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Superintendent

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Superintendent (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Superintendent (lat. superintendens, wörtlich „Aufseher“, Lehnübersetzung von griechisch ἐπίσκοπος episkopos) ist ein kirchliches Amt.

In einigen deutschen evangelischen Landeskirchen, in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, in vielen methodistischen Kirchen und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist der Superintendent der leitende Geistliche eines Kirchenkreises, einer Superintendentur oder Superintendenz (in Österreich) bzw. eines Kirchenbezirks, also eines Zusammenschlusses mehrerer Kirchengemeinden. Die Bezeichnungen für vergleichbare Ämter in anderen evangelischen Landeskirchen in Deutschland lauten in der Regel Kreispfarrer, Kreisoberpfarrer, Dekan, Inspektor oder Propst. Die Superintendenten visitieren die Kirchenkreise und dabei auch die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter der Kirchenkreise. Zu ihren Aufgaben gehört die Dienstaufsicht über die Pfarrer, Pastoren sowie die Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit. Zudem sollen sie Seelsorger der Seelsorger sein.

Das übergeordnete Leitungsamt wird in Deutschland mit Bischof, Landesbischof, Präses oder Landessuperintendent bezeichnet.

In einigen evangelischen Landeskirchen und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche existiert dazwischen eine Regionalebene, deren leitender Geistlicher als Regionalbischof, Propst, Prälat oder Generalsuperintendent bezeichnet wird. Ihr Wirkungsbereich trägt oft die Bezeichnung Sprengel. Zu den Aufgaben der leitenden Geistlichen auf der Regionalebene gehören die klassisch bischöflichen Aufgaben Ordination und Visitation der Superintendenten (sofern sie nicht dem ihm übergeordneten Bischof vorbehalten ist); hinzu kommen die Dienstaufsicht über die Kirchenkreise.

In der römisch-katholischen Kirche hat das Amt keine direkte Entsprechung, da es Zuständigkeiten von Dechant, Regionaldekan und Bischof vereint. Faktisch wird in Deutschland der Superintendent meist als Pendant zum Dechanten oder Regionaldekan gesehen, da sie für einen Teil des Bistums, der von seiner Größe her einem Kirchenkreis entspricht, zuständig sind. In Österreich wird das Amt aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der Grenzen der Superintendenzen (die dort auch „Diözesen“ genannt werden) mit den Grenzen der römisch-katholischen Diözesen mit der Funktion eines Diözesanbischofs verglichen und der Superintendent etwa im gleichen Rang wie ein katholischer Bischof gesehen.

Übersicht

Deutschland

Landeskirchen mit Landessuperintendent als leitendem Amt

Landeskirchen mit Superintendenten auf Sprengelebene

Altkonfessionelle lutherische Kirche mit einem Superintendenten als Leiter

Landeskirchen mit Superintendenten auf Kirchenkreisebene

Altkonfessionelle lutherische Kirche mit Superintendenten

Methodistische Freikirchen mit Superintendenten

Kirchen, in denen früher ein leitendes Superintendentenamt bestand

Auf Landeskirchenebene
Auf Sprengelebene
Generalsuperintendenturen altpreußischer Kirchenprovinzen
Auf Kirchenkreisebene

Österreich

Siehe auch

Literatur

  • Helmut Geck (Hrsg.): Kirchenkreise – Kreissynoden – Superintendenten. Recklinghäuser Forum zur Geschichte von Kirchenkreisen 1, LIT-Verlag, Münster 2004.
  • Isolde Karle: Artikel Superintendent. In: RGG4, Bd. 7, Mohr (Siebeck), Tübingen 2004.
  • Beatus Brenner: Artikel Superintendent. In LThK3, Bd. 9, Herder, Freiburg u.a. 2000, Sp. 1135f.

Anmerkungen

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Superintendent aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.