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Waffenstillstand von Compiègne (1918)

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Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens (nachkolorierte Photographie). Hinter dem Tisch, von rechts: die Franzosen General Maxime Weygand und Marschall Ferdinand Foch (stehend), die britischen Marineoffiziere Rosslyn Wemyss, George Hope und Jack Marriott.
Davor stehend die Deutschen Staatssekretär Matthias Erzberger, Generalmajor Detlof von Winterfeldt, Alfred von Oberndorff vom Auswärtigen Amt und Kapitän Ernst Vanselow.

Der Waffenstillstand von Compiègne (französisch Armistice de Rethondes) wurde am 11. November 1918 zwischen dem Deutschen Reich und den beiden Westmächten Frankreich und Großbritannien geschlossen und beendete die Kampfhandlungen im Ersten Weltkrieg.

Der Vertrag wurde in einem Eisenbahn-Salonwagen unterzeichnet, der östlich des nordfranzösischen Compiègne auf einer Waldlichtung bei Rethondes stand.

Politische Rahmenbedingungen

Mit dem Scheitern der Frühjahrsoffensive 1918 wurde der deutschen Obersten Heeresleitung klar, dass der Krieg militärisch nicht mehr zu gewinnen war und eine Niederlage drohte. Die Lage an der Westfront war durch das verstärkte Eingreifen US-amerikanischer Truppen immer aussichtsloser geworden. Am 8. August 1918 begann die Schlussoffensive der Alliierten. Der Zusammenbruch Bulgariens Mitte September veranlasste das deutsche Oberkommando angesichts einer nunmehr unmittelbar bevorstehenden Katastrophe zu weiteren Schritten. Die deutsche Militärführung befürchtete den Zusammenbruch der Westfront und das Vordringen feindlicher Truppen auf Reichsgebiet.

Am 29. September 1918 forderte Erich Ludendorff im Namen der Obersten Heeresleitung die Reichsregierung auf, Verhandlungen über einen Waffenstillstand mit dem US-Präsidenten Woodrow Wilson zu beginnen, dessen 14-Punkte-Programm vom Januar 1918 noch am ehesten Aussichten auf einen Verständigungsfrieden unter relativ günstigen Umständen versprach. Zu diesem Zweck wurde auch im Rahmen der Oktoberreform die demokratische Opposition von Sozialdemokraten, Zentrum und Fortschrittspartei in die neue Reichsregierung unter Prinz Max von Baden eingebunden. Das publikumswirksame Abschieben der Verantwortung auf die zivilen Volksvertreter durch die Oberste Heeresleitung schuf eine Grundlage für die spätere Verbreitung der Dolchstoßlegende.

Verhandlungsverlauf

Delegation der Entente vor dem Salonwagen in Compiègne. Zweiter von rechts: der französische Delegationsleiter Marschall Foch

Ein Termin für ein Treffen kam erst nach einem wochenlangen Notenwechsel mit dem amerikanischen Außenminister Robert Lansing zustande. Nach einmonatiger Verspätung am 8. November erhielt eine zivile deutsche Delegation unter Staatssekretär Matthias Erzberger die Erlaubnis, nach Frankreich zu reisen. Als Ort wurde von französischer Seite ein Eisenbahnwaggon in einem Waldstück der Gemeinde Rethondes bei Compiègne ausgewählt, wo sich bis März 1918 der Sitz des Alliierten Oberkommandos befunden hatte.

Der Verhandlungsrahmen blieb vom alliierten Oberbefehlshaber Marschall Foch allerdings eng begrenzt. Den deutschen Vertretern wurde ein enger Zeitrahmen von 72 Stunden gesetzt, und ihnen wurde nur der Dialog mit rangniederen Offizieren gestattet. Der französische Generalissimus behielt es sich vor, den Kriegsgegner durch Abwesenheit zu demütigen.

Den Deutschen erschienen die Waffenstillstandsbedingungen, die ihnen vorgeschlagen wurden, als sehr hart, doch die Delegation der Entente-Mächte ließ Einwendungen nicht zu. Erzberger suchte Rücksprache in Berlin und wurde von Reichskanzler Friedrich Ebert nach Rücksprache mit dem Chef der Obersten Heeresleitung, Hindenburg, angewiesen, den Waffenstillstand zu jedweden Bedingungen anzunehmen.

Maßgebliche Punkte des Vertrags

Rückkehr deutscher Fronttruppen nach dem Waffenstillstand: Infanterie überquert im November 1918 den Rhein in Koblenz über die Schiffbrücke. (Quelle: Bundesarchiv)

Durch diese Maßnahmen sollte dem Deutschen Reich die Möglichkeit genommen werden, den Krieg fortzusetzen. Foch meinte, jetzt sei Deutschland „den Siegern auf Gnade und Ungnade ausgeliefert“.[1]

Die im Waffenstillstand vereinbarte Rückführung der rund 190 Divisionen des deutschen Westheeres wurde bis zum 17. Januar 1919 beendet.

Unterzeichner

Entente:

sowie Admiral George Hope (1869–1959) und Kapitän zur See Jack Marriott (1879–1938) für Großbritannien

Deutsches Reich:

Verlängerungen

Titelseite der New York Times vom 11. November 1918

Der Waffenstillstand trat am 11. November um 11 Uhr französischer Zeit in Kraft und galt zunächst für 36 Tage (ohne Nennung des konkreten Ablaufdatums), also bis zum 17. Dezember 1918. Er wurde dreimal verlängert, wobei die ersten beiden Verlängerungen sowohl den Zeitraum „einen Monat“ als auch ein konkretes Ablaufdatum benannten:[2]

  • 13. Dezember 1918 in Trier: bis zum 17. Januar 1919;
  • 16. Januar 1919 in Trier: bis zum 17. Februar 1919;
  • 16. Februar 1919 in Trier: für einen „kurzen Zeitraum“, jedoch ohne konkretes Ablaufdatum (mit einer Kündigungsfrist von drei Tagen durch die Alliierten).

Siehe auch

Literatur

  • Henning Köhler: Novemberrevolution und Frankreich. Die französische Deutschland-Politik 1918–1919. Droste Verlag, Düsseldorf 1980, ISBN 3-7700-0558-9.
  • Edmund Marhefka, Hans Hammerstein, Otto Stein (Hrsg.): Der Waffenstillstand 1918–1919. Das Dokumentenmaterial der Waffenstillstandsverhandlungen von Compiègne, Spa, Trier und Brüssel. Notenwechsel, Verhandlungsprotokolle, Verträge, Gesamttätigkeitsbericht. Deutsche Verlagsgesellschaft für Politik und Geschichte, Berlin 1928.
  • Klaus Schwabe: Deutsche Revolution und Wilson-Frieden. Die amerikanische und deutsche Friedensstrategie zwischen Ideologie und Machtpolitik 1918/19. Droste Verlag, Düsseldorf, 1971.
  • David Stevenson: French War Aims against Germany 1914–1919. Oxford 1982.
  • Eberhard Kolb: Der Frieden von Versailles Verlag C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-50875-8.

Weblinks

 Commons: Waffenstillstand von Compiègne (1918) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Raymond Poidévin und Jacques Bariéty, Frankreich und Deutschland. Die Geschichte ihrer Beziehungen 1815–1975. Verlag C.H. Beck, München 1982, S. 298.
  2. Convention d'armistice. In: Digitale Bibliothek der Universität Perpignan. Abgerufen am 13. November 2014 (französisch).
49.4273611111112.9064194444445
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