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Rinderpass
Der Rinderpass war vom 1. Juli 1998 an der Ausweis eines jeden Rindes in Deutschland und löste das in dem Zeitraum vom 28. Oktober 1995 bis zum 30. Juni 1998 gültige Begleitpapier ab. Ähnliche Dokumente gibt es in allen EU-Staaten für die Rinder. Am 14. Juli 2007 wurde der Rinderpass abgeschafft und durch ein weitestgehend identisches Stammdatenblatt ersetzt.[1] Das Stammdatenblatt erhält der Tierbesitzer zugeschickt, nachdem er eine Geburt beim Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere gemeldet hat. Wird das Tier veräußert, muss es an den neuen Besitzer übergeben werden.
Der Rinderpass enthält Daten über das Rind, zu dem er gehört. Diese Daten sind [2]:
- Lebensohrmarkennummer
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Rasse
- Ohrmarkennummer der Mutter
- Daten des Geburtsbetriebes
Des Weiteren wird jeder weitere Besitzer des Tieres in den Pass eingetragen, damit der Weg des Rindes nachvollzogen werden kann. Das Wissen über den Werdegang des Tieres ist besonders beim Ausbruch ansteckender Krankheiten wichtig. So lassen sich alle möglichen Kontaktpunkte feststellen und dort entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergreifen.
Wie jeder Pass enthielt auch der Rinderpass ein Ausstellungsdatum, Daten zur Ausstellungsbehörde und eine Passnummer. Die letzte Eintragung in einen Rinderpass waren das Todesdatum und der Todesgrund (Schlachtung, Verendung, Hausschlachtung).
Siehe auch
Weblink
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Rinderpass aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |