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Wahlbezirk

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DEATlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Österreich dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Ein Wahlbezirk oder Stimmbezirk, in Österreich Wahlsprengel genannt, ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen.

Begrifflich unterscheidet man noch den Wahlkreis, in dem schon die konkreten Sitze des zu wählenden Organs entschieden werden. Der Wahlkreis kann je nach Land selbst die kleinste Einheit sein, oder sich aus weiteren Wahlbezirken und/oder Wahlsprengeln zusammensetzen.

Grundlagen

Zur konkreten, lokalen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen wird das Wahlgebiet in Wahlbezirke bzw. Stimmbezirke unterteilt. Während bei vielen Wahlsystemen ein Wahlkreis die Einheit ist, in der ein Abgeordneter (bei Mehrmandatswahlkreisen auch mehrere Abgeordnete) bestimmt wird, hat der Zuschnitt der Wahlbezirke keinen Einfluss auf das Ergebnis. Diese dienen lediglich der überschaubaren Gestaltung des organisatorischen Ablaufs und sollen vor allem in dünn besiedelten Gegenden Bürgernähe und einfaches Wahrnehmen des Wahlrechts sicherstellen sowie in Städten überlaufene Wahlorte verhindern.

Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahllokal und ein Wahlvorstand (in Deutschland) bzw. eine Wahlkommission (in Österreich) zugeordnet, die für einen gesetzmäßigen und unverfälschten Wahlvorgang und eine korrekte Auszählung verantwortlich ist (bei Abstimmungen mit den entsprechenden Bezeichnungen: Stimmbezirk, Abstimmungslokal und Abstimmungsvorstand).

Nationales

Deutschland

Für Parlamentswahlen in Deutschland gilt dabei grundsätzlich die Regel, dass nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein sollen. Kleinere Gemeinden bilden in der Regel einen Wahlbezirk, größere werden aufgeteilt, wobei jedoch kein Wahlbezirk so klein sein darf, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Deutschlands kleinsten Wahlbezirk bildet die Hallig Gröde mit (bei der letzten Wahl) 12 Wahlberechtigten[1]. Bei der Bundestagswahl 2017 gab es rund 73.500 Urnen- und etwa 14.500 Briefwahlbezirke.[2]

Kommunalwahlen

Bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden die Städte in Wahlbezirke eingeteilt, in denen von jeder Partei ein Direktkandidat zur Wahl antritt. Die Hälfte der Mandate der Stadträte werden durch Wahlbezirkskandidaten gewählt, die andere Hälfte über die Reserveliste der Parteien. Ein Wähler hat aber anders als bei der Bundestagswahl nur eine Stimme, mit der er sich für einen Direktkandidaten und für die Reserveliste einer Partei entscheidet.

Irland

Irlands Electoral Districts (2014: 3441) stellen zugleich die statistische LAU-2-Ebene dar (siehe NUTS:IE).[3]

Österreich

Für Parlamentswahlen in Österreich gilt, dass die betreffende Wahlkommission auszulasten, aber nicht zu überfordern ist. Daher sind die Wahlsprengel jeweils für Teile einer Gemeinde mit einigen Hundert Wählern ausgelegt, wobei jedoch auch organisatorische Überlegungen wie Wartezeiten und Erreichbarkeit des Wahllokals einbezogen werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Wahlbezirk aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.