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Todesfall Achidi John
Der Todesfall Achidi John ereignete sich am 12. Dezember 2001 in Hamburg. Achidi John starb an einer Kombination von einem schweren Herzfehler, der Einnahme von Kokain sowie dem Stress einer Brechmittelvergabe. Vier Tage zuvor war Achidi John zwangsweise ein Brechmittel verabreicht worden, um Beweismittel für den Verdacht des Drogenhandels gegen ihn zu sichern.
Auf politischer Ebene führte der Fall zu einem Stopp der Verabreichung von Brechmitteln in Berlin und Niedersachsen.[1] In Bremen beantragten die Grünen, die Praxis des Brechmitteleinsatzes zu beenden. Der Antrag wurde abgelehnt.[2] Bremen stoppte den Brechmitteleinsatz 2005 nach dem ähnlich gelagerten Todesfall Laya-Alama Condé. Im Gedenken an den Fall wird der Platz vor der Roten Flora in der linken Szene und umgangssprachlich auch Achidi-John-Platz genannt.[3]
Vorgeschichte
Im Juli 2000 stellte der Nigerianer Michael Paul Nwabuisi[4] in Jena Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei gab er sich als kamerunischer Staatsangehöriger mit dem Namen "Achidi John", geboren am 6. Januar 1982, aus. Die Behörden wiesen Achidi John im September 2000 eine Gemeinschaftsunterkunft in Ellrich zu. Im Asylverfahren gab Achidi John unter anderem an, dass ihm in Kamerun der Tod als Menschenopfer gedroht habe und er bei seiner Flucht auf einem Schiff direkt nach Hamburg gekommen sei. Im Januar 2001 wurde der Asylantrag als unbegründet abgelehnt, da die behaupteten Angaben von Achidi John nicht bestätigt werden konnten.[5]
In der folgenden Zeit wurde Achidi John fünf mal von der Hamburger Polizei wegen mutmasslichen Drogenhandels festgenommen; da ihm der Handel aber nicht nachgewiesen werden konnte, kam er jeweils wieder frei.[5]
Brechmitteleinsatz gegen Achidi John
Am Morgen des 8. Dezember 2001 wurde der 19-Jährige von Zivilfahndern im Stadtteil St. Georg „wegen des Verdachts des Drogenhandels aufgegriffen […] und sogleich in die Rechtsmedizin des Universitätskrankenhauses Eppendorf (UKE) gefahren“[6]. Er wehrte sich heftig gegen die Einführung einer Magensonde zur Einführung des Brechmittels Ipecacuanha, worauf er fixiert wurde. John wurde das Mittel dann von einer Ärztin „zwangsweise durch einen Schlauch in der Nase eingeflößt“.[7][8] „Eine Anästhesistin für den Notfall wurde nicht zu Hilfe gerufen.“[6] Danach „fiel er zu Boden“,[6] „die Gesichtsfarbe habe sich verändert, Atmung und Puls hätten ausgesetzt.“[6] Nach drei Minuten versuchten zwei Notärzteteams erfolglos, John zu reanimieren.[1] John starb am 12. Dezember 2001.[9]
Auf der Intensiv-Station wurden Achidi John 41 Kugeln Crack und Kokain aus dem Magen-Darm-Trakt entfernt. Bei der Obduktion fanden sich in seinem Darm vier weitere Kugeln Rauschgift.[5]
Die Obduktion von Achidi John wurde am 13. Dezember 2001 von dem Rechtsmedizinischen Institut der Freien Universität Berlin vorgenommen. Gemäß Obduktionsbericht führte eine Kombination von einem schweren Herzfehler, der Einnahme von Kokain sowie dem Stress der Brechmittelvergabe zum Tod von Achidi John.[5]
Reaktionen der Justiz
Die Staatsanwaltschaft stellte ein Vorermittlungsverfahren gegen die am Brechmitteleinsatz Beteiligten im Juni 2002 ein. Ein anschließendes Klageerzwingungsverfahren des Vaters von Achidi John wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht im Juli 2003 abgelehnt.[9][10][11]
Das Bundesverfassungsgericht gab einen Tag nach dem Tod von Achidi John eine Pressemitteilung heraus. Darin wurde darauf hingewiesen, dass es bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung über die Vereinbarkeit einer Verabreichung von sogenannten Brechmitteln mit der Verfassung gegeben habe. Es sei hierzu lediglich im Jahre 1999 eine Verfassungsbeschwerde wegen des Grundsatzes der Subsidiarität nicht zur Entscheidung angenommen worden. Dabei sei festgestellt worden, dass "ein Brechmitteleinsatz [...] in Hinblick auf die Menschenwürde [...] und die Selbstbelastungsfreiheit [...] keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken [begegne]". Eine Beurteilung im Hinblick auf den "Schutz der körperlichen Unversehrtheit [...] und auf die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs" sei dabei nicht vorgenommen worden.[12]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Marco Carini: Verschlusssache Brechmitteltod. In: taz. 14. Februar 2002, abgerufen am 24. Mai 2016.
- ↑ Jean-Philipp Baeck: Keine Entschuldigung für die Folter. In: taz. 16. September 2013, abgerufen am 24. Mai 2016.
- ↑ Philip Volkmann-Schluck: Von Flora-Kreisläufen und Monarchie-Spektakeln. In: Hamburger Abendblatt. 30. April 2011, abgerufen am 25. Mai 2016.
- ↑ Ove Sutter: Scheitern als Schanze. Jungle World, 19. Januar 2005, abgerufen am 11. September 2017.
- ↑ 5,0 5,1 5,2 5,3 Johannes Schweikle: Dealen. Tod eines Drogenhändlers. In: Greenpeace Magazin. August 2012, abgerufen am 27. August 2017.
- ↑ 6,0 6,1 6,2 6,3 Kai von Appen: Der Tod des Achidi John. In: taz. 30. April 2010, abgerufen am 22. Mai 2016.
- ↑ Gernot Knödler: Der Monopolist des Todes. In: taz. 27. Oktober 2015, abgerufen am 22. Mai 2016.
- ↑ Fredrik Roggan: Tödlicher Brechmitteleinsatz in Hamburg. In: Bürgerrechte & Polizei/CILIP. Januar 2002, abgerufen am 4. Juni 2016.
- ↑ 9,0 9,1 Elke Spanner: Zwischenfall ohne Folgen. In: taz. 7. Dezember 2002, abgerufen am 24. Mai 2016.
- ↑ "Tod des 19jährigen Achidi J. nach Brechmitteleinsatz ", AZ: 2 Ws 31/03. Hanseatisches Oberlandesgericht, 31. Juli 2003, abgerufen am 16. September 2017.
- ↑ Kai von Appen: Zu spät für die Toten. In: taz. 13. Juli 2006, abgerufen am 10. September 2017.
- ↑ "Zum Brechmittel-Einsatz", Pressemitteilung Nr. 116/2001. Bundesverfassungsgericht, 13. Dezember 2001, abgerufen am 10. September 2017.
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