahlers der Steuererstattungsanspruch.

Der Steueranspruch erlischt durch

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