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Ersatzwesen

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Das Ersatzwesen verwaltet beim Militär im weitesten Sinne die Ergänzung der Streitkräfte durch Personal und Material. Im engeren Sinne bedeutet Ersatz die Ergänzung durch Personal, während die Ergänzung an Material als Nachschub bezeichnet wird. Dieser Artikel behandelt den Personalersatz.

Personalersatz im Frieden

Im Frieden erfolgt der Ersatz durch junge Mannschaften, die erst die militärische Ausbildung durchlaufen und dann an die Stelle der nach Hause Entlassenen treten. Die geschieht auf verschiedene Weise, je nach Gesetzeslage entweder durch die Einstellung Wehrpflichtiger und/oder durch angeworbene Zeit- und Berufssoldaten.

Personalersatz im Krieg

Im Krieg müssen der Armee an der Front ausgebildete Kräfte zur Verfügung stehen, die für die Toten, Verwundeten, Gefangenen, Deserteure und Vermissten in die Truppenteile eintreten.

Preußen / Kaiserreich

Nach preußischem Muster wurde die Organisation des Ersatzwesens für das gesamte deutsche Heer ab den 1870er Jahren organisiert. Die gesetzliche Grundlage bildeten das Reichs-Militärgesetz vom 2. Mai 1874 und die Wehrordnung vom 22. November 1888. Die Heeresergänzung wurde im Zusammenwirken ziviler und militärischer Behörden (Landrat, Ersatzkommission, Bezirkskommando, Oberersatzkommission, Ministerialinstanz) in drei Phasen organisiert und zwar 1. Erfassung, 2. Musterung und 3. Aushebung (Einberufung). Ihre Organisation wurde bis zum Ersten Weltkrieg durch die Einrichtung von Meldeämtern, Hauptmeldeämtern und Landwehrinspektionen diversifiziert und bildete im Prinzip das Vorbild für alle späteren in Deutschland entwickelten Ergänzungssysteme. Wehrpflichtige, die aus der sogenannten seemännischen bzw. halbseemännischen Bevölkerung stammten, sollten zur Ergänzung der Kaiserlichen Marine herangezogen werden.

Reichswehr

Für die Reichswehr verbot der Friedensvertrag von Versailles Mobilmachungsvorbereitungen. Es gab daher (offiziell) keine Planung für den Personalersatz. Verdeckt wurde eine solche Planung jedoch betrieben, die Heeresleitung unter Wilhelm Heye begann ab 1926 im Geheimen eine reichsweite Landesschutzorganisation (L.O.) auszubauen. Die sogen. L-Offiziere der Reichswehr galten dabei offiziell als Zivilangestellte der Reichswehr. Sie waren jedoch auch für die Überwachung geheim eingelagerter Waffen und Ausrüstungsstücke als auch die Erfassung der wehrfähigen Bevölkerung zuständig.[1]

Wehrmacht

Mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht im Dritten Reich 1935 wurde wieder ein Reservepotential für den Personalersatz aufgebaut. Bei der Mobilmachung am 26. August 1939 wurde dann aus Teilen des Allgemeinen Heeresamtes (AHA) eine Abteilung Befehlshaber des Ersatzheeres (BdE) im Oberkommando der Wehrmacht gebildet. Insgesamt dienten im Zweiten Weltkrieg ca. 18 Millionen Soldaten. Reservisten bildeten dabei das Rückgrat der Wehrmacht. Allerdings war der Anteil weißer Jahrgänge mit nur kurzer Ausbildung sehr hoch, da vor dem Krieg nur die vier Geburtsjahrgänge 1915–18 zum 1- bzw. 2-jährigen Wehrdienst eingezogen worden waren.

Bundesrepublik Deutschland

Die Musterung und die Einberufung zum Grundwehrdienst erfolgten durch das zuständige Kreiswehrersatzamt, dem die Meldebehörden die Wehrpflichtigen melden. Mit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 erfolgt der Personalersatz durch Anwerbung Freiwilliger. Im Rahmen der Umgliederung zur „von Grund auf erneuerten Bundeswehr“ 2001 wurden das Territorialheer und mit ihm die für den Personalersatz vorgesehene Organisation aufgelöst. Ein Aufwuchs der Bundeswehr für den Verteidigungsfall ist aktuell nicht vorgesehen und wäre nur im Rahmen der Rekonstitution (Wiederaufbau der Befähigung zur Landesverteidigung gegen einen Angriff mit konventionellen Streitkräften innerhalb eines überschaubaren längeren Zeitrahmens) [2] möglich.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Matuschka: Organisation des Reichsheeres, S. 216
  2. Verteidigungspolitische Richtlinien 2003, Teil I, S.11

Literatur

  • Wörterbuch zur Deutschen Militärgeschichte, Militärverlag der DDR, Berlin (Ost) 1985, S. 176/177
  • Hermann Rahne: Mobilmachung. Militärische Mobilmachungsplanung und -technik in Preußen und im Deutschen Reich von Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Zweiten Weltkrieg. Militärverlag der DDR, Berlin (Ost), 1983. Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1972
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ersatzwesen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.