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Tierkörper

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Unter einem Tierkörper ist im deutschen Recht zu verstehen

  • ein verendetes, tot geborenes oder ungeborenes Tier oder ein getötetes Tier, das nicht zum menschlichen Genuss verwendet wird.

Mit Tierkörperteilen sind gemeint

  • Teile von Tieren aus Schlachtungen einschließlich Blut, Borsten, Federn, Fellen, Häuten, Hörnern, Klauen, Knochen und Wolle,
  • sonst anfallende Teile von Tieren,

die nicht zum menschlichen Genuss verwendet werden.

Verendete oder nicht zum Verzehr getötete Tiere werden auch als „Falltiere“ bezeichnet.[1]

Zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen ist die unschädliche Beseitigung bestimmter Arten von Tierkörpern in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt vorgeschrieben. Namentlich gilt dies für die Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden, sowie für die Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Landeshauptmannes über die Meldung, Ablieferung, Weiterleitung sowie Übernahme tierischer Nebenprodukte und Materialien. In: Landesrecht Vorarlberg. Bundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem (RIS), 15. März 2004, abgerufen am 4. Juli 2012 (§ 2 Begriffsbestimmungen): „[…] bezeichnet der Begriff […] „Falltiere“ landwirtschaftliche Nutztiere, die verendet sind (einschließlich Totgeburten oder ungeborene Tiere) oder nicht für den Verzehr getötet wurden und sich daher nicht in einem Schlachthof befinden […].“

Weblinks

Gesetzliche Definition für Tierkörper

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Tierkörper aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.