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Verendung
Als Verendung wird in der Tierhaltung die Todesart bezeichnet, bei der ein Tier ohne weiteres Zutun stirbt. Es wird also der Schlachtung nicht zugeführt. In der Jägersprache ist Verenden der gewaltsame Tod[1] von Wild, z. B. nach einem Schuss und ist damit noch waidgerecht erlegt. Fallwild ist eingegangenes Wild und wird der Tierkörperbeseitigung zugeführt oder unschädlich vergraben.
Nutz- und Haustiere
Verendung ist eine der drei Todesarten, die in Begleitpapieren, z. B. dem Rinderpass angegeben werden müssen. Verendete Großtiere werden in speziellen Tierkörperbeseitigungsanlagen verwertet. Haus- und Kleintiere dürfen unter bestimmten Vorgaben vergraben werden.
Galerie
Literatur
- Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon, Weltbild, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5
Einzelnachweise
- ↑ Haseder, S. 831
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