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Tafelpapier

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Dieser Artikel behandelt den Begriff „Tafelpapier“ in Bezug auf das Bankwesen. „Tafelpapier“ bezeichnet auch eine Tischdecke aus Papier sowie ein als Ersatz für eine Schreibtafel dienendes Spezialpapier.

Ein Tafelpapier ist im Bankwesen ein Wertpapier, das sich der Bankkunde effektiv aushändigen lässt und selbst verwahrt oder in ein Bankschließfach (geschlossenes Depot) einliefert. Tafelpapiere sind also stets Inhaberpapiere.[1] Geschäfte mit Tafelpapieren sind Tafelgeschäfte, allerdings ist dieser Geschäftsbegriff nicht auf den Handel von Tafelpapieren beschränkt, sondern umfasst beispielsweise auch Geschäfte mit Sorten oder mit Edelmetallen wie Gold.

Effekten werden heute ganz überwiegend im Wege der Girosammelverwahrung oder des Wertrechts gehandelt, also stückelos auf Wertpapierdepots verbucht. Deshalb bilden physisch lieferbare Wertpapierurkunden die Ausnahme.

Für Informationen insbesondere zu Rechtsfragen siehe Tafelgeschäft.

Einzelnachweise

  1. Philipp Berger: Tafelpapier. In: godmode-trader.de. Abgerufen am 28. Juni 2017.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Tafelpapier aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.