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Schützenschnur
Die Schützenschnur der Bundeswehr ist eine Auszeichnung für die Mannschaften und Unteroffiziere für besondere Schießleistungen und eines der drei Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst.
Die Bedingungen zum Erwerb sind in der Zentralrichtlinie A2-222/0-0-1210 „Schießen mit Handwaffen“ (Anlage 17.6 „Die Schützenschnur“), die Trageweise in der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ (Kap. 5, Abschn. 5.12.4 „Schützenschnur“, Ziffer 585. „Trageweise“) geregelt.
Geschichte
Die Geschichte der Schützenschnur geht auf den 1648 beendeten Achtzigjährigen Krieg zurück. Auf Befehl des spanischen Königs sollte jeder Niederländer, der mit einer Muskete angetroffen würde, sofort gehängt werden. Daraufhin begannen die spanischen Musketiere, Stricke mit sich zu führen, die sie über der linken Schulter trugen.
Die Idee einer Auszeichnung für besonders gute Schützen geht auf den preußischen König Friedrich Wilhelm I. zurück. Anfang 1720 trugen die Ausgezeichneten silberne Schnüre zu ihrer Uniform, im Siebenjährigen Krieg wurden Schützenschnüre erstmals im großen Umfang verliehen. Nach der Besetzung Preußens durch die Franzosen unter Napoléon Bonaparte wurde unter Scharnhorst die preußische Armee umstrukturiert und das Schützenabzeichen fester Bestandteil des neuen Militärs.
Laut Verordnung vom 20. Juli 1850 wurde die Schießauszeichnung als schmale, weiße Bandlitzen, die oberhalb beider Ärmelaufschläge getragen wurde, im preußischen Heer eingeführt. Die Schießauszeichnung am Ärmel gab es anfangs nur in drei Stufen und wurde dann am 22. Mai bzw. am 18. Juni 1868 auf acht Stufen erweitert.
Erst unter Kaiser Wilhelm II. wurde als besondere Schießauszeichnung 1894 bei der gesamtdeutsche Armee eine Schützenschnur eingeführt, nunmehr in acht Stufen verliehen. Per Allerhöchster Kabinettsorder (A.K.O.) vom 27. Januar 1894 stiftete Kaiser Wilhelm II. diese neue Schützenschnur (offiziell als Schützenabzeichen bezeichnet). Die bisher gebräuchlichen Ärmel-Bandlitzen entfielen hiermit. Inhaber der alten Schießauszeichnung konnten sie gegen die entsprechend gestufte Schützenschnur wechseln. Am 11. Januar 1912 wurde die Schützenschnur auf zehn Klassen erweitert.
Die neue Auszeichnung für gutes Schießen, bestand aus einer in den Reichsfarben gehaltenen schwarz-weiß-rot gemusterten Schnur mit geflochtener Rosette (oder auch Medaillon genannt). Alle Bundesstaaten schlossen sich dieser Ausführungsart an, allein Bayern blieb bei seinen Landesfarben weiß-blau für die Schützenschnur.
Diese Schützenschnur wird mit einem Seilstrang geknüpft bzw. „geflochten“. Der Ausgangsknoten ist eine Endacht welcher in der Länge erweitert wird. Dazu wird das Seil in eine ‚S‘-Form gelegt und wie ein dreisträngiger Zopf geflochten. Zum Schluss wird das Seilende durch das entstehende Auge durchgeführt und festgezogen. Die seemännische Bezeichnung für diesen seilverkürzenden Stek lautet Twistplatting.[1]
Im Schulschießen konnte jeder Soldat jährlich seine Leistungen verbessern und erhielt eine höhere Stufe seiner Schießklasse. Die besten Schützen der Schießklassen konnten in einem Wettbewerb die Schützenschnur oder die nächsthöhere Stufe erreichen.[2] Je nach Abstufung wurden Eicheln oder Granate am unteren Ende der Schnur angebracht. Die gewebte Eichel wurde von der Infanterie, Jäger, Pioniere, Train, Eisenbahner, Marine-Infanterie und einigen Kavallerie Einheiten getragen. Die Artillerie trug die silberne Granate aus Metall am Schnurende. Auf höheren Stufen zierte ein goldenes Wappenschild auf der geflochtenen Rosette, die höchsten Stufen hatten noch zusätzlich goldene Eicheln oder Granaten.
Stufe | Beschreibung |
---|---|
1. Stufe: | wollene Schnur mit einer Eichel (bzw. Granate für die Artillerie), die 1. war die niedrigste Stufe. |
2. Stufe: | wollene Schnur mit zwei Eicheln (bzw. Granate für die Artillerie). |
3. Stufe: | wollene Schnur mit drei Eicheln (bzw. Granate für die Artillerie). |
4. Stufe: | seidene Schnur mit Silberfaden, ohne Eichel (bzw. Granate für die Artillerie). |
5. Stufe: | seidene Schnur mit Silberfaden, ohne Eichel (bzw. Granate), auf der Rosette ein gelbmetallenes Wappenschild. |
6. Stufe: | seidene Schnur mit Silberfaden und einer Eichel (bzw. Granate), auf der Rosette ein gelbmetallenes Wappenschild. |
7. Stufe: | seidene Schnur mit Silberfaden und zwei Eicheln (bzw. Granaten), auf der Rosette ein gelbmetallenes Wappenschild. |
8. Stufe: | seidene Schnur mit Silberfaden und drei Eicheln (bzw. Granaten), auf der Rosette ein gelbmetallenes Wappenschild. |
9. Stufe: | seidene Schnur mit Silberfaden und einer goldenen Eichel (bzw. Granate), auf der Rosette ein gelbmetallenes Wappenschild. |
10. Stufe: | seidene Schnur mit Silberfaden und zwei goldenen Eicheln (bzw. Granaten), auf der Rosette ein gelbmetallenes Wappenschild. |
Das bekrönte Wappenschild in einem Kranz: für Preußen den königlichen Namenszug „W II“, für Württemberg den königlichen Namenszug „W“, für Sachsen den königlichen Namenszug „FA“ und Bayern mit dem blau und weiß gewecktem Wappenschild. Für die Schutztruppen das Wappenschild („W II“) mit Kaiserkrone. |
Diese Schnur wurde bei den Fußtruppen, der Feldartillerie und dem Train von der rechten Schulter nach dem zweiten Knopf des Waffenrocks, bei der Kavallerie entsprechend links getragen. Die Ulanen jedoch trugen sie rechts, weil sich links schon die Fangschnur mit Quasten befand. Das Abzeichen der Schießschulen und der Gewehr-Prüfungskommission bestand aus einer silbernen Eichel (bzw, Granate), die, einmal verliehen, beizubehalten war.
Diese Schützenschnur war nur für Unteroffiziere und Mannschaften bestimmt; Offiziere der Fußtruppen schossen einen Kaiser-(bzw. Königs-)Säbel innerhalb des Armee-Korps aus, Unteroffiziere eine Uhr. Nur die Offiziere des 1.Garde-Regiments zu Fuß konnten für persönliche Schießleistungen eine silberne Schützenschnur mit Silbereichel erwerben. Sie hatte nur eine Klasse, war jedoch erheblich länger. Bei Versetzungen wurde sie beibehalten, ebenso der Kaiser-(Königs-)Säbel. Zwischen den deutschen Staaten war vereinbart, dass bei Wechsel in ein anderes Abzeichen Kontingent die Auszeichnung in der beim bisherigen Staat verliehenen Art und Weise weiter getragen wurde, bis im neuen Kontingent eine höhere Stufe erworben wurde.
In der Reichswehr und späteren Wehrmacht wurde die Schützenschnur unter starken Veränderungen der Verleihungskriterien beibehalten. Bis 1945 wurde die Schnur in zwölf verschiedenen Stufen und unterschiedlichsten Ausführungen verliehen. Auch mussten die Leistungen nicht jährlich neu erbracht werden und Offiziere durften keine Schützenschnüre mehr tragen.
Im Mai 1957 wurde die Schützenschnur auch beim Bundesgrenzschutz (BGS) eingeführt.
Auch in der NVA und den Grenztruppen der DDR wurde eine sehr ähnliche Schützenschnur an Mannschaften und Unteroffiziere verliehen. Die Schießprüfung konnte bis zu zwei Mal wiederholt abgelegt werden, dies wurde durch an der Schützenschnur befestigte ebenfalls silberfarbige Eicheln kenntlich gemacht.
Das amerikanische Pendant zur Schützenschnur ist die Honorcord oder auch Aiguillette,[3] hat zusätzliche Schleifen (Loops) und besitzt am Ende Wurfknoten und „Tips“[4](= in Hülsenspitzen gefaßte Seilenden – den Aiguilletten (Ornament))[5] Sie kann auch doppelt und zweifarbig ausgeführt (z. B. Blau/Gelb) sein.[6][7]
Im zivilen Bereich werden u. A. bei manchen Schützenfesten Schützenschnüre für besondere Leistungen vergeben.
Aktuelle Bestimmungen
Seit 1965 existiert die Schützenschnur in der heutigen Form in der Bundeswehr. Sie wird für herausragende Schießleistungen in drei Stufen an Mannschaften und Unteroffiziere verliehen:
- 1. Stufe mit Plakette in Bronze
- 2. Stufe mit Plakette in Silber
- 3. Stufe mit Plakette in Gold und bei Wiederholung mit eingeprägter Zahl in Fünferschritten (5, 10, 15, …)
Die Schützenschnur in Silber oder Gold kann verliehen werden, ohne vorher die anderen Stufen zu durchlaufen. Unabhängig von der erreichten Stufe besteht die Schützenschnur bei Heer und Luftwaffe aus einem matten aluminiumfarbenen Gespinst, bei der Marine aus einem blauen Textilgespinst. Im Oberteil der Schnur wird die Aluminiumplakette der jeweils erreichten Stufe eingesteckt. Die Schnur wird nur beim ersten Erwerb einschließlich der jeweiligen Plakette ausgehändigt; wenn man nachfolgend höhere Stufen erreicht, erhält man die entsprechende Plakette zum Austausch.
Für die Schützenschnur in Bronze muss der Soldat je eine Wertungsübungen in zwei Waffen der Gruppe 1 mit Bronze (oder höher) erfüllen.
Für die Schützenschnur in Silber muss der Soldat alle Wertungsübungen der Waffe der Gruppe 1 mit Silber (oder höher) erfüllen, mit der seine Einheit standardmäßig ausgerüstet ist, sowie alle Wertungsübungen einer beliebigen Waffe der Gruppe 2 mit Silber (oder höher) erfüllen.
Für die Schützenschnur in Gold muss der Soldat alle Wertungsübungen der Waffe der Gruppe 1 mit Gold erfüllen, mit der seine Einheit standardmäßig ausgerüstet ist, sowie alle Wertungsübungen einer beliebigen Waffe der Gruppe 2 mit Gold erfüllen.
Die Waffengruppen gelten für alle Teilstreitkräfte außer den Soldaten des Sanitätsdienstes, der Feldjägertruppe, des Militärmusikdienstes, des Kommandos Spezialkräfte und Angehöriger anderer Wehrverwaltungs- und Unterstützungsbereiche, wie zum Beispiel dem Streitkräfteunterstützungskommando. Sie lauten wie folgt:
- Waffengruppe 1: Gewehr, Maschinenpistole, Pistole
- Waffengruppe 2: Maschinengewehr, Panzerfaust
Soldaten oben genannter Einheiten schießen die Schützenschnur jeder Stufe nur in der Waffengruppe 1.
Der Soldat muss die Leistungen für die Schützenschnur innerhalb von zwölf Monaten vollbringen. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Tag, an dem die erste Leistung erbracht wird (d. h. nicht zwangsläufig der 1. Januar!). Die Wertungsübungen darf der Soldat am selben Tag bei Nichterfüllen zweimal wiederholen, danach frühestens wieder am nächsten Tag.
Falls in einem Kalenderjahr dem Soldaten bereits eine goldene Schützenschnur verliehen wurde, so darf er keine Wertungsübungen vor dem 1. Januar des nächsten Jahres schießen.
Reservisten und Angehörige fremder Streitkräfte können die Schützenschnur unter den gleichen Voraussetzungen erwerben. Bei erfüllten Leistungen und eingereichtem Antrag wird die Auszeichnung von einem Vorgesetzten zusammen mit einer Besitzurkunde verliehen, die dann zum Tragen berechtigt. Diese Trageerlaubnis bleibt lebenslang erhalten. Grund für die Wiederholung der Schützenschnur stellt also nur persönlicher Ehrgeiz oder die bezifferte Plakette bei mehrmaliger Wiederholung dar. Die Wertungsübungen bauen auf den Schulschießübungen auf und unterscheiden sich von ihnen nur in der Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten. Für die genauen Bestimmungen der Schießübungen siehe die ZDv der entsprechenden Waffe oder den Link weiter unten.
Beispiel
Ein Soldat der Jägertruppe hat es sich zum Ziel gesetzt, in einem Kalenderjahr die goldene Schützenschnur zu erreichen. Dazu muss er folgende Kriterien erfüllen:
- Da er standardmäßig mit dem G36 ausgerüstet ist, muss er die G36-S9-WÜ mit Gold bestehen. Auch wenn er zusätzlich die P8-S2-WÜ und P8-S3-WÜ in Gold schießt, berechtigt ihn dies nicht dazu, eine Schützenschnur in Gold zu bekommen, da seine Standardwaffe maßgebend ist.
- Da nur sehr selten eine Wertungsübung im Schießen mit der Panzerfaust erfolgt, muss der Soldat die MG-S3-WÜ und MG-S4-WÜ in Gold erfüllen.
- Er darf sich dabei nur zwei Wiederholungen (also max. 3 Durchgänge) je Übung pro Tag erlauben und die Leistungen müssen in einem Zeitraum von 365 Tagen zusammenliegen.
Wenn all diese Übungen in Gold erfüllt und ordnungsgemäß protokolliert wurden, darf er seine Schützenschnur beantragen.
Siehe auch
- Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst
- Achselschnur
- Fangschnur
- Weisung Individuelle Grundfertigkeiten
Literatur
- Paul Pietsch: "Die Formations- und Uniformierungs-Geschichte des preußischen Heeres 1808-1914", Band 1 - Fußtruppen, Verlag H. G. Schulz, 1963, Seite 250-257.
- Ulrich Schiers: "Die Schützen-Abzeichen im Deutschen Reichsheer der Kaiserzeit - Teil 1", Orden-Militaria-Magazin Nr.5 - Jahrgang 1982, Offizielles Organ des Bund Deutscher Ordenssammler e. V., Seite 101-107.
- Hans-Jürgen Schmidt: „Wir tragen den Adler des Bundes am Rock ...“ In Freiheit dienen. Chronik des Bundesgrenzschutzes, der innerdeutschen Grenze, der Grenztruppen der DDR und der US-Cavalry-Verbände. Band 1: 1951–1971. Fiedler-Verlag, Coburg 1993, ISBN 3-923434-17-0.
- Klaus-Ulrich Keubke: Die Schützenschnur. In: Visier. 33. Jg., Nr. 12, 1983, ZDB-ID 588414-7.
Weblinks
- www.reservisten-aschaffenburg.de - Text zu den Bestimmungen der Schützenschnur
- Knüpfen der Schützenschnur (Holland)
- Schützenschnur an einer kaiserlichen Uniform des Ulanen-Rgts. Nr.19
- Weitere Informationen zur kaiserlichen Schützenschnur
Einzelnachweise
- ↑ J. Tom Burgess: Die praktische Knoten-Fibel. Knoten, schlingen, spleissen. 3. Auflage. BLV-Verlags-Gesellschaft, München u. a. 1984, ISBN 3-405-12073-X, S. 32.
- ↑ Schiessvorschrift für die Infanterie - D.V.E. Nr. 240, Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1909, S. 90 u. 91.
- ↑ bedeutet Fangschnur, obwohl diese Bezeichnung nur die Schnurenden betrifft – kommt aus dem Französischen und bedeutet „Spitze“ siehe Aiguillette (Ornament) und Aiguillette
- ↑ Bild mit den Messing Tips
- ↑ Bild mit weißer Kettenschnur
- ↑ Bild mit 2 Farben
- ↑ Bild einfarbig mit doppelter Kettenschnur
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