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Widerruf
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Widerruf oder Revokation (veraltet) bezeichnet eine Handlung bzw. die entsprechende Verlautbarung, mit der die Wirkungen einer früheren Handlung oder Verlautbarung beendet werden sollen, siehe
- actus contrarius
- Widerruf (Recht), Gestaltungsrecht, mit dem ein Verbraucher sich und den Unternehmer von den auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichteten Willenserklärungen löst
- siehe auch: Widerrufsjoker
- Rückgängigmachung einseitiger Rechtsgeschäfte, z. B. eines Testaments, einer Schenkung oder einer Patientenverfügung
- Berichtigung unwahrer Tatsachenbehauptungen, siehe Berichtigungsanspruch (Medienrecht)
- Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes, siehe Widerruf (Verwaltungsakt)
- Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung, siehe Bewährung (Deutschland)#Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- Widerruf eines Geständnisses vor Gericht
- Widerruf eines digitalen Zertifikates, siehe Zertifikatsperrliste
Siehe auch:
Wiktionary: Widerruf – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Revokation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |