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Effekten

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Effekten (frz. effets) ist heute primär ein börsentechnischer Sammelbegriff für am Kapitalmarkt handelbare und vertretbare (das heißt fungible) Wertpapiere, die der Kapitalbeschaffung und der Anlage von Kapital dienen. Früher wurde beweglicher Besitz allgemein als „Effekten“ bezeichnet. (Grammatisch handelt es sich bei dem Begriff um ein Pluraletantum).

Börse

Zu den Effekten gehören unter anderem Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und sonstige Anleihen. Nicht zu ihnen zählen z. B. Banknoten, Schecks und Wechsel, weil diese entweder keine Wertpapiere oder nicht fungibel sind.

Die zugehörigen Dokumente werden als effektive Stücke bezeichnet. Sie bestehen im Allgemeinen aus Mantel und Bogen. Der Mantel verbrieft ein Kapitalrecht (Gläubiger- oder Teilhaberrecht). Verjährung tritt nach 30 Jahren ein. Der Bogen verbrieft ein Ertragsrecht. Dieses verjährt bereits nach vier Jahren.

Man kann Effekten nach Art der verbrieften Kapitalanlage einteilen in:

Andere Bedeutungen

Bewegliche Güter und Reisegepäck

Mit Effekten wurde ursprünglich ein allgemeiner Besitz an beweglichen Gütern, insbesondere auf Reisen bezeichnet. Vereinzelt wird auch Reisegepäck als Effekten bezeichnet. Bis heute ist dieser Begriff z. B. in Untersuchungshaftanstalten, psychiatrischen Krankenhäusern und Kliniken erhalten geblieben, wenn den dort aufgenommen Inhaftierten bzw. Patienten ihre Wertgegenstände abgenommen und in Effektenumschlägen verwahrt werden.

Bei den persönlichen Effekten handelt es sich um einen Fachbegriff aus der Versicherungswirtschaft. Dieser kennzeichnet Gegenstände in oder auf einem Fahrzeug, welche nicht zu dem Zubehör des Fahrzeuges gehören, sondern zum persönlichen Besitz der Führers oder eines Insassen des Kraftfahrzeuges. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherer sind die persönlichen Effekten im Bereich der Fahrzeugversicherung mit enthalten.

Effektenkammer

Als Effekten werden auch die persönlichen Kleidungsstücke und Gegenstände bezeichnet, die Häftlinge, Soldaten oder Insassen von Anstalten, in denen der Zwang zum Tragen von Anstaltskleidung bzw. Uniform bestand, bei ihrer Einweisung abzugeben hatten. Sie wurden/werden in einer Effektenkammer von Wachpersonal oder Kalfaktoren entgegengenommen und bis zur Entlassung aufbewahrt. Effektenkammern bestanden/bestehen in Zuchthäusern, Kasernen, Arbeitshäusern, „Irrenhäusern“, Gefängnissen und Konzentrationslagern.

Applikationen auf Uniformen

Als „Effekten“ werden in diesem Zusammenhang aufgenähte Applikationen bezeichnet, die bei Uniformen unter anderem die Waffengattung oder den Dienstgrad bezeichnen.

Nach den OPEW zählen dazu: Schulterklappen, Schulterstücke, Epauletten, Achsel- und Schulterschnüre, Schützenschnüre, Fangschnüre, Mützenkordeln, Schwalbennester, Tambourschnur, Portepees.

Weblinks

Wiktionary: Effekten – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Effekten aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.