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Tötung von Kalinka Bamberski

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Die Tötung von Kalinka Bamberski war ein Kriminalfall in Deutschland, der Aufsehen erregt, da der Vater des Opfers den Täter mehr als 25 Jahre nach der Tat von Deutschland nach Frankreich verschleppen ließ, um dort ein Gerichtsverfahren zu ermöglichen, nachdem entsprechende Auslieferungsersuchen von den Behörden mehrfach abgelehnt wordern waren.

Tötung und Ermittlungen

Kalinka Bamberski wurde am 10. Juli 1982 tot aufgefunden. Ihr Stiefvater Dieter Krombach, ein deutscher Kardiologe, gab an, das 14-jährige Mädchen morgens tot in seinem Haus in Lindau am Bodensee in ihrem Bett gefunden zu haben. Sie war zu Besuch bei ihrer Mutter, der Ehefrau Krombachs. Kalinka Bamberski hat einen französischen Vater und die französische Staatsbürgerschaft.

Die Obduktion der Leiche fand zwei Tage später im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kempten im Memminger Krankenhaus statt und wurde von Landgerichtsarzt Dr. Höhmann gemeinsam mit Oberarzt Dohmann durchgeführt. Später sollte der Inhalt des Obduktionsberichtes entscheidend für den Verlauf der staatsanwaltlichen Ermittlungen und der von André Bamberski in Deutschland angestrengten Gerichtsverfahren sein. Im Obduktionsbericht wird als vermutlicher Todeszeitpunkt „zwischen drei und vier Uhr nachts“ angegeben und festgestellt, dass sich eine eindeutige Todesursache nicht feststellen ließe. [1]

Krombachs vorgeblicher Wiederbelebungsversuch durch Gabe eines Psychostimulans (Nikethamid), eines herzwirksamen Glykosids (Beta-Acetyldigoxin) und eines Antiarrythmikums (Verapamil) wurde von den Gerichtsmedizinern wie folgt kommentiert: „Die Verabfolgung von weiteren Medikamenten zum Zwecke einer Wiederbelebung bei einer schon von Leichenstarre betroffenen Person mutet grotesk an.“ Aus dem Obduktionsbericht geht hervor, dass Krombach unmittelbar im Anschluss an die Sektion noch Kontakt zu den Gerichtsmedizinern suchte und zu bedenken gab, „dass auch übermäßige Sonneneinstrahlung beim Surfen im Verlaufe des Tages den Todeseintritt begründet haben könnte.“ Diese Hypothese wird von den Obduzenten jedoch im vorliegenden Fall als „mit Sicherheit ausschließbar“ bezeichnet, weil der von Krombach geschilderte Verlauf der Abendstunden bis in die späte Nacht nicht als Begründung zur Erklärung des Todeseintrittes (Fehlregulation infolge intensiver Sonneneinstrahlung) herangezogen werden könne. Am Abend des Todesereignis hatte Krombach seiner Stieftochter eine Kobalt-Ferrlecit-Injektion gegeben, da Kalinka ihm gegenüber erklärt hatte, dass ihr Bräunungszustand nicht zufriedenstellend sei. Später behauptete Krombach auch, dass diese Injektion angeblich zur Behandlung einer bei K. Bamberski bestandenen Anämie indiziert gewesen sei. Die Obduzenten kommentierten die verabfolgte Injektion, indem sie einen Kausalzusammenhang mit dem Todesereignis bei einem gesunden 14-jährigen Mädchen ausschlössen und gaben lediglich zu bedenken, dass das von Krombach verfolgte Behandlungsziel (Intensivierung der Bräunung) auf diese Weise nicht erreicht werden könne.

Es konnte bis heute nicht vollständig aufgeklärt werden, weshalb bei der Obduktion des Leichnams von K. Baberski darauf verzichtet wurde eine feingewebliche Untersuchung vornehmen zu lassen und im Genitalbereich nach eventuell nachweisbaren Spuren von fremder Körperflüssigkeit oder Sperma zu suchen. Dies ist schon deshalb unverständlich, weil im Obduktionsbericht unter Abschnitt 10. festgestellt wird, dass im Bereich der rechten Schamlippe eine ca. 1 cm lange Zerreißung der oberflächlichen Hautschichten besteht und der Wundgrund geringfügig blutig beschmiert ist.

Weitere Untersuchungen dreier Ärzte auf Drängen des leiblichen Vaters André Bamberski ergaben, dass die Todesursache nicht mehr zu ermitteln sei. Die Untersuchung des deutschen Pharmakologen Prof. Peter Schönhofer ergab, dass sie möglicherweise an der von Krombach am Abend des Todesereignis verabreichten Kobalt-Ferrlecit-Injektion gestorben war. [2] In seiner Stellungnahme stellte Prof. Schönhofer fest:

  • Die intravenöse Verabreichung von Eisen ist nur indiziert im Falle einer vom Labor bestätigten Anämie und dies nur, wenn eine orale Unverträglichkeit besteht, was hier nicht der Fall ist. Dieses Präparat hat noch niemals jemanden bräunen helfen und man kann daraus schliessen, dass Krombach keineswegs die Regeln der Medizin respektiert und einen Kunstfehler begangen hat.
  • Es handelt sich um ein gefährliches Medikament dessen Injektion unter ärztlicher Uberwachung stattfinden muss: der Patient muss liegen, nach einer Mahlzeit, und in den folgenden Stunden überwacht werden. Zwei unerwünschte Nebenwirkungen können auftreten: einmal sofortige spontane Reaktionen wie Abfall des Blutdrucks, der Herztätigkeit, Atemnot, weitere Reaktionen wie Fieber, Schmerzen und Uebelkeit, Erbrechen kann auftreten.

Am 17. August 1982 beendete die Staatsanwaltschaft Kempten ihre Ermittlungen. Diese Einstellung wurde vom Oberlandesgericht München fünf Jahre später letztinstanzlich bestätigt.

Eine Exhumierung am 4. Dezember 1985 in Frankreich ergab, dass Kalinkas Genitalien inzwischen verwest waren oder bei der Obduktion in Deutschland entfernt worden waren. Diese wurden zudem bei der ursprünglichen Obduktion nicht auf fremde Flüssigkeiten untersucht.[3]

1. Verurteilung Dieter Krombachs

Am 13. März 1995 wurde Krombach vom Pariser Schwurgericht Cour D'Appel de Paris Quatrieme Chambre D'Accusation in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der bisher noch nicht vollstreckte europäische Haftbefehl lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wurde Frankreich allerdings zu einer Entschädigungszahlung von 100.000 Franc an Krombach verurteilt, da dessen Anwalt beim Prozess 1995 nicht gehört worden sei und keine Berufung eingelegt werden konnte.

Weitere Straftaten Krombachs

Am 17. März 1997 wurde Krombach in Kempten wegen Vergewaltigung einer unter Narkoseeinwirkung stehenden 16-jährigen Patientin, begangen in seiner Praxis am 11. Februar 1997, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und verlor seine Zulassung als Arzt. In der Folge wies ihm die Staatsanwaltschaft Coburg nach, trotz fehlender Zulassung in 28 Fällen zwischen Oktober 2001 und September 2006 ein Honorar von insgesamt fast 300.000 Euro erhalten zu haben. Im Juli 2007 verurteilte ihn das Landgericht Coburg deshalb zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis, die er zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Kempten abbüßte, bis er am 3. Juni 2008 vorzeitig auf Bewährung entlassen wurde.[4]

Auslieferungsersuchen und Entführung

Zuletzt wurde die Auslieferung Krombachs nach Frankreich vom Oberlandesgericht München am 7. April 2004 abgelehnt. Auch Österreich kam dem Auslieferungsantrag nicht nach, nachdem er 2000 in Vorarlberg von Zollbeamten festgenommen wurde.

In der Nacht vom 17. zum 18. Oktober 2009 wurde er von seiner Heimatstadt Lindau nach Mülhausen in Frankreich verschleppt und verletzt und gefesselt in der Nähe des Justizgebäudes aufgefunden. Von dort aus wurde er zur Untersuchungshaft nach Paris überstellt.[5] Am 29. März 2011 sollte das Gerichtsverfahren stattfinden.[6] An dem Termin wurde der Prozess aus gesundheitlichen Gründen des Angeklagten auf unbestimmte Zeit verschoben. Ärzte hatten zuvor Attests vorgelegt, wonach der Angeklagte mindestens zwei Wochen verhandlungsunfähig sei. Im April 2011 lag Krombach wegen einer Erkrankung der Herzkranzgefäße in einem Pariser Krankenhaus.[7]

André Bamberski, der leibliche Vater Kalinka Bamberskis, sagte, am 9. Oktober 2009 sein Einverständnis gegeben zu haben, Krombach nach Frankreich zu entführen. Im März 2015 wäre die Krombach in Frankreich zur Last gelegte Tat verjährt. Krombach, aber auch André Bamberski wurden in Frankreich festgenommen.[8] Bamberski wurde später wieder freigelassen.[9] Ein Auslieferungsgesuch der Staatsanwaltschaft Kempten wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung wurde vom Gericht in Toulouse abgelehnt.[10]

2. Verurteilung Krombachs

Am 22. Oktober 2011 wurde Dieter Krombach zu 15 Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.[11] Laut Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Krombach das Mädchen mit einem Schlafmittel betäubt haben, um es zu vergewaltigen.[12] Die Berufungsverhandlung begann am 27. November 2012.[13] Das Urteil wurde am 20. Dezember 2012 bestätigt.[12]

Einzelnachweise

Quellen

  • Melanie Mühl, Reinhard Müller: Rache für die tote Tochter. Ein Krimi, eine Tragödie. In: FAZ.net. 21. Oktober 2009, abgerufen am 25. März 2011.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Tötung von Kalinka Bamberski aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.