Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Türsteher
Türsteher – auch Einlasser oder Pförtner genannt – gehören zum Wachpersonal, welches in der Regel nur ausgewählte Gäste in Gastronomiebetriebe oder Veranstaltungsstätten einlässt und dabei eine augenscheinliche Zutrittskontrolle durchführt.
Aufgaben
Türsteher arbeiten häufig für Veranstalter von Konzerten, Partys und Festen und in Diskotheken, Nachtclubs, Tanzcafés, Restaurants und in Bordellen.
Zu den Aufgaben eines Türstehers gehört das Abweisen von Personen, die aus der Sicht des Veranstalters nicht in die Zielgruppe der Veranstaltung passen. Türsteher üben in ihrem Auftrag das Hausrecht aus. Hierbei gibt es einige übliche Kriterien, nach denen Türsteher auswählen: Aussehen, Alter, Kleidung, Geschlecht, Alkoholpegel und in manchen Fällen auch Nationalität. Außerdem sollen sie verhindern, dass unerwünschte Gegenstände mit hinein genommen werden. Hierzu zählen häufig Waffen, Drogen und selbst mitgebrachte Getränke.
Türsteher sind zusammen mit dem Sicherheitspersonal dafür verantwortlich, dass es innerhalb der Veranstaltung nicht zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung kommt. Daneben sollen Türsteher oft auch dafür sorgen, dass vor allem Leute das Lokal betreten, die dessen Attraktivität erhöhen. Dazu gehören neben zahlungskräftigen Kunden in erster Linie Frauen ohne männliche Begleitung. Diese Auswahl wird verschiedentlich kritisiert; oftmals wird behauptet, dass Türsteher Menschen wegen ihrer ausländischen Herkunft diskriminieren.
Rechtliche Situation in Deutschland
Türsteher dürfen sich zwar – wie jeder andere Bürger auch – in Notwehrsituationen unter Einsatz körperlicher Gewalt verteidigen, sie dürfen aber keinesfalls in den Aufgabenbereich der Polizei eindringen. Ihre Zuständigkeit ist örtlich durch die Grundstücksgrenzen und inhaltlich durch die Persönlichkeitsrechte der Gäste begrenzt. Im Konkreten heißt das, dass sie keine Personenkontrolle oder Personendurchsuchung erzwingen können. Solche Kontrollen vor der Tür sind stets freiwillig, jedoch ein Kriterium für den Einlass. Türsteher besitzen wie jeder andere das Festhalterecht nach § 127 StPO. Daneben ist das Wachpersonal in der Regel auch „Besitzdiener“ des Sicherungsobjektes.
Prüfung
Türsteher an Diskotheken, die für ein Sicherheitsunternehmen arbeiten oder selbständig tätig sind, müssen bei der zuständigen IHK eine sogenannte Sachkundeprüfung ablegen. Dies ist in § 34 (a) der Gewerbeordnung vorgeschrieben. Das von der IHK nach bestandener Sachkundeprüfung ausgestellte Zertifikat wird in einschlägigen Kreisen umgangssprachlich „Türsteher-Schein“ oder einfach „Schein“ oder „34 a“ genannt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit Multiple-Choice-Fragen und einem mündlichen Teil. Letzter kann bei Nichtbestehen vergünstigt wiederholt werden. Zurzeit ist die Anzahl der Wiederholungsversuche nicht limitiert. Die Kosten für die Sachkundeprüfung liegen je nach IHK-Standort zwischen 150 und 190€.
Von der Sachkundeprüfung generell befreit sind Personen, die einen für das Bewachungsgewerbe einschlägigen Berufsabschluss nachweisen können, unter anderem Fachkräfte für Schutz und Sicherheit oder Werkschutzfachkräfte, bzw. Werkschutzmeister. Weiterhin sind Personen befreit, die erfolgreich Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung mindestens für den mittleren Polizeivollzugsdienst, den mittleren Justizvollzugsdienst sowie für Feldjäger der Bundeswehr erworben haben. Des Weiteren führt eine erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe zu einer Befreiung von der Unterrichtung nach § 34a GewO.
Bekannte Türsteher
Zu den bekannteren Türstehern zählen unter anderem Conny de Beauclair aus dem Club U4 in Wien, Sven Marquardt, Türsteher des Berghain in Berlin, Michael Kuhr und Bernie Flottmann aus Hamburg-St. Pauli.
Ähnliche Berufe
Literatur
- Karl Painer: Scheiß Türsteher!: Die Wahrheit einer Branche vom König der Rausschmeißer, Wien-München 2006, ISBN 3-902536-69-1.
- Geoff Thompson: Die Tür: Erfahrungen eines Rausschmeißers, Burg/Fehmarn 2002, ISBN 3-927553-08-5.
- Michael Kuhr : Bodyguard : Zwischen High Society und Unterwelt
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Türsteher aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |