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Vierteilung
Die Vierteilung war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit eine Hinrichtungsart. Sie wurde insbesondere bei versuchtem oder vollbrachtem Königsmord verhängt. In Deutschland war diese Art der Bestrafung nur sehr selten vorgesehen.
Beschreibung und Durchführung der Prozedur
Die Hinrichtung erfolgte durch Zerren und Auseinanderreißen der Arme und Beine des Verurteilten, so dass drei der Gliedmaßen vom Rumpf abgetrennt wurden. Aufgrund des dann fehlenden Widerstandes verblieb die letzte Extremität am Körper; der Delinquent wurde in die namensgebenden vier Teile zerrissen. In den meisten Fällen wurde die Vierteilung nach vorheriger Tötung des Verurteilten vollzogen.
Varianten
Teilweise zogen die Henker selbst an den Stricken, an welche die Hand- und Fußgelenke des Verurteilten gefesselt waren. Manchmal übernahmen auch Pferde oder Ochsen diese Aufgabe; mitunter reichte diese Zugkraft jedoch nicht aus, und erst nach längerer Qual wurde der Verurteilte dadurch erlöst, dass die Henker mit Messerschnitten nachhalfen (so im Falle Damiens). Es konnte auch ein Flaschenzug zum Einsatz kommen, mit dessen Hilfe das Opfer entzwei gerissen wurde, während die Füße festgebunden oder mit Gewichten beschwert waren.
Bei einer anderen Variante wurden die Arme und Beine (vier Gliedmaßen und Rumpf) des Verurteilten abgesägt oder abgeschnitten (Zerstückelung). Siehe dazu auch unter: Lingchi.
Vor allem in England wurde diese ohnehin sehr grausame und unehrenhafte Strafe noch dadurch verschärft, dass dem Verurteilten vorher auf dem Schafott der Brustkorb geöffnet wurde. Dann wurden die inneren Organe herausgenommen, dem Delinquenten und den Schaulustigen gezeigt und dann verbrannt. Die Geschicklichkeit des Henkers bewies sich darin, den Verurteilten so lange wie möglich am Leben und bei Bewusstsein zu halten, damit dieser seine eigene Hinrichtung mitverfolgen musste. Teilweise wurden vor dem folgenden Zerreißen oder Zerhacken des Körpers noch Herz und Lunge entfernt, womit der Delinquent von seinen Schmerzen erlöst wurde.
Todesursache
Beim Vierteilen wurden die Haut, die Muskeln und die inneren Organe außerordentlich stark gezerrt. Nach einiger Zeit rissen die Sehnen, die Haut und die Muskeln entzwei, die Arme und Beine wurden gezerrt und die Gelenke ausgekugelt. Das Opfer wurde buchstäblich in Stücke gerissen und starb qualvoll an seinen schweren Verletzungen.
Beim Abschneiden oder Absägen der Gliedmaßen starb das Opfer innerhalb kurzer Zeit durch Verbluten.
Bekannte Hingerichtete
- 1283 Dafydd ap Gruffydd
- 1305 William Wallace
- 1450 Jack Cade
- 1497 Michael An Gof, Thomas Flamank
- 1514 György Dózsa
- 1526 Jerg Ratgeb
- 1567 Wilhelm von Grumbach und Christian Brück
- 1573 Lippold Ben Chluchim, Matija Gubec
- 1577 Cuthbert Mayne
- 1584 Balthasar Gérard
- 1589 Jacques Clément
- 1594 Jean Châtel
- 1597 Seweryn Nalywajko
- 1600 Simon Bingelhelm
- 1604 Liborius Wichart, Bürgermeister von Paderborn
- 1610 François Ravaillac
- 1653 Niklaus Leuenberger
- 1671 Stenka Rasin
- 1706 Johann Georg Kidler
- 1723 Christopher Layer
- 1757 Robert François Damiens
- 1771 Matthias Klostermayr
- 1772 Johann Friedrich Struensee
- 1781 José Gabriel Condorcanqui, Julián Apaza
- 1792 Joaquim José da Silva Xavier, als Tiradentes (= Zahnzieher) bekannt
Literatur
- Karasek, Horst: Die Vierteilung. Wie dem Königsmörder Damiens 1757 in Paris der Prozeß gemacht wurde. Berlin, 1994: Klaus Wagenbach, Wagenbachs Taschenbuch 20, ISBN 3-8031-22309 (literarische Darstellung aufgrund zeitgenössischer Dokumente)
Siehe auch
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Vierteilung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |