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Dachtraufe
Als Dachtraufe, kurz Traufe, wird die Tropfkante am Dach eines Gebäudes bezeichnet. Hier fließt während eines Regens das gesammelte Wasser der Dachfläche ab, an der Traufe befindet sich daher in niederschlagsreichen Gebieten meist eine Dachrinne. Die Länge der Traufe entspricht der Dachflächenbreite.
Die Traufe begrenzt eine geneigte Dachfläche nach unten – die obere Begrenzung ist der Dachfirst. Die seitlichen Begrenzungen heißen Ortgang, Grat und Kehle.
Traufpunkt
Als Traufpunkt wird der Schnittpunkt[1] zwischen der senkrechten Außenfläche (Oberfläche der Außenwand) und der Dachhaut bezeichnet.
Traufhöhe
Die Höhe zwischen Traufpunkt und dem Terrain wird als Traufhöhe bezeichnet. Sie ist nicht mit der Höhe der Dachrinne über dem Erdboden zu verwechseln, sondern ist ein begrenzendes Maß im Bauplanungsrecht, das zeichnerisch ermittelt werden muss. Beispielsweise kann in einem Bebauungsplan die maximale Traufhöhe festgeschrieben werden. In Berlin gilt beispielsweise häufig eine traditionelle Traufhöhe von 22 m. Weiterhin kann im Bebauungsplan die maximale Traufhöhe auch abhängig von der Dachneigung festgelegt sein. Sie kann z. B. für eingeschossige Einfamilienhäuser 3,5 m bei 45° Dachneigung und 4,0 m bei 35° Dachneigung betragen. Außerdem wird i. a. auch die Firsthöhe festgelegt, was zu weiteren Einschränkungen bei der Traufhöhe führt.
Die Bezugspunkte der Traufhöhendefinition beziehen sich in der Regel auf die Oberkante der öffentlichen Straße und den Schnittpunkt zwischen dem aufgehenden Mauerwerk, der Außenwand, mit dem Dachsparren. Auch hier kann durch den Bebauungsplan präzisiert werden, ob die Unterkante des Sparrens oder die Dachhaut maßgebend sind. Dachaufbauten lösen keine Traufhöhen im Planungsrecht aus. Die Traufhöhe ist immer an die Decke des letzten möglichen Vollgeschosses und der aufgehenden Außenwand angebunden.
Traufrecht
Das Traufrecht besagt, dass bauliche Anlagen so eingerichtet werden müssen, dass das Traufwasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder auf andere Weise dorthin gelangt. Dieser Grundsatz findet keine Anwendung bei freistehenden Mauern an öffentlichen Straßen, Grünflächen und Gewässern. Das wiederum gilt nicht, wenn die Zuführung des Wassers zu wesentlichen Beeinträchtigungen führt und dadurch Dritte gefährdet werden (z. B. verstärkte Eisbildung im Winter auf Gehwegen).
Mit dem Dachtraufrecht hat dieses Recht nichts zu tun.
Traufständig
Traufständig bezieht sich auf die Orientierung eines Gebäudes in Bezug zu einer erschließenden Straße oder einem Platz. Bei traufständiger Bauweise steht die Traufe eines Gebäudes an der oder parallel zur Straße. Der Dachfirst verläuft dabei ebenfalls parallel zur Straße. Der Gegenbegriff in Architektur und Stadtplanung ist giebelständig.
Weblinks
Fußnoten und Einzelnachweise
- ↑ Anmerkung: Obwohl im geometrischen Sinne aus dem Schnitt zweier Flächen immer eine Gerade entsteht, wird die Projektion dieser Geraden als Punkt auf einer zur Geraden rechtwinkligen Ebene, z. B. der Schnitt- oder Ansichtszeichnung, abgebildet und als Traufpunkt bezeichnet.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Dachtraufe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |