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Tafeltraube
Tafeltrauben sind Weintrauben, also Früchte der Weinrebe, die im Unterschied zu den Keltertrauben nicht zur Weinherstellung verwendet, sondern als Obst roh gegessen werden. Tafeltrauben reifen nach der Ernte nicht nach, sie zählen zu den nichtklimakterischen Früchten.
Anforderungen und Vorschriften
An Tafeltrauben werden andere Anforderungen gestellt als an die Keltertrauben: Die Trauben sollen lockerbeerig sein, die Beeren groß, saftreich, arm an oder frei von Kernen und zartschalig. Zudem ist eine frühe Reife erwünscht.
Ab der Reform der EU-Weinmarktordnung vom 1. August 2000[1] gilt für Tafeltrauben nicht mehr das Weinrecht. Sie dürfen deshalb wie anderes Obst, beispielsweise Äpfel, Birnen oder Kirschen, angebaut werden. Geschieht dies außerhalb von Weinbergsflächen und ohne Pflanzrecht, sind die rechtlichen Vorschriften zu beachten: Es dürfen keine Sorten angepflanzt werden, die als Keltersorten klassifiziert sind (z. B. Regent oder Phoenix).
Weiße Sorten
- Angela
- Aron
- Birstaler Muskat
- Garant
- Gutedel, Vroege van der Laan
- Italia
- Königin der Weingärten
- Lignan Blanc, Gelbe Seidentraube
- Lilla
- Muscat d’Alexandrie
- Nelly
- New York, Lakemont seedless
- Palatina
- Perle von Csaba
- Perlona
- Pölöskei Muskat
- Primus
- Regina
- Romulus
- Sultana, Thompson Seedless
- Suzi
- Theresa
- Verdelet
- Victoria
Rote und Blaue Sorten
- Black Hamburg
Dies ist der Handelsname für die Tafeltraube der roten Rebsorte Großvernatsch (ital. Chiavo grosso).[2] - Boskoops Glorie
- Canadice
- Cardinal
- Clarissa
- Crimson Seedless
- Emperor
- Flame Seedless
- Galanth
- Ganita
- Königliche Esther
- Mitschurinski
- Muscat Bleu
- Muscat de Hambourg
- Nero
- Osella
- Red Globe
- Red Suffolk
- Swenson Red
Literatur
- Volker Jörger, Rainer Engel: Tafeltrauben bieten auch für den heimischen Anbau eine Chance. In: Der Badische Winzer. März 2003, S. 37–42 (PDF; 246 kB, online).
Weblinks
- Tafeltrauben (Lexikoneintrag)
- Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau: Informationen über die Tafeltraubenkultur
- Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau: Weinstock am Haus und im Garten (PDF, 900 kB)
- „Nero, Aron, Esther und Co“ – Pilzfeste Speisetrauben (PDF, 300 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 2789/99 (PDF) der Kommission vom 22. Dezember 1999 zur Festsetzung der Vermarktungsnorm für Tafeltrauben.
- ↑ Die rote Rebsorte Großvernatsch ist eine Variante der Vernatschtraube, deren deutsche Weintraubenvariante als Trollinger bezeichnet wird.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Tafeltraube aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |