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Fußballschiedsrichter

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Henning Jensen, dänischer Fußballschiedsrichter

Ein Fußballschiedsrichter kontrolliert bei einem Fußballspiel die Einhaltung der Fußballregeln.

Aufgaben und Funktionen

Der wichtigste Ausrüstungsgegenstand eines Schiedsrichters: die Pfeife
Gehören ebenfalls zur Grundausstattung - die Gelbe und die Rote Karte

Der Schiedsrichter leitet das Fußballspiel und verschafft den Fußballregeln Geltung. Hierfür kann der Schiedsrichter Spielstrafen und Disziplinarstrafen verhängen. Die Disziplinarstrafen können sich gegen Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler oder Offizielle der am Spiel teilnehmenden Mannschaften richten. Die unmittelbare Disziplinargewalt des vom Schiedsrichters beginnt mit Betreten des Spielfeldes zur sogenannten Platzbegehung und endet mit dem Verlassen des Platzes nach Spielende. Zudem hat der Schiedsrichter die Verpflichtung, Regelverstöße und andere unsportliche Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Spiel zu melden, die außerhalb dieses Zeitraums begangen werden. Disziplinarstrafen (veraltet: persönlichen Strafen) sind die Verwarnung (angezeigt durch die Gelbe Karte), der Feldverweis wegen eines verwarnungswürdigen Verhaltens bzw. Vergehens nach einer bereits erfolgten Verwarnung (die Gelb-Rote Karte) sowie der Feldverweis (die Rote Karte). Verweise gegen Offizielle (z. B. Trainer) werden lediglich mündlich, also ohne Zeigen von Karten, ausgesprochen. Bei den Spielstrafen wird zwischen dem direkten und dem indirekten Freistoß und dem Strafstoß (umgangssprachlich als Elfmeter bezeichnet) unterschieden, die abhängig von Art und Ort des Vergehens sowie gegebenenfalls der Zielperson des Regelverstoßes (Mitspieler, Gegenspieler, Offizielle, SR) zu verhängen sind.

Neben der Spielleitung hat der Schiedsrichter noch eine Reihe weiterer Aufgaben (z. B. Kontrolle der vorgeschriebenen Ausrüstung der Spieler, des Platzaufbaus etc.), die in den Fußballregeln sowie den jeweiligen Spielordnungen der Fußballverbände festgelegt sind.

Viele Spiele, insbesondere in den höheren Spielklassen, werden durch ein Schiedsrichterteam geleitet. Dabei wird der Schiedsrichter durch zwei Schiedsrichterassistenten unterstützt, die ihm bei der Spielleitung helfen, indem sie mit der Fahne anzeigen, wenn Vergehen (Fouls) im Rücken des Schiedsrichters vorliegen oder der Schiedsrichter ein Vergehen z. B. wegen einer ungünstigeren Positionierung zum Geschehen nicht erkennen konnte, Spieler in Abseitsstellungen stehen, der Ball das Feld verlassen (Abstoß/Eckstoß, Einwurf) oder die Torlinie überschritten (Tor) hat. Eine weitere wichtige Aufgabe der Assistenten ist die Organisation von Spielerwechseln, sofern es keinen Vierten Offiziellen gibt.

Ab welcher Spielklasse Schiedsrichterassistenten eingesetzt werden, bestimmt der jeweilige Verband. In Deutschland ist das der jeweilige Kreis-, Bezirks- oder Landesverband, in der Regel orientiert an der Anzahl vorhandener qualifizierter Schiedsrichter. Teilweise werden schon Spiele der Kreisliga mit Teams besetzt, andernorts erst ab der Landesliga. Gerade in den unteren Spielklassen werden häufig Jungschiedsrichter (unter 18, in einigen Verbänden auch unter 16 Jahren) als Schiedsrichterassistenten eingesetzt, damit sie Erfahrungen für spätere eigene Spielleitungen sammeln können. In der Schweiz hat bei den Männern in der 3. bis zur 5. Liga, bei den Frauen ab der NLB sowie bei den Junioren, Veteranen und Senioren, jeder Verein einen Linienrichter zu stellen. Alternativ kann der gastgebende Verein zwei Linienrichter zur Verfügung stellen. Unter Umständen kann der Schiedsrichter, sofern es ihm möglich ist, das Spiel auch alleine leiten. In den darüber liegenden Ligen, im U-19 und U-18-Spitzenfussball sowie ab der 1. Cup-Hauptrunde bestellt die zuständige Aufgebotsstelle die Schiedsrichter-Assistenten.[1]

Da vom Mittelpunkt aus gesehen die Schiedsrichterassistenten vor allem die Bereiche rechts vorn und links hinten überblicken, folgt der typische Laufweg des Schiedsrichters (wenn er nicht gerade vor Ort eingreifen muss) typischerweise versetzt dazu, nämlich in einem Bogen vom Mittelpunkt nach links vorn und dann in Strafraumnähe wieder näher zu diesem, entsprechend spiegelbildlich in der anderen Hälfte.

Vierter Offizieller

Im Profifußball gibt es zudem den Vierten Offiziellen, der dem ersten Schiedsrichterassistenten Aufgaben abnimmt, Auswechslungen kontrolliert, die vom Schiedsrichter festgelegte Nachspielzeit anzeigt oder auch das Umfeld überwacht (Verhalten der Fußballtrainer, der Auswechselspieler und der Offiziellen und Platzordner). Bei besonderen Veranstaltungen wie beispielsweise der Europameisterschaft kommt auch ein Fünfter Offizieller zum Einsatz, der regelmäßig den Vierten Offiziellen unterstützt. Hintergrund dieser Erweiterung ist auch, dass der Vierte und Fünfte Offizielle zugleich als Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterassistent ausgebildet sind, sodass beim Ausfall des Schiedsrichters oder eines Assistenten sofort Ersatz verfügbar ist.

Zusätzliche Schiedsrichter-Assistenten

In der Gruppenphase der Europa League wurden in der Saison 2009/2010 Additional Assistant Referees (auch „Torrichter“ genannt) eingeführt. Seit der Spielzeit 2010/11 werden sie auch in der UEFA Champions League eingesetzt, bei Europameisterschaften seit 2012. Torschiedsrichter stehen hinter der Torlinie auf der Seite des jeweiligen Schiedsrichterassistenten, dürfen aber auch das Spielfeld betreten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, zu entscheiden, ob ein Ball die Torlinie überquert hat. Torrichter dürfen aber auch dem Schiedsrichter bei strittigen Fouls oder bei Tätlichkeiten im Strafraum zur Seite stehen.[2] Der Einsatz von Torrichtern wird als mögliche Alternative zum Einsatz von technischen Hilfsmitteln kontrovers diskutiert.

Geschichte

Vierte Offizielle Inka Müller im UEFA-Women's-Cup-Finale 2005 bei einer Auswechslung

Für alle am Fußballspiel Beteiligten ist es heute eine Selbstverständlichkeit, dass die Spiele von geprüften neutralen Fußballschiedsrichtern geleitet werden. Als man Mitte des 19. Jahrhunderts anfing Fußball zu spielen, war das allerdings noch nicht so. In den Anfangsjahren leiteten die Mannschaftsführer beider am Spiel beteiligten Mannschaften das Spiel. Das ging so vor sich, dass der Mannschaftsführer der Mannschaft, deren Spieler gegen die Regel verstieß, das Spiel unterbrach und den Ball für den Stoß durch den Gegner freigab. Erst im Jahre 1873, nachdem bereits zehn Jahre Fußball gespielt wurde und zehn Jahre nach den ersten Fußballregeln, ist der Begriff des Schiedsrichters in die Regeln aufgenommen worden. Als dabei der Schiedsrichter und zwei Unterschiedsrichter (Umpires) in den Regeln eingeführt wurden, hatte der Schiedsrichter lediglich die Funktion einer Berufungsinstanz. Er saß als Funktionär am Spielfeldrand. Verstieß ein Spieler gegen die Regeln, wurden die Umpires von den Mannschaftsführern angerufen. Nur wenn diese sich nicht einigen konnten, musste der Schiedsrichter entscheiden. Es konnten von da ab nicht mehr die Mannschaftsführer entscheiden; diese Befugnis ging auf die Umpires über. Diese wiederum durften nicht in den Mannschaften spielen. Es stand den Mannschaften aber immer noch frei, sich auf einen Schiedsrichter zu einigen, der gewissermaßen Schlichter gegenüber umstrittenen Entscheidungen der Umpires war. Der Schiedsrichter erhielt die Bezeichnung Referee, die international immer noch gilt. Als dann im Jahre 1880 der Schiedsrichter in das Regelwerk aufgenommen wurde, trug diese Regel die Nr. 15 und lautete: Im Einvernehmen der an den Spielen beteiligten Mannschaften kann ein Schiedsrichter bestellt werden, dessen Pflicht es sein soll, in allen Streitfällen der Umpires zu entscheiden. Er soll sich über den Verlauf des Spieles Aufzeichnungen machen und auch die Zeit nehmen. Bei ungebührlichem Betragen eines Spielers soll er den oder die schuldigen Spieler in Gegenwart der Umpires verwarnen beziehungsweise bei grob unsportlichem Betragen vom Spiel ausschließen. Der oder die Namen der schuldigen Spieler sind der zuständigen Behörde zu melden, die allein das Recht hat, eine Entscheidung entgegenzunehmen. Der Schiedsrichter war immer noch nicht der alleinige Leiter des Spiels, aber schon die entscheidende Stelle bei Unstimmigkeiten. Den Begriff „neutral“ kannte die Regel nicht. Jeder Schiedsrichter, auf den sich die Mannschaften einigten, war in seinen Entscheidungen unangreifbar.

Im Jahre 1889 wurden die Bestimmungen über die Leitung von Spielen neu gefasst und die Rechte der Umpires und der Schiedsrichter genau umrissen. Die Bestimmungen lauteten: Zwei Umpires sind zu bestellen, deren Aufgabe es ist, alle Streitpunkte zu entscheiden, wenn sie dazu aufgerufen werden. Ein Schiedsrichter ist zu bestellen, der alle Streitfälle zwischen den Umpires regelt. Es ist Pflicht des Schiedsrichters, in allen Fällen zu entscheiden, in denen die Umpires nicht übereinstimmen oder wenn ein Umpire keine Entscheidung trifft. Obwohl man dazu nicht verpflichtet war, einigte man sich damals bei entscheidenden Spielen schon auf einen neutralen Schiedsrichter. Die Pflicht, für die Leitung eines Spieles einen Schiedsrichter zu bestimmen, bestand seit dem Jahre 1882, weil sich die Unstimmigkeiten häuften. Den Schiedsrichter als alleinigen Leiter eines Spieles gibt es seit dem Jahre 1890.

Im Jahre 1891 wurden die Umpires abgeschafft und an ihre Stelle traten die Linienrichter. Die Stellung des Schiedsrichters wurde dadurch aufgewertet. Für die Linienrichter wurde eine eigene Regel geschaffen. Der Schiedsrichter wurde der alleinige Leiter des Spiels und die Linienrichter wurden ihm unterstellt. Anhand dieser Ausführungen kann man erkennen, welcher Wandlung die Stellung des Spielführers einer Mannschaft, der Linienrichter und des Schiedsrichters unterworfen waren.

Nach einer Statistik der FIFA von 1972 gab es weltweit 243.596 Schiedsrichter.

Voraussetzungen

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Schiedsrichter kann in Deutschland nur werden, wer Mitglied in einem dem DFB angeschlossenen Verein ist. Die Anmeldung zu einem Anwärterlehrgang erfolgt regelmäßig über den Verein bzw. über das DFBnet, das Mindestalter beträgt 12 Jahre, wobei einige Landesverbände auch ein höheres Mitgliedsalter fordern. Im Lehrgang werden die Kenntnisse der Fußballregeln vermittelt, zum Abschluss muss die Regelkenntnis auch durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Gleichfalls ist die körperliche Fitness, vor allem im läuferischen und konditionellen Bereich, nachzuweisen. Hierfür gibt es verschiedene Tests, wobei teilweise jeder Kreis andere Auswahlkriterien anwendet. Auch wenn dies nicht zu den ausdrücklich erklärten Voraussetzungen zählt, so ist jedoch eine gewisse charakterliche Festigung der Persönlichkeit ebenfalls eine unabdingbare Voraussetzung, um die gebotene Neutralität gewährleisten zu können und sich auch durch Anfeindungen von Zuschauern und Spielern nicht aus dem Konzept bringen zu lassen.

Einsatzgebiete

Allgemein

Theoretisch kann ein geprüfter Schiedsrichter zur Leitung jedes Fußballspiels eingesetzt werden. Nach dem Anwärterlehrgang wird der Einsatz jedoch meist zuerst bei Jugendspielen erfolgen. Bei entsprechenden Leistungen, die durch Schiedsrichterbeobachter festgestellt und bewertet werden, kann ein Einsatz in höheren Ligen und Altersklassen erfolgen (sogenannter Aufstieg). Für Aufstiege werden oftmals weitere Prüfungen sowohl theoretischer Natur als auch sportlicher Art verlangt. Zudem geht einem Aufstieg in höhere Klassen oft ein Einsatz als Schiedsrichterassistent (ehemals Linienrichter) voraus.

Profifußball und internationale Ebene

Wer zu den Besten gehört, kann in Profiligen aufsteigen. Dazu sind in der Regel mehrere Jahre zu veranschlagen. Die meisten Schiedsrichter im Profifußball und FIFA-Schiedsrichter üben noch einen geregelten Beruf aus. Im Gegensatz zu Fußballspielern, die quasi ohne Altersbeschränkung an nationalen oder internationalen Begegnungen teilnehmen können, gibt es bei Schiedsrichtern eine feste Altersgrenze, nach deren Überschreiten sie keine internationalen Spiele oder Spiele im Profifußball (von Nationalverband zu Nationalverband verschieden) mehr leiten dürfen. Nachdem das Höchstalter für FIFA-Schiedsrichter früher bei 50 Jahren lag, wurde dieses in der Folge sukzessive zuerst auf 48 und dann 47 Jahre herabgesetzt. Seit 1992 beträgt das Höchstalter 45 Jahre. Aufgrund des hohen Zeitaufwandes sind viele Schiedsrichter in den höheren Ligen in selbständigen Berufen wie Arzt, Anwalt oder Kaufmann tätig, die eine eigene Einteilung der Arbeitszeit ermöglichen.

Schiedsrichter in Deutschland

In Deutschland gibt es rund 71.500 Schiedsrichter (Stand: 1. Januar 2015)[3][4]. Bei etwa 100.000 Spielen pro Wochenende in Deutschland reicht diese Zahl jedoch nicht aus, weshalb viele Schiedsrichter mehrere Spiele pro Woche leiten oder z. B. die untersten Klassen von Jugend- oder nicht aufstiegsberechtigten Seniorenmannschaften nicht mit offiziellen Schiedsrichtern angesetzt werden können. Die Zahl der Schiedsrichter ist damit in den letzten fünf Jahren um etwa zehn Prozent geschrumpft.[5]

Die Vereine müssen, je nach Anzahl ihrer Mannschaften und teilweise auch abhängig von deren Spielklasse, eine Mindestanzahl von Schiedsrichtern stellen. Stellen sie zu wenige ab, sind Strafgelder zu zahlen. Daneben gibt es weitere Strafen, die abhängig von der Differenz zum Soll und der Dauer der Unterschreitung des Solls sind, wie etwa Punktabzüge, Zwangsabstieg oder das Verbot der Ausrichtung von Turnieren. Welche Strafen genutzt werden, ist in den Mitgliedsverbänden des DFB unterschiedlich geregelt. Als Schiedsrichter wird nur anerkannt, wer eine bestimmte Zahl an Spielen pro Saison leitet und weitere Anforderungen erfüllt, wozu besonders der jährliche Leistungstest und eine Mindestteilnahmezahl an Pflichtsitzungen bzw. Schulungen gehört, wobei auch dies in den Mitgliedsverbänden des DFB differiert.

Das Schiedsrichteramt ist ein Ehrenamt. In Deutschland gibt es offiziell keine professionellen Schiedsrichter. Allerdings erhält man für seine Spielleitungen so genannte Spesen (faktisch ein Entgelt), die je nach Landesverband und Spielklasse variieren, der geringste Satz wird für Jugendspiele gezahlt, während bei Erwachsenen im unteren Amateurbereich etwa 20 Euro gezahlt werden. Bei Oberligaspielen werden an Schiedsrichter etwa 50 Euro, an die Assistenten etwa 25 Euro ausgezahlt (abhängig vom jeweiligen Landesverband). Über dieses Niveau kommen über 99 % der Schiedsrichter (ebenso wie über 99 % der Spieler) nicht hinaus. Zusätzlich wird noch eine – wiederum vom jeweiligen Landesverband festgelegte – Aufwandsentschädigung für die Reisekosten gezahlt, die teilweise pauschaliert ist oder sich nach den tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. den gefahrenen Kilometern bei einem festen Kilometersatz richtet. Die Beträge sind, soweit sie 720 Euro im Jahr übersteigen, nach § 3 Nr. 26a des Einkommensteuergesetzes zu versteuern, wobei ein vorheriger Abzug von Werbungskosten zulässig ist.[6]

Ein Schiedsrichter in der Bundesliga erhält seit der Saison 2012/2013 abhängig von seiner „Zulassung“ (FIFA-SR, Bundesliga-SR etc.) und teilweise auch der Dauer der Zugehörigkeit zu einer Spielklasse eine „Grundsicherung“ von bis zu 40.000 Euro im Jahr. Zusätzlich erhält er pro Spiel: [7]

  • in der 1. Bundesliga 3800 Euro
  • in der 2. Bundesliga 2000 Euro

Ein Assistent erhält neben der Grundsicherung von bis zu 15.000 Euro jährlich je die Hälfte des spielbezogenen Betrages eines Schiedsrichters, der vierte Offizielle ein Viertel des Betrages, aber keine Grundsicherung.

In der 3. Liga gibt es keine Grundsicherung und 750 Euro pro Spiel für den Schiedsrichter, Assistenten erhalten die Hälfte, vierte Offizielle sind hier nicht vorgesehen.

Für einen Schiedsrichter der Bundesliga kommt es dabei aber zu einem sehr hohen Aufwand: Für ein Spiel an einem Samstag muss er freitags anreisen und kommt erst spätabends am Samstag oder sogar erst sonntags zurück. Die Fahrtkosten, sowie Hotel- und die Verpflegungskosten werden vom DFB erstattet. Zum Zeitaufwand der Schiedsrichter kommen mehrere mehrtägige Lehrgänge des DFB und seines Verbandes pro Monat. Zudem bekommt er einen täglichen Trainingsplan, der auch überprüft wird.

Die körperliche Fitness von Fußballschiedsrichtern wird für gewöhnlich regelmäßig geprüft. In den oberen Leistungsklassen, abhängig von den Regularien der jeweiligen Landesverbände ab der Bezirksliga, geschieht dies in der Regel mit dem Helsen-Test, auch FIFA-Fitness-Test genannt. Der Helsen-Test, benannt nach dem UEFA-Fitnessexperten Werner Helsen, ist seit 2007 von der FIFA für die nationalen Verbände vorgeschrieben und trat bzw. tritt schrittweise auch in den Klassen bis hinunter zur Bezirksliga an die Stelle des früheren Cooper-Tests. Die Altersgrenze liegt für Bundesliga-Schiedsrichter bei 47 Jahren. In den Leistungsklassen unterhalb der Bezirksliga gibt es verbandsabhängig unterschiedliche Anforderungen an die Fitness der Schiedsrichter, deren Anforderungen aber geringer sind als die des Helsen- oder Cooper-Tests.

Ab der 3. Liga sowie der zweiten Hauptrunde des DFB-Pokals wird ein Schiedsrichter in jedem Spiel beobachtet und benotet. Auf Grund des Schiedsrichter-Skandals 2005 wird dies in Zukunft auch in der ersten Pokal-Hauptrunde der Fall sein. Zur Qualitätssicherung und -weiterentwicklung werden alle Schiedsrichter, denen Aufstiegschancen zugestanden werden, regelmäßig mehrfach pro Saison beobachtet, während bei den übrigen Schiedsrichtern Beobachtungen Ausnahmefälle sind. Des Weiteren werden Schiedsrichter in den jeweiligen Leistungsklassen der Verbände beobachtet. In der Praxis ist davon auszugehen, dass ein Schiedsrichter, der mit 25 Jahren noch keine Spiele in der Regionalliga pfeift, keine realistische Chance mehr zum Sprung in den Spitzenbereich hat.

Das DFB-Abzeichen darf nur von Schiedsrichtern getragen werden, die auf der DFB-Schiedsrichter-Liste stehen. Scheidet ein Schiedsrichter von der DFB-Liste aus, so darf er dieses Abzeichen auch nicht mehr tragen.

Schiedsrichter-Skandal 2005

Hauptartikel: Fußball-Wettskandal 2005

Im Januar 2005 werden dem deutschen Fußballschiedsrichter Robert Hoyzer Spielmanipulationen vorgeworfen. Hoyzer wird beschuldigt, dass er im Zusammenhang mit Sportwetten Einfluss auf Ergebnisse von ihm geleiteter Spiele genommen und sie damit möglicherweise manipuliert hatte. Der Verdacht, Hoyzer habe Einfluss auf Spielergebnisse genommen, betrifft zunächst das DFB-Pokalspiel der ersten Runde vom 21. August 2004 zwischen dem SC Paderborn 07 und dem Hamburger SV, das überraschenderweise mit 4:2 zu Ende gegangen war, nachdem es zwei dubiose Strafstöße und einen umstrittenen Platzverweis gegen den HSV gegeben hatte. Aber auch fünf Spiele aus der Zweiten Fußball-Bundesliga werden untersucht. Die Partie zwischen LR Ahlen und Wacker Burghausen wurde nach einem Protest von Burghausen und einem entsprechenden Urteil des DFB-Sportgerichts neu angesetzt. Der Hamburger SV hatte ebenfalls Protest gegen die Wertung der 2:4-Niederlage in der ersten DFB-Pokalrunde gegen den SC Paderborn 07 und die in diesem Spiel von Hoyzer verhängte Rote Karte gegen Emile Mpenza eingelegt. Der DFB-Sportausschuss entschied, dass es keine Wiederholung geben könne, stattdessen wurde der Hamburger SV finanziell entschädigt und die Rote Karte annulliert.

Schiedsrichter-Skandal 2010

Im Februar 2010 wurden Vorwürfe des Bundesliga-Schiedsrichters Michael Kempter gegen den Sprecher der Schiedsrichter beim DFB Manfred Amerell wegen sexueller Belästigung bekannt. Diese wurden bereits am 17. Dezember 2009 dem Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses Volker Roth mitgeteilt, von diesem aber erst rund 4 Wochen später weitergeleitet. Am 9. Februar legte Amerell sein Amt laut Pressemitteilung aus gesundheitlichen Gründen nieder, wobei bereits am Folgetag publik wurde, dass andere Gründe vorlagen. Daraufhin gab der Vizepräsident des DFB, Rainer Koch, seine ihm übertragene Zuständigkeit für das Schiedsrichterwesen im DFB ab, weil er erst auf einer Sitzung des Präsidiums am 3. Februar über die Vorwürfe in Kenntnis gesetzt worden sei. Es schloss sich eine „Schlammschlacht“ an, bei der lediglich offenkundig wurde, dass sowohl Amerells als auch Kempters Angaben nicht eindeutig widerspruchsfrei waren.[8] Es folgten einige Gerichtsverfahren, durch den Tod Amerells wird es aber keine finale Entscheidung mehr geben, wobei sich ohnehin abzeichnete, dass es nicht gelingen würde, eine vollständige Aufklärung herbeizuführen.

Schiedsrichter in der Schweiz

In der Schweiz wird die Ausbildung und Betreuung ähnlich oder gleich wie in Deutschland gehandhabt. In der Regel müssen pro zwei Aktivmannschaften dem Verband ein Schiedsrichter gemeldet werden. Ein Schiedsrichter hat sein „Soll“ mit 15 offiziellen Spielen erfüllt. Jeder Schiedsrichter wird mehrere Male im Jahr von Inspizienten beobachtet und bewertet. Aufgrund dieser Bewertungen (und in den höheren Ligen Regel- und Konditionstests) wird über die Ligaqualifikation entschieden. Unterschiede gibt es beim Geld, Junioren-Schiedsrichter (meist die Neulinge) bekommen pro Spiel schon umgerechnet etwa 60 Euro. Im Gegenzug verdienen die Spitzenschiedsrichter weniger – im Trio ungefähr 1150 Euro als Spesen. Je nach Ligaqualifikation müssen Schiedsrichter zwei bis drei Mal pro Jahr Lehrkurse besuchen.

Nach dem Rücktritt von Urs Meier setzt der Schweizerische Fussballverband (SFV) mehrheitlich auf jüngere Schiedsrichter, die schrittweise an das internationale Niveau herangeführt werden sollen. Zudem werden gezielt Frauen gefördert, die eine Schiedsrichterkarriere anstreben. Beispiele dafür sind Nicole Petignat (Rücktritt per 1. Dezember 2008), Esther Staubli und Simona Ghisletta, die beide zur Topauswahl der FIFA-Frauen gehören. Die Schweiz stellte an der WM 2006 in Deutschland wie auch an der EM 2008 mit dem Tessiner Massimo Busacca einen Schiedsrichter.

Aufgrund einer Kooperation des DFB mit dem Schweizerischen Fussballverband wurden von 1981 bis 1990 insgesamt 33 Spiele der deutschen Bundesliga durch Schweizer Schiedsrichter geleitet. Die Schweiz betreibt zudem mit dem Österreichischen Fußballverband einen Schiedsrichter-Austausch.

Internationale Einsätze

Brustemblem, das FIFA-Schiedsrichter auch bei nationalen Spielen tragen

Für ein internationales Spiel muss der Schiedsrichter sogar drei komplette Tage einplanen. Die Altersgrenze für einen FIFA-Schiedsrichter liegt bei 45 Jahren. FIFA-Schiedsrichter- sowie Assistenten-Abzeichen dürfen nur von den Berechtigten auf der FIFA-Liste im Jahr der Gültigkeit bei allen Spielen getragen werden.

Technische Hilfsmittel

Der österreichische Schiedsrichter Stefan Meßner mit Funksystem

Das am weitesten verbreitete Hilfsmittel ist das Funksystem. Der Schiedsrichterassistent hat in seinem Fahnengriff einen Sender installiert, den er durch Knopfdruck betätigt. Meist erfolgt das Drücken dieses Schalters mit dem Heben der Fahne. Der Sender löst über einen am Arm des leitenden Schiedsrichters angebrachten Empfänger eine Vibration bzw. einen Signalton aus. Da die Anschaffungskosten des Funksystems erheblich sind, ist es erst ab bestimmten höheren Spielklassen vorgeschrieben, darf aber auch in den unteren Klassen genutzt werden. Es gibt dem Schiedsrichter die Möglichkeit, sich mehr auf das direkte Spielgeschehen zu konzentrieren, ohne ständig den Schiedsrichterassistenten im Blick haben zu müssen, da nun nicht mehr nur optisch, sondern auch über Vibration bzw. Signalton eine Kommunikationsmöglichkeit zwischen dem Gespann besteht.

Des Weiteren standen nach Tests in der UEFA Champions League und einigen nationalen Ligen bei der WM 2006 erstmals in allen Spielen die Schiedsrichter über Funk per Headset mit ihren Assistenten in Verbindung.

Torlinientechniken zur Überprüfung, ob der Ball die Torlinie vollständig überquert hat, wurden erstmals bei FIFA-Turnieren 2012 und 2013 erprobt. Es wurden vier Systeme zugelassen, wobei sich das Hawk-Eye durchgesetzt hat. Es wird in der deutschen Bundesliga seit der Saison 2015/16 eingesetzt.[9]

Vielfach wird auch der Videobeweis gefordert, der in anderen Sportarten, z. B. beim Eishockey, angewandt wird. Hierzu konnte sich die FIFA noch nicht durchringen, lässt diesen aber bei Vergehen, die vom Schiedsrichter nicht erkannt wurden, zur nachträglichen Beurteilung zu. So wurden in der Vergangenheit häufig Disziplinarmaßnahmen auf Grund von Fernsehaufzeichnungen ausgesprochen. Grundvoraussetzung für eine nachträgliche Sperre ist jedoch, dass der Schiedsrichter den Regelverstoß während des Spiels nicht bereits geahndet hatte oder ausdrücklich nicht ahnden wollte (Vorteilsbestimmung), da „Tatsachenentscheidungen“ unanfechtbar sind.

Seit März 2012 ist das sogenannte Freistoßspray von der FIFA offiziell zugelassen.[10] Zuvor war seine Verwendung bereits in Süd- und Nordamerika üblich.[11] Der Schiedsrichter markiert mit einem weißen Sprühschaum den Ort des Freistoßes und eine Abstandslinie für die Mauer. Auch bei der WM 2014 in Brasilien wurde dieses Hilfsmittel eingesetzt. Anschließend kam es in verschiedenen europäischen Ligen zur Anwendung, so beispielsweise ab dem achten Spieltag der Saison 2014/15 auch in der deutschen Bundesliga.[12]

Abbruch eines Spiels

Der Schiedsrichter soll ein Spiel abbrechen, wenn eine Mannschaft weniger als sieben Spieler auf dem Feld hat und diese Unterzahl durch absichtliches Verlassen des Spielfeldes mutwillig herbeigeführt wurde.[13][14] In Deutschland galt zusätzlich die Anweisung des DFB, dass ein Spiel abzubrechen ist, wenn eine Mannschaft über weniger als sieben Spieler auf dem Feld verfügt, sie im Rückstand liegt und der Spielführer dies verlangt.[15] Diese Anweisung wurde durch die ab 1. Juni 2016 geltenden FIFA-Regeln obsolet. Ein Schiedsrichter soll auch ein Spiel abbrechen, wenn seine Autorität nicht mehr gegeben ist, etwa durch einen tätlichen Angriff auf ihn oder einen seiner Assistenten, oder er sich nicht mehr in der Lage fühlt, das Spiel ordnungsgemäß leiten zu können.

Wenn die Wetterlage oder Zuschauerausschreitungen eine Gefährdung der Spieler darstellen oder die Platzverhältnisse ein ordnungsgemäßes Spiel nicht mehr zulassen, kann das Spiel abgebrochen werden. Hier muss aber zuerst das Spiel unterbrochen werden, wobei die Unterbrechung 30 Minuten nur dann überschreiten soll, wenn absehbar ist, dass das Spiel in Kürze fortgeführt werden kann, ansonsten ist das Spiel abzubrechen.

Bekannte Schiedsrichter

  • Luigi Agnolin (* 1943), Italien – WM-SR 1986 und 1990
  • Wolf-Dieter Ahlenfelder (1944–2014), Deutschland – leitete 1975 angetrunken das Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und Hannover 96 und pfiff die erste Halbzeit nach 32 Minuten ab – konnte allerdings vom Linienrichter überredet werden, noch weiterspielen zu lassen, ehe er dann immer noch 90 Sekunden zu früh die erste Halbzeit beendete.
  • Ken Aston (1915–2001), England – Erfinder der gelben und roten Karten (erstmals eingesetzt bei der WM 1970)
  • Peco Bauwens (1886–1963), Deutschland – SR der Olympischen Spiele 1936, später DFB-Präsident
  • Tofiq Bəhramov (1926–1993), Aserbaidschan (damals Sowjetunion) – Linienrichter bei SR Gottfried Dienst im WM-Finale 1966 und signalisierte beim umstrittenen Wembley-Tor, dass der Ball die Torlinie überschritten hätte.
  • Said Belqola (1956–2002), Marokko – leitete das WM-Endspiel 1998
  • Günter Benkö (* 1955), Österreich – SR der WM 1998 und der EM 2000
  • Horst Brummeier (* 1945), Österreich – SR der WM 1986 und der EM 1988
  • Cüneyt Çakır (* 1976), Türkei – SR der EM 2012 und der WM 2014
  • Georges Capdeville (1899–1991), Frankreich – leitete das WM-Endspiel 1938
  • Carol Anne Chenard (* 1977), Kanada – leitete die U-20-WM-Endspiele der Frauen 2010 und 2014
  • Arnaldo Cézar Coelho (* 1943), Brasilien – SR WM 1978 und 1982 (Endspiel)
  • Pierluigi Collina (* 1960), Italien – SR WM 2002 (Endspiel-SR) und der EM 2004
  • André Daina (* 1940), Schweiz – SR EM 1984 und WM 1986
  • Gottfried Dienst (1919–1998), Schweiz – SR des WM-Finales 1966. Gab das dritte Tor, bei dem der Ball angeblich hinter die Torlinie gelangt sein soll (Wembley-Tor). Leitete auch das 1. EM-Endspiel 1968.
  • Ivan Eklind (1905–1981), Schweden – umstrittener SR im WM-Finale 1934
  • Horacio Marcelo Elizondo (* 1963), Argentinien – SR bei der WM 2006 (Eröffnungsspiel- und Endspiel-SR)
  • Arthur Edward Ellis (1914–1999), England – leitete das erste EM-Finale 1960 und mit 12 Spielen die meisten der deutschen Nationalmannschaft
  • Ravshan Ermatov (* 1977), Usbekistan, seit der WM 2014 Schiedsrichter mit den meisten WM-Spielen (9).
  • Walter Eschweiler (* 1935), Deutschland, damals Bundesrepublik Deutschland – SR bei der WM 1982
  • Herbert Fandel (* 1964), Deutschland – SR der EM 2008, DFB-Schiedsrichter-Chef
  • Anders Frisk (* 1963), Schweden – SR EM 1996, 2000, 2004 sowie der WM 2002, leitete mit 8 Spielen die meisten EM-Endrundenspiele
  • Bruno Galler (* 1946), Schweiz – SR WM 1982, EM 1988 und 1992
  • Rudi Glöckner (1929–1999), Deutschland, damals DDR – erster und einziger deutscher SR im WM Finale (Mexiko 1970) sowie WM-Schiedsrichter 1974 (BRD) und EM 1972 (Belgien)
  • Maurice Guigue (1912–2011), Frankreich – leitete das WM-Endspiel 1958
  • Benjamin Mervyn ('Mervyn') Griffiths (1909–1974), Wales – SR bei WM 1950, 1954 und 1958
  • Bernd Heynemann (* 1954), Deutschland – SR bei der EM 1996 und der WM 1998
  • Robert Hoyzer (* 1979), Deutschland – Auslöser des Schiedsrichter-Skandals 2005
  • Walentin Iwanow (* 1961), Russland – EM-SR 2004 sowie bei der WM 2006 (4 Platzverweise bei einem WM-Spiel).
  • Siegfried Kirschen (* 1943), Deutschland, damals DDR – SR bei der WM 1986, der EM 1988 sowie der WM 1990 in Italien
  • Abraham Klein (* 1934), Israel
  • Rudolf Kreitlein (1919–2012), Deutschland, damals Bundesrepublik Deutschland – WM-SR 1966
  • Hellmut Krug (* 1956), Deutschland – SR bei der WM 1994 und der EM 1996
  • Björn Kuipers (* 1973), Niederlande – SR bei der EM 2012 und bei der WM 2014 in Brasilien
  • John Langenus (1891–1952), Belgien – SR des ersten WM-Finals 1930
  • Erich Linemayr (* 1933), Österreich – SR der Wasserschlacht von Frankfurt
  • William Ling (1908–1984), England – Endspiel-SR der WM 1954 in der Schweiz
  • Urs Meier (* 1959), Schweiz – SR bei den WM 1998 und 2002
  • Markus Merk (* 1962), Deutschland – SR bei den WM 2002 und 2006 sowie den EM 2000 und 2004 (SR des Endspiels)
  • Ľuboš Micheľ (* 1968), Slowakei – SR bei den WM 2002, EM 2004, WM 2006, EM 2008 sowie des Champions-League-Finals 2007/08
  • Byron Moreno (* 1969), Ecuador – SR bei der WM 2002. Nach wiederholten Manipulationsvorwürfen vom Profifußball zurückgezogen.
  • Kim Milton Nielsen (* 1960), Dänemark – SR der EM 1996, 2000, 2004 sowie den WM 1998 und 2002
  • Tom Henning Øvrebø (* 1966), Norwegen – SR bei der EM 2008
  • Károly Palotai (* 1935), Ungarn – SR bei den WM 1974, 1978, 1982
  • Dieter Pauly (* 1942), Deutschland, damals Bundesrepublik Deutschland – Mitglied des UEFA Ausschusses für Schiedsrichter-Beobachter
  • Vítor Melo Pereira (* 1957), Portugal – SR der EM 2000 sowie WM 1998 und 2002
  • Nicole Petignat (* 1966), Schweiz – erste Frau bei UEFA-Cup-Spiel der Männer
  • Konrad Plautz (* 1964), Österreich – EM-SR 2008
  • Graham Poll (* 1963), England – SR bei den EM 2000 und 2004 sowie den WM 2002 und 2006
  • Alexis Ponnet (* 1939), Belgien – WM-SR 1982, 1986 sowie bei den EM 1984 und 1988
  • Adolf Prokop (* 1939), Deutschland, damals DDR – WM-SR 1978 und 1982 sowie bei den EM 1980 und 1984
  • Sándor Puhl (* 1955), Ungarn – Endspiel-SR WM 1994
  • Joël Quiniou (* 1950), Frankreich – SR bei drei Weltmeisterschaften (1986, 1990 und 1994)
  • George Reader (1896–1978), England – leitete das entscheidende Endrundenspiel der WM 1950
  • Roberto Rosetti (* 1967), Italien – EM-SR 2008, WM-SR 2010
  • Volker Roth (* 1942), Deutschland, damals Bundesrepublik Deutschland – SR der EM 1984 sowie der WM 1986, ehemaliger DFB-Schiedsrichter-Chef
  • Rudolf Scheurer (* 1925), Schweiz – WM-SR 1970, 1974
  • Wolfgang Stark (* 1969), Deutschland – SR bei der WM 2010 und bei der EM 2012
  • Bibiana Steinhaus (* 1979), Deutschland – in der Saison 2007/08 pfiff sie als erste Frau ein Spiel der 2. Fußball-Bundesliga. Leitete das WM-Finale der Frauen 2011 und das Finale der Frauen bei den Olympischen Spielen 2012
  • Bernd Stumpf (* 1940), Deutschland, DDR-Oberliga und FIFA-SR – an ihm wurde 1986 wegen eines verhängten angeblich unberechtigten Elfmeters für den BFC Dynamo in Form eines Ausschlusses aus erster und zweiter Liga der DDR ein Exempel statuiert.
  • John Taylor (1930–2012), England – WM-SR 1970 und 1974 (Finale)
  • Kurt Tschenscher (1928–2014), Deutschland, damals Bundesrepublik Deutschland – WM-SR 1966, 1970 und 1974 sowie der EM 1968
  • Mario van der Ende (* 1956), Niederlande – SR bei der WM 1994
  • Michel Vautrot (* 1945), Frankreich – WM-SR 1982 und 1990 sowie bei den EM 1984 und 1988
  • Nelly Viennot (* 1962), Frankreich – SR-Assistentin in der UEFA Champions League
  • Karl Wald (1916–2011), Deutschland – Erfinder des Elfmeterschießens
  • Howard Webb (* 1971), England – SR bei EM 2008 und 2012, Finals der Champions League und Fußball-WM 2010
  • Franz Wöhrer (* 1939), Österreich – WM-SR 1982
  • Robert Wurtz (* 1941), Frankreich – der „Nijinsky der Trillerpfeife“
  • Arturo Yamasaki (1929–2013), Peru/Mexiko – WM-SR 1962, 1966 und 1970 (Jahrhundertspiel)
  • István Zsolt (1921–1991), Ungarn – WM-SR 1954, 1958 und 1966 sowie bei der EM 1968

Siehe auch Kategorie:Fußballschiedsrichter und Liste der FIFA-Schiedsrichter.

Dokumentationen

  • Referees at Work – Dokumentation über die Vorgehensweise der Schiedsrichter bei der EM 2008. Erstmals wurde auch der Funkverkehr zwischen dem Schiedsrichter und seinen Assistenten aufgezeichnet und original wiedergegeben.
  • The Referee (Rättskiparen) – Dokumentation über den schwedischen FIFA-Schiedsrichter Martin Hansson und seinen Weg zur WM 2010. Besonders wird dabei das WM-Relegationsspiel Frankreich-Irland beleuchtet, in dem er einen folgenschweren Fehler machte.
  • Spielverderber – Dokumentation über den SR-Anwärter Kevin Prösdorf, den Schweizer Senior-SR Oreste Steiner und den FIFA-Schiedsrichter Herbert Fandel. Das Schiedsrichterwesen wird aus verschieden Positionen beleuchtet.
  • Galileo-Sendung vom 25. Februar 2011 – In einem 18-minütigen Beitrag wird FIFA-SR Wolfgang Stark bei einem Bundesliga-Spiel als auch privat gezeigt.
  • Das 19. Team der Bundesliga – Dokumentation von Sky Deutschland über Knut Kircher (2015).[16]

Literatur

  • Christoph Schröder: Ich pfeife! Aus dem Leben eines Amateurschiedsrichters.[17] Tropen-Verlag, Stuttgart 2015. 221 S.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Fußballschiedsrichter – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Fussball-Spielregeln, Hrsg.: Schiedsrichterkommission des Schweizerischen Fussballverbandes, Regel 6
  2. http://www.sueddeutsche.de/sport/torrichter-in-der-europa-league-kurioses-debuet-1.25332
  3. http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/51926-SR2015.pdf
  4. http://www.dfb.de/sportliche-strukturen/schiedsrichter/schiedsrichter-statistik/
  5. SR-Statistik des DFB auf dessen Website, online nicht mehr abrufbar
  6. EStG §3 (gesichtet am 21. Mai 2014)
  7. Vorteile als Schiedsrichter (abgerufen am 12. September 2014)
  8. http://www.sueddeutsche.de/sport/718/504925/text/
  9. Start der Fußballbundesliga: Premiere für das Hawk-Eye Spiegel Online, 13. August 2015, abgerufen am 26. September 2015.
  10. Weitgehend positive Erfahrungen mit der Verwendung von "Freistoß-Spray" bei FIFA-Wettbewerben FIFA.com, 20. November 2013, abgerufen am 6. Juli 2014.
  11. Freistoß-Spray: Rasierschaum auf dem Fußball-Platz WZ newsline, 19. Juli 2011.
  12. Schiri-Sahne erstmals in der Bundesliga Spiegel Online, 16. Oktober 2014, abgerufen am 8. Dezember 2015.
  13. FIFA Spielregeln 2015/16 Seite 68: Mindestanzahl Spieler
  14. Zusatzbestimmungen und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter zur Regel 3, Regelheft des DFB Ausgabe 2013/2014 Seite 21
  15. DFB-Regelheft 2013/2014 Anweisungen des DFB zur Regel 3 Nummer 8, Seite 22
  16. Hinter den Kulissen – So tickt „das 19. Team“ der Bundesliga Wahre Tabelle, 24. November 2014, abgerufen am 8. Dezember 2015.
  17. Der herbe Charme des Amateurfußballs, Rezension von Thomas Jaedicke im Deutschlandradio Kultur vom 5. Juni 2015, abgerufen 8 Juni 2015
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