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Zwangssterilisation
Unter Zwangssterilisation versteht man die Sterilisation von Menschen ohne deren Einwilligung. In großem Umfang wurde sie im Rahmen der Eugenik im 20. Jahrhundert ausgeübt.
Geschichte
Deutschland
Auf Grundlage des deutschen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) vom 14. Juli 1933.[1] wurden zwischen 1934 und 1945 etwa 400.000 Menschen, die sich im Zugriff des Deutschen Reichs befanden, zwangssterilisiert.[2]
Es kam zu einer Allianz von Eugenik und Psychiatrie.[3]
Es wird vom Bundesjustizministerium geschätzt, dass in Westdeutschland – bis zur Änderung des Betreuungsgesetzes 1992 – jährlich etwa 1.000 geistig behinderte Mädchen zwangssterilisiert wurden.[4]
Weitere Länder
Durch eugenische Politik motivierte Zwangssterilisationen fanden auch in anderen Ländern, unter anderem den Vereinigten Staaten, Kanada, in Skandinavien bis in die 1970er und in der Schweiz bis in die 1980er Jahre statt. Das Vorgehen der Länder wurde beziehungsweise wird in Sterilisationsgesetzen geregelt.
In einigen Ländern, zum Beispiel Indien und China, ordnete die Regierung Zwangssterilisationen als Maßnahme gegen ein starkes Bevölkerungswachstum an.
In den Niederlanden wurden im Jahr 2011 Verdachtsfälle berichtet, dass in den 1950er Jahren elf Jungen aus katholischen Kinderheimen zwangskastriert wurden.[5]
Rechtliche Situation
Bundesrepublik Deutschland
Das Betreuungsgesetz vom 1. Januar 1992 verbietet die Sterilisation im angeblichen Interesse der Allgemeinheit oder im Interesse von Familienangehörigen. Eine Sterilisation gegen den Willen des Betroffenen ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten, weder die Eltern noch das Kind selbst können darin einwilligen (§ 1631c BGB).
Nach § 1900 Abs. 5 BGB darf die Entscheidung über eine Sterilisation eines volljährigen, unter Betreuung stehenden Menschen auch nicht einem Verein oder einer Behörde überlassen werden. Es ist ein separater Sterilisationsbetreuer zu bestellen (§ 1899 Abs. 2 BGB).
Eine Sterilisation aus medizinischen Gründen darf nach § 1905 BGB nur erfolgen,
- wenn sie nicht gegen den Willen des Betreuten geschieht,
- wenn der Betroffene auf Dauer einwilligungsunfähig bleibt,
- wenn ohne den Eingriff eine Schwangerschaft wahrscheinlich wäre,
- wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit darstellen würde und
- wenn die Schwangerschaft nicht durch andere Verhütungsmethoden verhindert werden kann.
Des Weiteren erfordert die Einwilligung des Betreuers in die Sterilisation eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes, der einige Anhörungen und Sachverständigengutachten sowie die Bestellung eines Verfahrenspflegers vorhergehen müssen (§ 297 FamFG).
Vereinte Nationen
Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sichert jedem Menschen „das Recht auf Leben, auf Sicherheit der Person und auf Freiheit“ zu. Artikel 5 verbietet jede Art der „Folter, grausame und erniedrigende Behandlung“. Eine zwangsweise Sterilisation wäre somit eine Verletzung der Menschenrechte.
Europäische Union
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die mit dem Vertrag von Lissabon Bindungswirkung erlangt hat, sichert im Art. 3 des Kapitels I jeder Person das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Im Rahmen der Medizin muss insbesondere die freie Einwilligung der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung und das Verbot eugenischer Praktiken beachtet werden.
Verwandte Themen
Siehe auch
- Auguste Forel, Eugen Bleuler
- Ilse Arndt
- Reproduktive Gesundheit und Reproduktive Rechte
- Zwangsverhütung
Literatur
- Udo Benzenhöfer: Zur Genese des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Klemm & Oelschläger, Münster 2006, ISBN 3-932577-95-7.
- Gisela Bock: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik u. Frauenpolitik (= Schriften des Zentralinstituts für Sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin. Bd. 48). Westdeutscher Verlag, Opladen 1986, ISBN 3-531-11759-9.
- Harry Bruinius: Better for All the World. The Secret History of Forced Sterilization and America's Quest for Racial Purity. Alfred A. Knopf, New York NY 2006, ISBN 0-375-41371-5.
- Johannes Busch (Hrsg.): Zum Fragenkreis der Sterilisation bei Menschen mit geistiger Behinderung. Eine Dokumentation (= Bethel-Beiträge. H. 40). Bethel-Verlag, Bielefeld 1988, ISBN 3-922463-58-4
- Sonja Endres: Zwangssterilisation in Köln 1934–1945 (= Schriften des NS-Dokumentationszentrums, 16). Emons, Köln 2009, ISBN 978-3-89705-697-8 (Zugleich: Köln, Univ., Diss., 2008)
- Valentin Hennig: Zur Wiedergutmachung von Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Eine Dokumentation. Frieling & Partner, Berlin, ISBN 3-8280-0816-X
- Peter Finger: Die Sterilisation geistig Behinderter nach §1925 BGB in der Fassung eines Entwurfs des Betreuungsgesetztes (BtG). In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie. 39, 4, 1990, ISSN 0032-7034, S. 132–138.
- Betsy Hartmann: Reproductive Rights and Wrongs. The Global Politics of Population Control. Revised edition. South End Press, Boston MA 1995, ISBN 0-89608-492-2
- Elisabeth Herrmann (als Elisabeth Claasen): Ich, die Steri 1969; wieder: Soack, Hannover 1987 ISBN 3884140744[6]
- Corinna Horban: Gynäkologie und Nationalsozialismus. Die zwangssterilisierten, ehemaligen Patientinnen der I. Universitätsfrauenklinik heute – eine späte Entschuldigung. Herbert Utz, München 1999, ISBN 3-89675-507-2 (Zugleich: München, Univ., Diss., 1999).
- Thomas Huonker: Diagnose „moralisch defekt“. Kastration, Sterilisation und Rassenhygiene im Dienst der Schweizer Sozialpolitik und Psychiatrie 1890–1970. Orell Füssli, Zürich 2003, ISBN 3-280-06003-6.
- Molly Ladd-Taylor: Eugenics, Sterilisation and Modern Marriage in the USA: The Strange Career of Paul Popenoe. In: Gender & History. 13, 2, 2001, ISSN 0953-5233, S. 298–327
- Astrid Ley: Zwangssterilisation und Ärzteschaft. Hintergründe und Ziele ärztlichen Handelns 1934–1945 (= Kultur der Medizin. Bd. 11). Campus, Frankfurt am Main u. a. 2004, ISBN 3-593-37465-X (Zugleich: Erlangen-Nürnberg, Univ., Diss., 2003).
- Gunther Link: Eugenische Zwangssterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche im Nationalsozialismus. Dargestellt am Beispiel der Universitätsfrauenklinik Freiburg. Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 1999, ISBN 3-631-33871-6 (Zugleich: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 1999).
- Gunther Link: Eugenische Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen an der Universitätsfrauenklinik Freiburg im Nationalsozialismus. In: Bernd Grün, Hans G. Hofer, Karl H. Leven (Hrsg.): Medizin und Nationalsozialismus. Die Freiburger Medizinische Fakultät und das Klinikum in der Weimarer Republik und im „Dritten Reich“ (= Medizingeschichte im Kontext. Bd. 10). Peter Lang, Frankfurt 2002, ISBN 3-631-38819-5, S. 301–330
- Thomas Oelschläger: „... dass meine Tochter von diesem jüdischen Balg schnellstens befreit wird.“ Die Schwangerschaftsunterbrechungen des „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“. In: Christoph Kopke (Hrsg.): Medizin und Verbrechen. Festschrift zum 60. Geburtstag von Walter Wuttke. Klemm & Oelschläger, Ulm 2001, ISBN 3-932577-32-9, S. 97–130.
- Hanna J. Schmid, Cornelia Noack: Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung. Eine verleugnete Realität. Verband evangelischer Einrichtungen für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung e. V. u. a., Stuttgart u. a. 1994, ISBN 3-9803769-0-7.
- Harry Seipolt: „... kann der Gnadentod gewährt werden.“ Zwangssterilisation und NS-„Euthanasie“ in der Region Aachen. Alano-Herodot-Verlag, Aachen 1995, ISBN 3-89399-217-0.
- Stefanie Westermann, Richard Kühl, Dominik Groß (Hrsg.): Medizin im Dienst der "Erbgesundheit". Beiträge zur Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene (= Medizin und Nationalsozialismus, Bd. 1), Münster 2009 ISBN 978-3-643-10478-6
- Stefanie Westermann: Verschwiegenes Leid. Der Umgang mit den NS-Zwangssterilisationen in der Bundesrepublik Deutschland (= Menschen und Kulturen, Bd. 7), Köln u. a. 2010 ISBN 978-3-412-20562-1
Filme
- Yawar Mallku/ Sangre de condor/ Das Blut des Kondors, Regie Jorge Sanjinés, Bolivien 1969 (Sprache: Quechua, mit spanischen Untertiteln). Spielfilm über heimliche Zwangssterilisationen von Quechua-Frauen durch das US-amerikanische Friedenskorps in Bolivien
- „Komm doch mit, sei ganz ruhig, wir gehen mal dahin…“ – Die Zwangssterilisation des Hans Lieser, (Regie/Kamera: Harry Günzel, Buch/Redaktion: Bettina Leuchtenberg, Wissenschaftliche Mitarbeit: Dr. Thomas Schnitzler) (Sprache: Deutsch, mit Gebärdendolmetschereinblendung) Deutschland 2006. Der 20 minütige Dokumentarfilm beleuchtet anhand des Gehörlosen Hans Lieser, die an Tausenden durchgeführte zwangsweise Sterilisation im Dritten Reich.
Weblinks
- Video: „Komm doch mit, sei ganz ruhig, wir gehen mal dahin…“ – Die Zwangssterilisation des Hans Lieser
- Forced Sterilization History Über eugenisch begründete Massen-Zwangssterilisationen in den Vereinigten Staaten
- Ein Text der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Bund der Euthanasiegeschädigten und Zwangssterilisierten
Einzelnachweise
- ↑ Reichsgesetzblatt, 1933 I, S. 529–531.
- ↑ Projektgruppe für die vergessenen Opfer des NS-Regimes in Hamburg (Hrsg.): Verachtet – verfolgt – vernichtet. Zu den „vergessenen“ Opfern des NS-Regimes. VSA-Verlag, Hamburg 1986, ISBN 3-87975-377-6, S. 103. Ferner: Wolfgang Wippermann: Furchtbare Kontinuität. 1933: Vor 80 Jahren erließ die NS-Regierung das Gesetz zur Zwangssterilisation, das in der Bundesrepublik erst 1974 aufgehoben wurde. Eine Entschädigung der Opfer gab es nicht. der Freitag, 25. Juli 2013, insbes. zur fortdauernden politischen Rechtfertigung des Gesetzes bis 1974
- ↑ Eckhard Heesch: Nationalsozialistische Zwangssterilisierungen psychiatrischer Patienten in Schleswig-Holstein. Als Aufsatz erschienen in: Demokratische Geschichte. Jahrbuch zur Arbeiterbewegung und Demokratie in Schleswig Holstein 9, 1995, S. 55 - 102
- ↑ Anke Engelmann: Wenn zwei sich lieben. In: Publik-Forum, Nr. 12, 2009 (online; PDF; 2,1 MB)
- ↑ Spiegel 17. März 2012: (Niederlande: Katholische Kirche soll Kastration von Jungen angeordnet haben)
- ↑ Zeitzeugenbericht einer Betroffenen
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