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Ehrenamt

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Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinn ist ein freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Man leistet es für eine bestimmte Dauer regelmäßig (manchmal allerdings unregelmäßig und auf unvorhersehbare Dauer, z. B. im Katastrophenschutz) im Rahmen von freien Trägern, Projekten, Vereinen, Initiativen oder Institutionen. Für ehrenamtliche Tätigkeit fällt ggf. eine Aufwandsentschädigung an. Heute wird „Ehrenamt“ zunehmend gleichbedeutend mit Begriffen wie „Freiwillige soziale Arbeit“ oder „Bürgerschaftliches Engagement“ verwendet. Um die Bedeutung der geschätzten 100 Millionen Freiwilligen in Europa in der Gesellschaft herauszustellen, wurde von der Europäischen Union das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr des Ehrenamtes erklärt.[1]

Beispiele für Ehrenämter

Küstenreinigung in Galicien durch Freiwillige nach Ölpest

Ehrenämter im eigentlichen Sinn sind zum Beispiel

Im übertragenen Sinne (bürgerschaftliches Engagement) werden als Ehrenamt auch bezeichnet

In Deutschland gibt es Ehrenämter im oben beschriebenen Wortsinn noch in der Justiz (ehrenamtliche Richter) und als Gemeinderatsmitglieder oder Helfer bei allgemeinen Wahlen und Volkszählungen. Zur Übernahme der Ämter von ehrenamtlichen Richtern und Wahlhelfern können Bürger gesetzlich verpflichtet werden. Sie erhalten dann eine gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigung und obligatorische Arbeitsfreistellung.

Wer zur ehrenamtlichen Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in das Beamtenverhältnis berufen wird (z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Handelsrichter und Wahlkonsuln), ist Ehrenbeamter.

Der Begriff im Wandel

Den mit dem Begriff „Ehrenamt“ verbundenen Bedeutungs- und Wertewandel illustriert sehr anschaulich der diesbezügliche Stichworteintrag in der Allgemeinen Encyclopädie der Wissenschaften und Künste von 1838:

„Ehrenamt, verschieden von Ehrenposten und eine Unterart der Ehrenstellen, bezeichnet ein solches öffentliches Amt, das entweder mit keinem oder nur einem geringen Gehalt, auch, seiner Absicht nach, nicht mit der Hoffnung auf Erlangung eines besoldeten Amtes verbunden ist. Den letzten Zusatz bedarf diese Definition in neuerer Zeit darum, weil es im Staate jetzt Anstellungen gibt, die nicht den Charakter der Ehrenämter haben, welchen wir nachher sogleich näher auseinandersetzen werden, und denen sich doch der Verwaltende umsonst unterzieht. Dies sind nämlich diejenigen, bei deren Errichtung sogleich die Absicht ist, daß sie darum, besonders von jungen Leuten, ambiert werden sollen, um sich darin die nöthigen Fertigkeiten für besoldete Staatsämter zu erwerben und so zu diesen zu gelangen. Wir meinen damit die Ämter der Asculatoren, Referendarien, Auditoren und unbesoldeten Assessoren bei Landeskollegien und anderen Landesstellen. Daß diese Ämter Ehrenstellen sind, läßt sich nicht bezweifeln, nur nicht Ehrenämter in der eigentlichen jetzigen Bedeutung des Wortes. … Ehrenamt nennt man jetzt ein solches Amt vorzugsweise darum, weil es von den Emolumenten öffentlicher Ämter nichts, als die mit jedem öffentlichen Amte verbundene Würde – Ehre dem Verwalter desselben gibt.“

Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste, S. 426)

Geschichte

In der gesamten abendländischen Tradition, sei es aus der Sicht der klassischen Antike oder der des Christentums, gehört der individuelle Beitrag zum allgemeinen Wohl unverzichtbar zu einem sinnerfüllten Leben. Schon in den Stadtgesellschaften der griechischen Antike war es Sache jedes männlichen Bürgers, sich für das Gemeinwesen zu interessieren, für dessen Wohl zu engagieren und in den Versammlungen über die Belange der Stadt zu diskutieren. Da Sklaven (und Frauen) die produktiven Arbeiten ausführten, verfügten die freien männlichen Bürger über genügend freie Zeit dafür (wie auch im Römischen Reich galt jedoch, dass die Arbeitenden vom öffentlichen Leben ausgeschlossen waren). Wer an solchen Versammlungen nicht teilnahm und sich auch den Angelegenheiten des Gemeinwesens verweigerte, war ein idiótes, also ein Privatmensch: „Wer an den Dingen der Stadt keinen Anteil nimmt, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger“, formulierte der Athener Perikles in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts vor Christus, die speziellen Errungenschaften der attischen Demokratie preisend. Die Hochherzigkeit galt als eine jener Eigenschaften, derer sich vornehm gesinnte Männer befleißigen sollten. Für Aristoteles handelte es sich dabei um eine Form von Freigebigkeit, deren Umfang im Verhältnis zu dem betriebenen Aufwand stand.

Auch im Römischen Reich und später in den italienischen Städterepubliken, die sich in Religion und Moral an der griechischen Philosophie orientierten, war die Tugend der aktiven Bürgerschaft, sich für das Gemeinwohl zu engagieren, gefordert und stark ausgeprägt. So bezeichnete „Magistratur“ das durch Volkswahlen in den Komitien verliehene ordentliche staatliche Ehrenamt (honos; siehe dazu auch cursus honorum).

Eine andere Wurzel des ehrenamtlichen sozialen Engagements findet sich in der christlichen Tradition im Liebesgebot der Bibel. Im Mittelalter zeigte es sich im Falle der Versorgung von Armen mit Almosen. So war es ein wichtiges Anliegen des als Ritterorden gegründeten Johanniterordens, der seit 1099 in Jerusalem ein Spital für Arme, Alte und Kranke unterhielt, den christlichen Glauben zu wahren und Notleidenden zu helfen. Die Ehrenämter in alter Zeit begründeten tatsächlich noch Ansprüche im Hinblick auf Ehre und gesellschaftliche Ehrbarkeit. Adlige, später auch Bürger mit guter Bildung, gesellschaftlichem Ansehen und Reichtum konnten durch die Ämterbekleidung ihre Ehre steigern oder (im Falle der Bürger) zu Ehren gelangen. Damit in Verbindung steht auch der Begriff des Amtsadels

Während der Frühen Neuzeit wurde der ehrenamtliche Dienst am Gemeinwesen formalisiert und institutionell verankert. Die Mitbestimmung des Bürgertums war in der Preußischen Städteordnung von 1808 festgeschrieben; sie regelte die kommunale Selbstverwaltung und mit ihr die Bedeutung des Ehrenamts. In der preußischen Städteverordnung liegt auch der Ursprung des in Deutschland immer noch üblichen Begriffs der ehrenamtlichen Arbeit. § 191 legte fest, dass die Bürger zur Übernahme öffentlicher Stadtämter verpflichtet werden konnten, ohne dafür Entgelt zu beanspruchen. Ehrenbeamte standen der sozial-karitativen Arbeit vor, die aber Frauen leisteten.

Mit dem Aufstieg des kapitalistischen Wirtschaftssystems und des Besitzbürgertums im Zuge der Industriellen Revolution kam es zu einer Neubewertung nützlichen Wirkens im Dienst der Gesellschaft: Die Dynamik von Produktivität und Arbeit ließ das frühere Ideal der Gemeinwohlorientierung verblassen. „Ein moralischer und tugendhafter Mensch wurde nicht mehr von seiner öffentlichen, für das Gemeinwohl einstehenden Tätigkeit her definiert, sondern von seiner ökonomischen Tätigkeit her bestimmt. Während dieser Zeit begannen sich die bürgerlichen Gesellschaften mehr und mehr als reine Interessengesellschaften zu verstehen, in denen der ursprüngliche politische Freiheitsbegriff auf die Freiheit, die eigenen ökonomischen Interessen durchzusetzen, verkürzt wurde.“[2]

Mitte bis Ende des 18. Jahrhunderts entstanden demgegenüber offizielle und organisierte Systeme der Armenfürsorge und Armenpflege mit ehrenamtlichen Helfern, die als erste Ursprünge der modernen Sozialarbeit gelten können. So entstand 1788 in Hamburg das „Hamburger Armensystem“: Die Stadt wurde in 60 Bezirke mit je drei ehrenamtlichen Armenpflegern eingeteilt, eine Frühform des sozialen Ehrenamtes, wie es heute in verschiedenen Bereichen anzutreffen ist. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die kommunale Armenpflege durch ehrenamtlich Tätige weiterentwickelt; sie schufen damit die Grundlage für die moderne organisierte Sozialarbeit. In diesem Zusammenhang ist etwa Johann Hinrich Wichern zu nennen, der die soziale Verantwortung des Staats einforderte und mit seinen Erziehungsheimen zum Begründer der Diakonie wurde. Am 9. Juli 1852 erließ Elberfeld eine neue Armenordnung – als „Elberfelder System“ künftiges Vorbild der Armenpflege im gesamten Deutschen Reich. Die Stadt wurde in 26 Bezirke aufgeteilt und diese wiederum in Quartiere unterteilt, wobei für jedes Quartier ein ehrenamtlicher Armenpfleger zuständig war. Auch die aufkommende Frauenbewegung erlangte in der Folge Bedeutung für die Vielfalt ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Nachdem in der Zeit des Nationalsozialismus das Ehrenamt zwangsweise zum „Wohle des Volksganzen“ ausgeführt werden musste, stand in der Nachkriegszeit eine Neubestimmung von Sinn, Zweck und Anwendungsbereichen ehrenamtlicher Tätigkeit an. 1957 wurde während einer Spezialtagung zum Themenkomplex Werbung und Ethik die Aktion Gemeinsinn in der Evangelischen Akademie Bad Boll zur Förderung des Ehrenamts in der Bundesrepublik Deutschland nach amerikanischem Vorbild gegründet.

Umfang des Ehrenamts in Deutschland

Jeder Dritte in Deutschland engagiert sich ehrenamtlich (siehe Ergebnisse des Freiwilligensurveys oder der Enquête-Kommission zum bürgerschaftlichen Engagement). Ehrenamtliches Engagement ist jedoch mindestens so schwer zu definieren wie Arbeit, die Ergebnisse von Datenerhebungen zum Ehrenamt hängen daher von der jeweiligen Definition ab und die Angaben über die Anzahl der in Deutschland ehrenamtlich tätigen Menschen sind je nach Quelle unterschiedlich. Das Bundesfinanzministerium gibt für das Jahr 2004 an, dass 70 Prozent aller Menschen über 14 Jahre ehrenamtlich tätig waren.[3] Das Deutsche Rote Kreuz geht von 17 Millionen Freiwilligen und Ehrenamtlichen aus.[4] Eine Untersuchung des Internetportals betterplace.org im Auftrag der Bank ING-DiBa AG kommt auf über 23 Millionen Menschen, die Bereitschaft sich zu engagieren hätten der Studie zufolge insgesamt 24 Millionen Menschen.[5][6]

Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne Ehrenamtliche kaum mehr existieren. Neben Betreuung von Kindern, Kranken und alten Menschen zählen u. a. dazu: Dienste bei Jugendorganisationen, im Natur- und Umweltschutz, in Agenda 21-Projekten, im Tierschutz, auf Berghütten oder Wandervereinen, in der Bewährungshilfe, Telefonseelsorge, in Caritas oder Diakonie, in Hilfsorganisationen, Umsonstläden, bei der Hausaufgabennachhilfe, als Helfer wie Grüne Damen und Herren in vielen Hospitälern, in der Altenpflege und in Behindertenhilfe-Einrichtungen, in Sport-, Kultur- und anderen Vereinen. Die Freiwilligen Feuerwehren, wichtigste Stütze der aktiven Gefahrenabwehr in Deutschland, haben ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder. Auch den Katastrophenschutz der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten größtenteils ehrenamtliche Kräfte.

Das Jahr 2001 war das internationale Jahr der Freiwilligen mit zahlreichen Aktionen auf Bundes- und Landesebene. Bund, Länder, aber auch Kommunen versuchen auf vielfältige Weise, die Freiwilligenarbeit bzw. das Ehrenamt zu stärken. Freiwilligenagenturen dienen dazu, Einsatzstellen zu suchen und zu vermitteln.

Freiwillige Politik-Helfer

Auch wenn außer dem Verlust des jeweiligem Gehaltes noch Kosten wie für die Ausbildung zu einem Rettungshelfer bei Hilfsorganisationen anfallen können, werden Ämter trotzdem über längere Zeit betrieben, in manchen Fällen sogar zur Lebensaufgabe gemacht. In Deutschland sind langfristige Bindungen an Ehrenämter üblich, verglichen mit den USA, wo sich vor allem für bestimmte Projekte Freiwillige finden lassen (z. B. Schulen renovieren). Die Konzentrationen des Ehrenamts, wie in Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen üblich, nimmt jedoch tendenziell ab. Eine Ausnahme sind jedoch die Pfarren, wo sich Ehrenamtliche infolge des Priestermangels stärker als früher einbringen, und Kurzzeitaktionen wie beispielsweise am „Frankfurter Freiwilligentag“. Die Definition des Ehrenamtes kann auch die unbezahlte Familienarbeit, aber auch die Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr umfassen. In Deutschland erhalten die Freiwilligen Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld, die Übernahme der Versicherungskosten sowie gegebenenfalls Kindergeld.

Bei der Stellensuche, im Lebenslauf und in Bewerbungsgesprächen war bisher die Ausübung eines Ehrenamts gerne gesehen, weil es einem Bewerber eine soziale Kompetenz zusprach. Bei vielen Arbeitgebern ist es inzwischen unerwünscht, weil es nicht mehr in die moderne Personalpolitik passt: Der Bewerber könnte seine Arbeitszeit und -kraft vernachlässigen. Deswegen verschweigen viele Beschäftigte aus Angst um ihren Arbeitsplatz ihre freiwilligen Tätigkeiten.[7]

In Deutschland wurde mit dem Job-AQTIV-Gesetz in § 119 Abs. 2 SGB III festgelegt, dass Arbeitslose nicht grundsätzlich vom freiwilligen Engagement ausgeschlossen sind, sofern die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird und ohne Entgelt erbracht wird. Empfänger von Arbeitslosengeld sind aber verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.[8]

Förderung des Ehrenamts

Der Staat fördert ehrenamtliches Engagement in unterschiedlicher Weise. Ein Beispiel ist das Berliner Jugendhilfe-Ausführungsgesetz: Es sieht vor, dass öffentlich Bedienstete wöchentlich einige Stunden für Jugendarbeit freizustellen sind; werden diese Stunden gebündelt, kann der Personenkreis z. B. auch Sommerferienlager im Sonderurlaubsrahmen betreuen.

Steuerliche Förderung

Ehrenamtlich Tätige können Aufwandsentschädigungen erhalten. Diese sind im Rahmen bestimmter Grenzen steuerfrei, Beispiel: Übungsleiterpauschale.

Versicherung

Vielfach versichern Vereine, große Wohlfahrtsorganisationen und Institutionen die ehrenamtlich Tätigen gegen Unfall- und Haftpflichtschäden. Die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg bieten darüber hinaus einen Versicherungsschutz für die, die bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sonst keinen hätten.

Für die Versicherung von ehrenamtlich Tätigen gilt, dass durch Vereins- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen die Schäden ersatzfähig sind, die auf fahrlässigem Fehlverhalten eines Organs (Hauptamtliche, Freiwillige) beruhen oder durch einen Dritten entstanden sind. Nicht versichert sind die durch vorsätzliches Handeln entstandenen Schäden.

Eine sehr große Bedeutung für bürgerschaftliches Engagement kommt der gesetzlichen Unfallversicherung zu, die 1996 als Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) eingeordnet und im Januar 2005 novelliert wurde (§ 2 Abs. 1 Nrn. 9, 10 SGB VII).

Der Gesetzgeber hat darüber hinaus diejenigen Ehrenamtlichen gesetzlich pflichtversichert, die für bestimmte öffentlich-rechtliche Institutionen oder im Interesse der Allgemeinheit tätig werden. Nur diese stehen unter diesem besonderen Versicherungsschutz, andere Engagierte genießen diesen Unfallschutz nicht. Zu diesen Gruppen gehören:

  • ehrenamtlich Tätige in Rettungsunternehmen,
  • ehrenamtlich Tätige in öffentlichen Einrichtungen, deren Verbänden und Arbeitsgemeinschaften sowie in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und im Bildungswesen,
  • Ehrenamtliche in der Wohlfahrtspflege,
  • Ehrenamtliche in landwirtschaftsfördernden Einrichtungen,
  • Ehrenamtliche, die wie Beschäftigte tätig sind (z. B. ein Vereinsmitglied, das beim Neubau eines Vereinshauses freiwillig tätig ist),
  • Personen, die in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen freiwillig tätig werden. Im Auftrag werden die Engagierten tätig, wenn es sich um ein eigenes Projekt der Gemeinde handelt, z. B. Schulvereine übernehmen die Renovierung von Klassenzimmern oder Anwohner bauen einen Kinderspielplatz.
  • Gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen: Gemeinnützige Vereine können für ihre gewählten Vorstände, Kassenwarte o. Ä. auf freiwilliger Basis eine Unfallversicherung abschließen.
  • Freiwillig Engagierte, die sich in Gremien von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ehrenamtlich engagieren.

Die Feststellung, welcher Versicherungsträger für bestimmte Tätigkeitsfelder ehrenamtlicher Arbeit zuständig ist, richtet sich in aller Regel nach der Art des Aufgabenbereiches sowie der Organisations-/Rechtsform der betreffenden Organisation. Bei Ehrenamtlichen, die in der Kommune tätig sind, ist entweder die Unfallkasse des Bundes, die jeweilige Landesunfallkasse oder der betreffende Gemeindeunfallversicherungsverband zuständig.

Bei privater Trägerschaft ist in aller Regel eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig. Für Freiwillige sind dies insbesondere die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Organisationen melden die Anzahl der Ehrenamtlichen in ihrer Organisation bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft an.

Einige Formen der Ehrenamtlichkeit bleiben jedoch von der gesetzlichen Unfallversicherung unberührt. Sollten Ehrenamtliche bzw. Organisationen feststellen, dass ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, können sie dies etwa auch durch Abschluss von Gruppenversicherungen bei privaten Versicherungsträgern erreichen. Bei Vereinen, die dem Deutschen Sportbund angehören, ist dies für alle Mitglieder generell der Fall. Andere Organisationen bieten diesen Versicherungsschutz für Engagierte, die besonders gefährdete Aufgaben übernehmen, etwa im Bereich Umwelt- und Naturschutz.

Entschädigung für Verdienstausfall

Durch Gesetze zum Ehrenamt in der Jugendarbeit ist es in einigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland möglich, eine Entschädigung für den Verdienstausfall des ehrenamtlich Tätigen zu erhalten. In Hessen etwa gewährt das „Gesetz zur Zusammenführung und Änderung von Vorschriften der Kinder- und Jugendhilfe“ in der Fassung vom 18. Dezember 2006[9] einen Anspruch auf Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber und die Lohnfortzahlung durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Landeshaushalt. Die insoweit anfallenden Kosten werden dem Arbeitgeber aus dem Landeshaushalt ersetzt. Dadurch soll die Auseinandersetzung mit Arbeitgebern über die Frage beendet werden, wer die finanziellen Mittel für die Lohnfortzahlung bereitstellt.[10]

Anerkennung erworbener Erfahrung

Außerhalb des Berufes erworbene Kompetenzen können mit dem Instrument zur Erfassung von Schlüsselkompetenzen (IESKO) in die berufliche Eignungsdiagnostik eingebracht werden. Dieses Instrument kann bei der Berufsberatung eingesetzt werden, um Arbeitssuchenden ein umfassenderes Bild ihrer eigenen Fähigkeiten zu vermitteln, oder es kann im Personalwesen zu Hilfe gezogen werden.[11]

In der Schule sollen nicht nur besondere Leistungen und besonderer persönlicher Einsatz in der Schule selbst gefördert werden, auch das besondere Engagement von Schülern in außerschulischen ehrenamtlichen Tätigkeiten soll im Zeugnis gewürdigt werden. Dazu werden etwa nach § 49 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen[12] solche Tätigkeiten auf Wunsch der Schüler unter Bemerkungen aufgeführt und in einem Beiblatt dokumentiert und gewürdigt.

Kein Kündigungsschutz

Ehrenamtlich tätige Personen haben kein Recht auf Kündigungsschutz. Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist kein Arbeitsverhältnis, entschied das Bundesarbeitsgericht im April 2013.[13]

Auszeichnungen

Verleihung der Ehrenamtspreise „KölnEngagiert 2012“ durch die Kölner (Ober)Bürgermeister sowie der Ehrenamtspatin Annette Frier
Fritz Schramma, damaliger Oberbürgermeister von Köln hält Laudatio am Kölner Ehrenamtstag 2007.

Bei den Vergabekriterien für Verdienstorden und Auszeichnungen spielt ehrenamtliches Engagement meist eine große Rolle (siehe auch oben zur Geschichte des Ehrenamts). Mit den sogenannten „Ehrenamtskarten“ (E-Card) zeichnen mehrere Bundesländer und Städte Menschen aus, die unter verschiedenen Kriterien ehrenamtlich tätig sind. Die Karten bieten den Inhabern eine Reihe von Vergünstigungen. Als Beispiele seien die Bremer Ehrenamtskarte und die niedersächsische Ehrenamtskarte genannt.

Der „Kompetenznachweis Ehrenamt” des Landes Hessen und der „Frankfurter Nachweis über bürgerschaftliches Engagement“ der Stadt Frankfurt am Main steht hingegen für alle Menschen offen, die sich mindestens 80 Stunden im Jahr freiwillig engagieren. Sie dienen als Nachweise über im Ehrenamt ausgeführte und gewonnene Fähigkeiten und Kenntnisse und können potentiellen Arbeitgebern vorgelegt werden (siehe dazu jedoch auch oben zur Rolle des Ehrenamtes in Deutschland).

Speziell für Ehrenamtliche im Bereich der Jugendarbeit gibt es auch bundesweit die Jugendleiter/in-Card (Juleica). Diese ist nicht nur eine Form der Anerkennung, sondern zugleich auch Nachweis für die absolvierte Qualifikation (Jugendleiter-Schulung) und dient als Legitimation, beispielsweise gegenüber Behörden.

Ehrenamt in anderen Ländern

In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: In dem D-lastigen Artikel fehlen noch viele andere Länder, denn ehrenamt gibts weltweit. --K@rl („Vorsicht, Wikipedia geht über“) 10:52, 7. Apr. 2012 (CEST)
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Der Stellenwert des Ehrenamts in einem Land hängt von mehreren Faktoren ab, wie Geschichte, Tradition und Stand des öffentlichen Sozialsystems.

Europa

Einigermaßen vergleichbare Zahlen über den Anteil der erwachsenen Bevölkerung in europäischen Ländern, die ehrenamtlich tätig ist, findet man auf der Website der europäischen Nichtregierungsorganisation CEV (Centre Européen du Volontariat/The European Volunteer Centre, siehe Weblinks) in Brüssel, die für verschiedene EU-Länder Studien über den Stand des Ehrenamtes macht. Die verwendeten Definitionen für die ehrenamtliche Tätigkeit sind allerdings uneinheitlich und entstammen nationalen Quellen. Immerhin scheint es plausibel, wenn unter den großen EU-Ländern das Vereinigte Königreich an der Spitze steht, gefolgt von Deutschland, Frankreich und Polen. So beträgt die Wertschöpfung durch soziale Arbeit in Deutschland mehr als 75 Milliarden Euro; in Frankreich entspricht diese etwa 750.000, in Italien 300.000 Ganztags- und Vollzeit-Arbeitsplätzen; in Großbritannien sind mehr als 200.000 gemeinnützige Organisationen bekannt.

USA

Ein Beispiel für eine hohe ehrenamtliche Beteiligung der Bevölkerung sind die USA. Die ersten Siedler waren sehr auf gegenseitige private Hilfe angewiesen. Die vorherrschenden Religionen in den USA bieten selten die Wohltätigkeit von Klöstern oder sonstigen religiösen Einrichtungen an. Die Demokratie ist schon relativ alt und das öffentliche Sozialsystem anders als in Europa entwickelt.

Während des Sezessionskrieges nähten Frauen Bekleidung für die Soldaten. Clara Barton begann mit einer Gruppe von Freiwilligen medizinische Hilfe für die Soldaten zu leisten. 1881 gründete sie das Amerikanische Rote Kreuz und begann Ehrenamtliche zur Katastrophenhilfe zu mobilisieren. Eng damit verknüpft ist die Arbeit der 1940 gegründeten American Women’s Voluntary Service Organization (AWVS), ein freiwilliger Kriegshilfsdienst, in dem US-amerikanische Frauen in verschiedenen Tätigkeiten eingesetzt wurden.

Motive ehrenamtlich Engagierter

Ehrenamtliches Engagement ist die am weitesten verbreitete und alltägliche Form prosozialen Handelns, obschon es als solches von der Sozialpsychologie erst relativ spät entdeckt wurde (Penner, 2002). Doch ist ehrenamtliches Engagement, dem meist ein langfristiger und Planungsprozess zuvor geht,[14] selten ausschließlich prosozial oder altruistisch motiviert. Ein funktionaler Ansatz nimmt an, dass ehrenamtliches Engagement für verschiedene Menschen diverse Funktionen erfüllt (Fitch, 1987; Snyder, 1993) und dass sich die Motivation zum Hilfeverhalten über die Zeit ändern kann. Clary und Snyder (Clary und Snyder, 1990/1991; Clary et al., 1992) haben die klassischen Theorien der Einstellungsforschung zum Ausgangspunkt genommen, um aus explizit funktionaler Perspektive die empirische Forschung zum ehrenamtlichem Engagement zu überblicken und ein Set von sechs Funktionen, die ehrenamtliches Engagement erfüllen kann, abgeleitet:

  • soziale Verantwortung („values“): Ehrenamt als Möglichkeit altruistischen oder humanistischen Motiven Ausdruck zu verleihen. (z. B. „ich kann etwas zu einer Sache beitragen, die mir wichtig ist“),
  • Selbsterfahrung („understanding“): Ehrenamt als Ermöglichung neuer Lernerfahrungen (z. B. „durch das Ehrenamt lerne ich viel und kann praktische Erfahrung sammeln“),
  • soziale Bindung („social“): Ehrenamt als Anpassung an das soziale Umfeld und die Möglichkeit, neue soziale Kontakte zu knüpfen (z. B. „Menschen, die mir nahestehen, fordern mich zu ehrenamtlichem Helfen auf“),
  • Karriere („career“): Volunteering als Möglichkeit zur Aneignung karrierebezogener Fertigkeiten und die Möglichkeit, Arbeitskontakte zu knüpfen (z. B. „das Ehrenamt ermöglicht es mir, verschiedene berufliche Tätigkeitsfelder auszuprobieren“),
  • Schutzfunktion („protective“): Ehrenamt als Möglichkeit zum Abbau von Schuldgefühlen oder eigenen Problemen (z. B. „das Ehrenamt bietet die Möglichkeit, meinen eigenen Problemen zu entkommen“),
  • Selbstwert („enhancement“): Ehrenamt zur Verbesserung des Selbstwertgefühls und zum persönlichen Wachstum (z. B. „durch das Ehrenamt fühle ich mich wertvoll“).

Eine Ergänzung dieser Zusammenstellung ist von Bierhoff et al. (2007) vorgestellt worden:

  • politische Verantwortung (z. B. die Hoffnung politische Veränderungen herbeizuführen).
  • persönlicher Erlebnisbereich (z. B. eigene Inanspruchnahme einer solchen Organisation in der Vergangenheit).

Das in Umfragen am häufigsten genannte Motiv freiwilligen Engagements ist das Bedürfnis der Bürger zur gesellschaftlichen Mitgestaltung, wenigstens oder gerade im Kleinen. Dazu kommt der Wunsch nach sozialen Kontakten und sozialer Einbindung. Altruistische Motive, Spaß zu haben und mit sympathischen Menschen in Kontakt zu kommen, stehen im Vordergrund der konkreten Erwartungen an die freiwillige Tätigkeit. „Für drei Viertel […] ist es darüber hinaus wichtig, Kenntnisse und Erfahrungen zu erweitern. Ein möglicher beruflicher Nutzen ist dagegen nur für eine Teilgruppe von rd. 20 % von Bedeutung“ (Rosenbladt/Picot 1999). An der Situation hat sich 2004 nicht viel verändert. Allerdings nimmt bei jungen Leuten und Arbeitslosen die sogenannte „Interessensorientierung“ (eigene Interessen und Probleme sowie der berufliche Nutzen als Hintergrund des Engagements) deutlich zu (übernommen aus dem Artikel Freiwilligensurvey).

Viele Ehrenamtliche gleichen mit ihrem Engagement die Anforderungen bezahlter Berufstätigkeit aus: Wer beispielsweise in der Buchhaltung arbeitet, will ehrenamtlich mit Menschen zu tun haben. Auch werden Tätigkeiten gewählt, in denen man im „normalen Leben“ nicht gebrauchte fachliche Fähigkeiten und Kenntnisse anwenden kann oder um im Falle von Arbeitslosigkeit überhaupt eine sinnvolle Beschäftigung zu haben. Das CEV (siehe Weblinks) fand als zusätzliche Gründe das Streben nach „lebenslangem Lernen“ („a Lifelong Learning Policy“) und die Hoffnung auf einen Weg (zurück) in (Voll-)Beschäftigung („Volunteering as a route (back) to employment“). Oftmals verfolgen Ehrenamtliche zu Beginn spezifische Entwicklungsziele (z. B. Kompetenzerwerb, Persönlichkeitsentfaltung). Langfristig binden jedoch eher die Erfüllung allgemeiner, sozialer Bedürfnisse (z. B. Zugehörigkeitsgefühl, Anerkennung) und die Verwirklichung persönlicher Werte (z. B. Sinnerleben, Hilfsbedürfnis). Ein zufriedenstellendes und erfüllendes ehrenamtliches Engagement benötigt Raum und Möglichkeiten zur Realisierung einer Vielzahl von Motiven (Wenzel/Beerlage/Springer 2012).

Studien zeigen, dass Tätigkeitsmerkmale ehrenamtlichen Engagement, wie etwa Autonomie, Rückmeldung oder die Bedeutsamkeit der Aufgabe Einfluss auf die Zufriedenheit der ehrenamtlich Engagierten haben.[15][16][14] Die Zufriedenheit wiederum ist mit der Fortsetzungsintention und dem aktuellen Fluktuationsverhalten korreliert.[17][18] Nach einer Studie aus dem Jahr 2012 sind über ein Drittel der Gründe zur Beendigung eines freiwilligen Engagements auf mangelhafte Rahmenbedingungen in Organisation, Team und Führung zurückzuführen. Der Gestaltung engagementfreundlicher Strukturen kommt somit eine hohe Bedeutung zu.[19]

Besondere Aspekte ehrenamtlichen Engagements

Netzwerke

Verschiedene Vereine und Verbände haben sich zu Netzwerken zusammengeschlossen, um die Möglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für freiwillige Arbeit zu verbessern. Sie bieten auch Plattformen für Kommunikation und Informationsaustausch und binden Wissenschaft und Forschung ein, die sich mit Rahmenbedingungen und Wandel des Ehrenamtes im Dritten Sektor befasst und inzwischen auch eine umfangreiche Literatur zum Themenfeld hervorgebracht hat. Weiterhin gründeten sich in jüngster Zeit Projektbüros und lokale Netzwerke, die auch Beratungsangebote für Ehrenamtliche vorhalten (z. B. die hessische Landesehrenamtsagentur). Eine Variante des Ehrenamtes ist beispielsweise die Arbeit in Selbsthilfegruppen – zugleich eher ein Fall von gegenseitiger Hilfe (was in die schwierige Definition von wer hilft wem, was ist Freundschaft, was ist Ehrenamt, hinein reicht). In anderen deutschsprachigen Ländern gibt es auch andere Formen solcher Selbsthilfegruppen, vgl. hierzu etwa den Aufbau einer Zeitbank-Organisation im Südtiroler Ort Tramin.

Internet und neue Medien

Die Arbeit vieler Open-Source- und Open-Content-Projekte, wie beispielsweise der Wikipedia, wird zum größten Teil ehrenamtlich geleistet und stellt so eine Form von bürgerschaftlichem Engagement dar. Auch hier entstehen in Form von freier Software und freien Inhalten Güter, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus etabliert sich zunehmend auch der Interneteinsatz im traditionell organisierten Ehrenamt.[20] Vor allem bei sporadischem, projektbezogenem Engagement sowie bei der Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben wird das Internet von den Engagierten häufig genutzt. Äquivalent zum Online-Volunteering[21] im angloamerikanischen Sprachraum wird hierbei von der Online-Freiwilligenarbeit gesprochen.[22]

Auch das World Wide Web Consortium (W3C), bestehend aus Vertretern der Industrie wie etwa Microsoft, IBM, Apple, Adobe und Sun, ist ein ehrenamtlich arbeitendes Konsortium, das Standards für das Internet wie etwa dessen Barrierefreiheit entwickelt (IHK WirtschaftsForum 06/07, Seiten 32–33).

Zeitspende und Geldspende

Eine Studie des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) kam zum Ergebnis, dass jemand, der oder die ein Ehrenamt ausübt, auch dazu tendiert, finanziell großzügiger zu sein. Den Rahmen der Studie bildet ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes Projekt, erste Teilergebnisse lagen Ende 2005 vor (Fachtagung über den Aufbau einer nationalen Spendenberichterstattung).

Für aktuelle und differenzierte Angaben zum Spendenwesen wird eine ständige Spendenberichterstattung gefordert wie in den USA, Großbritannien oder Kanada, mit verlässlichen Angaben über Spenden bis hin zur Nennung der Spender selbst.

Verstärktes bürgerschaftliches Engagement kann zur Stärkung des schwindenden Sozialkapitals, zum Empowerment des Individuums und zu einer neuen politisch gefärbten Kultur des „Einmischens“ und Mitgestaltens in Gesellschaft, Kultur und Umwelt führen (siehe auch partizipatorische Demokratie), die einer mit dem Versprechen der staatlichen Rundumversorgung entstandenen Konsum- und Anspruchshaltung und ihren Folgen entgegenwirkt.

Wert ehrenamtlicher Arbeit

Siehe auch: Nutzen bürgerschaftlichen Engagements

Berechnungsansätze

Um den Wert ehrenamtlicher Arbeit gibt es eine gesellschaftliche Diskussion. In Studien zu ehrenamtlicher Arbeit wird der Versuch unternommen, den Wert ehrenamtlicher Arbeit für eine Stadt, ein Land oder einen Staat zu berechnen. Dabei geht man meist vom Opportunitätserlös aus, resultierend aus der Überlegung, was es kosten würde, wenn diese Arbeit von bezahlten Kräften geleistet würde (Alternativkostenbetrachtung). In der wissenschaftlichen Diskussion gibt es keine einheitliche Position, ob solche Berechnungen tatsächlich den finanziellen Wert ehrenamtlicher Arbeit abbilden.

Es gibt Hinweise dafür, dass bei der Verwendung des Opportunitätserlöses der Wert von ehrenamtlichen oder pro bono Tätigkeiten für den Empfänger überschätzt und zugleich der Wert der Leistung für den Erbringer der Leistung selbst sowie für die Gesellschaft als Ganzes unterschätzt wird. Eine Überbewertung entsteht dadurch, dass der Opportunitätserlös nicht abbildet, ob überhaupt die Bereitschaft besteht, eine entsprechende Leistung zu diesem Preis einzukaufen, da sie ja lediglich unter der Voraussetzung einer kostenfreien oder zumindest weit unter dem Marktpreis liegenden Bezahlung angenommen wird. Umgekehrt entsteht eine Unterbewertung z. B. insofern, als dass der Leistende stattdessen einer bezahlten Tätigkeit nachgehen und den so erwirtschafteten Verdienst spenden könnte, er aber der Zeitspende den Vorzug gibt, sie aus seiner Sicht folglich mehr wert sei. Neben der Höhe des in dieser Zeit erwirtschaftbaren Verdienstes (der Opportunitätskosten) kommt dabei auch zum Tragen, wie die ehrenamtlicher Arbeit im Vergleich zur bezahlten Arbeit im Hinblick auf Autonomie, Mitbestimmung, sozialem Austausch, Anregung, Anstrengung usw. bewertet wird (siehe auch: Abschnitt „Motive ehrenamtlich Engagierter“).[23]

Es ist vorgeschlagen worden, bzgl. der Bewertung und der Schätzung des Umfangs freiwilliger Arbeit zu unterscheiden zwischen informeller (nicht zentral organisierter) und formeller (im Rahmen einer Organisation durchgeführten) Freiwilligenarbeit.[23]

Konkrete Auswirkungen

Jenseits von Darstellungen, die auf die Erfassung des Werts ehrenamtlicher Arbeit in Bezug auf eine Gesellschaft oder Teile von ihr abzielen, spielt in der praktischen Arbeit von sozialen Organisationen der Wert ehrenamtlicher Arbeit in zwei Fällen eine Rolle:

1. Berücksichtigung ehrenamtlicher Arbeit als Eigenmittel bei Anträgen auf öffentliche Förderung

Die Perspektive, die bei Anträgen (z. B. bei Stiftungen) und bei Förderungen (z. B. bei einigen EU-Programmen) in Bezug auf ehrenamtliche Arbeit eingenommen wird, ist eine betriebswirtschaftliche. Der Antragsteller erklärt in solchen Fällen, dass er von den Gesamtkosten einer Maßnahme oder eines Projekts einen bestimmten Anteil mit Hilfe ehrenamtlicher Arbeit erbringen möchte. Die Argumentationskette ist also, dass von einer bestimmten Summe X (also zum Beispiel 100.000 €), ein bestimmter Anteil Y (also zum Beispiel 20.000 €) mit Hilfe ehrenamtlicher Arbeit erbracht wird und daher die Förderung nicht die Gesamtkosten des Projekts, die Summe X (also zum Beispiel 100.000 €) betragen muss, sondern nur die Summe X − Y (also zum Beispiel 100.000 € − 20.000 € = 80.000 €). Anzusetzen sind die Kosten, die entstanden wären, wenn die Organisation die Leistungen am Markt hätte kaufen müssen und diese nicht durch ehrenamtliche Arbeit eingespart worden wären.

2. Bewertung im externen Berichtswesen

Bei der Darstellung des Werts ehrenamtlicher Arbeit in Jahresberichten wird eine volkswirtschaftliche Perspektive eingenommen. Ehrenamtliche Arbeit ordnet man hier in den gesellschaftlichen Kontext ein und betrachtet sie in Bezug auf die gesamte Wertschöpfung in der Gesellschaft. Ausgegangen wird wieder von den Kosten, die man hätte aufwenden müssen, um die Tätigkeit mit bezahlten Kräften zu erledigen. Dies ist der Arbeitgeber-Bruttolohn, der einem von einem externen Unternehmer in Rechnung gestellt würde, würde man die Leistung am Markt einkaufen.

Bei der Bestimmung der Höhe dieses Arbeitgeber-Bruttolohns ist nun auch die Qualifikation der Person, die die Arbeit geleistet hat, zu berücksichtigen. In Deutschland gilt die Regel, dass Menschen nur dann als qualifiziert gelten, wenn sie für die Tätigkeit, die sie ausüben, auch formal ausgebildet worden sind. Üben sie Tätigkeiten aus, für die sie keine reguläre Ausbildung erhalten, sondern sich die Kenntnisse im Laufe ihres Lebens angeeignet haben, gelten sie als Hilfskräfte. Der Arbeitgeber-Bruttolohn bestimmt sich also nach der Qualifikation des Ehrenamtlichen in Bezug auf seine ehrenamtliche Tätigkeit und seine formalen Qualifikationen, die die ehrenamtlich tätige Person im Laufe ihres Lebens angesammelt hat. Dort wo ein Mensch, der Arzt ist, auch als Arzt ehrenamtlich arbeitet, hat seine ehrenamtliche Arbeit auch den Wert der Arbeit eines Arztes. Ist nun derselbe Mensch, der als Arzt ausgebildet ist, als ehrenamtlicher Buchhalter tätig, so ist seine Tätigkeit hier nur als Hilfstätigkeit zu bewerten, da er zwar Lebenserfahrung in diese Tätigkeit einbringt (Führen und Abrechnen einer eigenen Praxis), aber keine formale Ausbildung als Buchhalter besitzt.

Ehrenamt und soziale Verantwortung des Staates

Nach der bisher umfassendsten Untersuchung über einen Zusammenhang zwischen wohlfahrtsstaatlichen Aktivitäten und der Bereitschaft, sich persönlich ehrenamtlich zu engagieren (nachzulesen bei Robert D. Putnam, siehe Literatur), gibt es einen direkten Bezug zwischen ihnen. Diese Fallstudie, durchgeführt von den 1960er-Jahren bis zur Jahrhundertwende in Großbritannien, Schweden, den Niederlanden, Frankreich, Deutschland und Spanien sowie den USA, Japan und Australien, berücksichtigte die unterschiedlichen Varianten und Ausprägungen sowohl des Wohlfahrtssystems als auch die des persönlichen Engagements in diesen Ländern.

Festgestellt wurde, dass die beiden Länder mit den höchsten Werten staatlicher sozialer Verantwortung und Wohlfahrtspolitik, die Niederlande und Schweden, auch die höchsten Werte an unentgeltlichem Bürgerengagement aufweisen. In Frankreich zeigte sich ein direkter Zusammenhang zwischen den Kurven politischer Entscheidungen, den Sozialstaat betreffend, und denen der Entwicklungen im Vereinssektor: die Spitzen- und die Tiefstwerte korrespondieren jeweils miteinander. Ähnliche Tendenzen wurden in den USA, in Schweden und Australien gefunden.

Zieht sich hingegen ein Staat aus seiner sozialen Verantwortung zurück, wie dies etwa in den USA und in Deutschland zu beobachten ist, sinkt die Bereitschaft sich ehrenamtlich zu betätigen. Wolfgang Engler, aus dessen Buch Bürger, ohne Arbeit diese Untersuchung zitiert wurde, folgert daraus: „Soziales Kapital wird in der Lebenswelt gebildet, bleibt an soziale, rechtliche, infrastrukturelle Rahmenbedingungen gebunden […] Wo der Staat sozial abrüstet, abdankt, entfernen und entfremden sich die Menschen voneinander, […] schläft ihr sozialer Sinn unwiderruflich ein.“[24] Und nach Beobachtungen verschiedener Freiwilligenagenturen „wächst das Problembewusstsein bei den neuen Engagierten, dass ehrenamtliche Arbeit bezahlte Arbeit bei den wichtigen Aufgaben ersetzen könnte, die eigentlich der Staat zu finanzieren hat.“[25]

Claudia Pinl stellt in ihrem Buch Freiwillig zu Diensten? Über die Ausbeutung von Ehrenamt und Gratisarbeit einen Zusammenhang zwischen kaputt gesparten Kommunen, Einschnitten im sozialen Netz, der Konzentration des Reichtums bei wenigen und den Appellen an alle, sich ehrenamtlich zu betätigen, her und wirft die These auf, dass Ehrenamtliche den Niedriglohnsektor ausdehnen und die Arbeit von Hauptamtlichen dequalifizieren. Sie stopfen Löcher, die politische Entscheidungen ins Sozialwesen, die Bildung und die Infrastruktur gerissen haben. Der Lohndruck auf Professionelle und eventuell ihre Verdrängung vom Arbeitsmarkt ist ähnlich problematisch wie bei subventionierten Tätigkeiten, z. B. bei Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, den sogenannten „1-Euro-Jobs“, oder bei Zivildienstleistenden.

Daher seien ehrenamtliche Tätigkeiten inzwischen stark von Kritik betroffen.

Kritik

Zwiespältigkeit der staatlichen Förderung

Kritisch ist der Stellenwert ehrenamtlicher Arbeit in der gesellschaftlichen Gegenwartssituation zu betrachten, da diese durch steigende Verschuldung der öffentlichen Haushalte und steigende Kosten im sozialen und Gesundheitsbereich gekennzeichnet ist. Es liegt nahe zu vermuten, dass unbezahlte Arbeit einige der nicht mehr vom Staat bezahlten Aufgaben übernehmen soll, die in den letzten Jahrzehnten in den Bereich staatlicher Fürsorge fielen.

So wurden beispielsweise in England Sozialleistungen für kognitiv beeinträchtigte Personen mit der Begründung, die Versorgung würde durch ehrenamtliches Engagement kostengünstiger und selbständig organisiert, massiv gekürzt. Es können jedoch nicht alle sozialen Aufgaben ehrenamtlich organisiert werden, was sich in diesem Fall gezeigt hat.

Unter diesem Aspekt richtet sich Kritik gegen die Förderung ehrenamtlichen Engagements durch den Staat, insofern dieser nur seinen Haushalt entlasten will: Ehrenamtliche als willkommene „Melkkühe“, in Verbindung mit Kritik der Finanzierung des Haushaltes (z. B. zu geringe Besteuerung der Reichen) oder der Verwendung der Haushaltsmittel (z. B. zu hohe Ausgaben für militärische Rüstung).

Während Überlegungen zum Ehrenamt als prosozialem Verhalten in den letzten Jahren starke Beachtung gefunden haben, gilt dies für die Betrachtung des Ehrenamtes als frei-gemeinnützige Arbeit, also als Tätigkeit, nur in beschränktem Maße. Mieg und Wehner (2002, S. 18) führen an: „Frei-gemeinnützige Arbeit ist Arbeit in dem Sinne, dass diese Arbeit unter anderen Umständen auch bezahlt werden könnte.“ Führt man sich vor Augen, wie viele Freiwilligentätigkeiten von ihrer Struktur und Organisiertheit her ohne Probleme bezahlte Arbeitstätigkeiten sein könnten (siehe z. B. den Anteil arbeitsmarktnaher ehrenamtlicher Tätigkeiten, Gensicke et al., 2006), so scheint der Arbeitsbegriff in vielen Fällen durchaus angebracht zu sein.

Andererseits ist ehrenamtliches Engagement, das zugunsten derjenigen erbracht wird, die davon direkt profitieren, zu begrüßen oder eventuell sogar notwendig, wenn solche Arbeit wegen Unbezahlbarkeit sonst entfiele. Dass es „indirekte“ Profite gibt, etwa wenn Wohlhabende nicht ganz besonders und sei es über Stiftungen oder andere materielle Leistungen (neben Steuern) teilhaben – solche Gerechtigkeitsfragen sind keine Gründe gegen staatliche Förderung ehrenamtlichen Engagements. Daneben muss berücksichtigt werden, dass entsprechendes politisches Handeln auch das Ziel haben kann, Subsidiarität zu stärken.

Definitionsprobleme und soziale Anerkennung

Der Begriff des Ehrenamts hat gegenüber anderen Bezeichnungen Vorzüge. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist ehrenvoll, wertet sozial auf, lässt statt monetärer Entgeltung soziale Anerkennung verdienen, was allerdings nicht bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten und Leistungen in der Gesellschaft gleich erfolgt; auch in Bezug auf Aufwandsentschädigungen unterscheiden sich Ehrenämter sehr. Nur institutionalisierte Ehrenämter etwa bieten auch Vergünstigungen wie Fahrgeld, regionale Ehrenamtscards (so genannt in Hessen) für kostenlose oder ermäßigte Eintritte in Museen etc. Gleichwertiges Engagement „im Dunkeln“ fällt oftmals nicht auf: Während ehrenamtliches Engagement über den grünen Klee gelobt wird, erhalten etwa Hausarbeit, Krankenpflege und Kindererziehung, die auch unentgeltliche Dienste für die Gesellschaft sind, weniger Anerkennung.

Auch im Rahmen entlohnter Beschäftigung entstehen oftmals informell zusätzliche Beiträge zum Gemeinwohl: etwa dann wenn – im Interesse eines gemeinnützigen Unternehmensziels – eine geringere Entlohnung oder unbezahlte Überstunden von Beschäftigten akzeptiert werden. Engagement am Arbeitsplatz kann einem Vergleich mit ehrenamtlichem Engagement manchmal standhalten.

Die (fachwissenschaftlichen) Begriffe „bürgerschaftliches Engagement“ und „zivilgesellschaftliches Engagement“ oder „Freiwilligenarbeit“ als Ersatz für „Ehrenamt“ haben die notorische Unschärfe des eigentlich gemeinten nicht aufheben können. Darüber hinaus ist die Frage entstanden, ob bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement Synonyme sind oder nicht. Wenn man von Engagement in einer Bürgergesellschaft oder Zivilgesellschaft spricht, scheint die synonyme Verwendung gerechtfertigt. Hingegen ist Engagement für Bürgergesellschaft bzw. Zivilgesellschaft, etwa im Sinne von mehr Bürgergesellschaft oder Zivilgesellschaft oder von Verbesserung entsprechenden gesellschaftlichen Lebens, nicht ohne Weiteres gleichsetzbar, da diese Begriffe aus unterschiedlichen Traditionen politischen Denkens stammen.

Während „ehrenamtliches Engagement“ den Charakter der Zeitspende hat, sind „zivilgesellschaftliches“ oder „bürgerschaftliches Engagement“ umfassendere Begriffe, die auch Engagement durch Geldspenden einschließen.

Literatur

  • Karin Beher, Reinhard Liebig, Thomas Rauschenbach: Strukturwandel des Ehrenamts. Gemeinwohlorientierung im Modernisierungsprozeß. Juventa, Weinheim, München 2000, ISBN 3-7799-1406-9
  • Dieter Hanhard: Freiwilligenarbeit. Ein Handbuch; ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis. Der Schweizerische Beobachter, Glattbrugg 2000, ISBN 3-85569-199-1
  • Arno Heimgartner: „Ehrenamtliche bzw. freiwillige Arbeit in Einrichtungen Sozialer Arbeit“. In: Europäische Hochschulschriften. Reihe 11 Pädagogik, Band 916, Peter Lang, Berlin, Bern, Frankfurt am Main, Wien 2004, ISBN 978-3-631-52789-4
  • Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer: Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement im Recht – ein Ratgeber. Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 3-8100-3575-0
  • Ernst Kistler, Heinz-Herbert Noll, Eckhard Priller (Hrsg.): Perspektiven gesellschaftlichen Zusammenhalts. Empirische Befunde, Praxiserfahrungen, Meßkonzepte. Edition Sigma, Berlin 1999, ISBN 3-89404-459-4
  • Harald A. Mieg, Theo Wehner: Frei-gemeinnützige Arbeit: Eine Analyse aus Sicht der Arbeits- und Organisationspsychologie (Harburger Beiträge zur Psychologie und Soziologie der Arbeit Nr. 33). Technische Universität Hamburg-Harburg, Arbeitswissenschaft, 2002 (PDF; 582 KB)
  • Claudia Pinl: Freiwillig zu Diensten? Über die Ausbeutung von Ehrenamt und Gratisarbeit. Nomen, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-939816-18-8
  • Robert D. Putnam (Hrsg): Gesellschaft und Gemeinsinn. Sozialkapital im internationalen Vergleich. Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh 2001, ISBN 3-89204-840-1
  • Doris Rosenkranz, Angelika Weber (Hrsg.): Freiwilligenarbeit. Juventa, Weinheim, München 2002, ISBN 3-7799-0732-1
  • Rainer A. Roth: Das Ehrenamt. Freiwilliges unbezahltes Bürgerengagement in einer pluralistischen Gesellschaft. Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München 1997 (ohne ISBN)
  • Andrea Schumacher: Im Anruf des Guten. Zur Wertorientierung des Menschen im kirchlichen Ehrenamt. Institut zur Förderung der Glaubenslehre, München 2002, ISBN 3-936909-99-7
  • Peter Schüll: Motive Ehrenamtlicher. Eine soziologische Studie zum freiwilligen Engagement in ausgewählten Ehrenamtsbereichen. Berlin 2004, ISBN 3-86573-022-1
  • Christina Stecker: Vergütete Solidarität und solidarische Vergütung. Zur Förderung von Ehrenamt und Engagement durch den Sozialstaat. Reihe Bürgerschaftliches Engagement und Nonprofitsektor, Bd. 8., Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 3-8100-3484-3
  • Michaela Walchshofer-Pecka: Individueller und gesellschaftlicher Stellenwert des Ehrenamtes im Sozialbereich. Diplomarbeit, Universität Wien 2002 (online (PDF, zwei Teile, je 1 MB))
  • David Wenzel, Irmtraud Beerlage, Silke Springer: Motivation und Haltekraft im Ehrenamt: Die Bedeutung von Organisationsmerkmalen für Engagement, Wohlbefinden und Verbleib in Freiwilliger Feuerwehr und THW. Centaurus, Freiburg 2012, ISBN 978-3-86226-123-9

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Ehrenamt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Volunteering – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Portal für Ehrenamt aus Luxemburg vom 1. Januar 2011 abgerufen am 7. April 2012
  2. Gesa Birnkraut: Ehrenamt in kulturellen Institutionen im Vergleich zwischen den USA und Deutschland. Dissertation, Hamburg 2003
  3. Bundesministerium der Finanzen, Glossar: „Ehrenamt“
  4. Siehe Evangelischer Pressedienst
  5. Siehe das Presseportal vom 23. November 2011
  6. Siehe die Studie im Auftrag von ING-DiBa
  7. Siehe dazu die Stadtausgabe der Frankfurter Rundschau vom 24. Februar 2007
  8. Merkblatt für Arbeitslose. (PDF; 3,7 MB) Bundesagentur für Arbeit, März 2009, abgerufen am 5. April 2009.
  9. Hess. GVBl. Teil I 2006 S. 698
  10. Vorher war diese Regelung im „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit in der Fassung vom 21. Dezember 2000“ enthalten, das zum 31. Dezember 2006 außer Kraft getreten ist.
  11. Elisabeth Häni: „Familien- und Freiwilligenarbeit: vom ‚Laufbahnkiller‘ zum beruflichen Erfolgsfaktor?“, Fachstelle UND Familien- und Erwerbsarbeit für Männer und Frauen, SuchtMagazin Nr. 6/2004 (PDF, 59 KB)
  12. Schulgesetz NRW, Stand: 1. Juli 2012 (PDF, 422 KB)
  13. spiegel.de:Ehrenamtler haben keinen Schutz vor Kündigung
  14. 14,0 14,1 S. T. Güntert: Freiwilligenarbeit als Tätigsein in Organisationen. ETH Zürich 2007
  15. R. C. Dailey: Understanding organizational commitment for volunteers: Empirical and managerial implications. Nonprofit and Voluntary Sector Quarterly, 15(1), 1986, S. 19 – 31
  16. V. Millette, M. Gagné: Designing volunteers’ tasks to maximize motivation, satisfaction and performance: The impact of job characteristics on volunteer engagement. Motivation and Emotion 32, 2008, S. 11 – 22
  17. A. M. Omoto, M. Snyder: Sustained helping without obligation: Motivation, longevity of service, and perceived attitude change among AIDS volunteers. Journal of Personality and Social Psychology, 68, 1995, S. 671 – 686
  18. T. P. Taylor, S. M. Pancer: Community Service Experiences and Commitment to Volunteering. Journal of Applied Social Psychology, 37(2), 2007, S. 320 – 345
  19. David Wenzel, Irmtraud Beerlage, Silke Springer: Motivation und Haltekraft im Ehrenamt: Die Bedeutung von Organisationsmerkmalen für Engagement, Wohlbefinden und Verbleib in Freiwilliger Feuerwehr und THW. Centaurus, Freiburg 2012, ISBN 978-3-86226-123-9
  20. Freiwilligensurvey 2009: Zivilgesellschaft, soziales Kapital und freiwilliges Engagement in Deutschland 1999-2004-2009. Repräsentative Trenderhebung im Auftrag des BMFSFJ, S. 242 ff.
  21. Virtual volunteering in der englischen Wikipedia
  22. Hannes Jähnert: „Freiwilligenarbeit über das Internet. Ein neuer Weg für das freiwillige Engagement“. In: Soziale Arbeit. Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, Oktober 2010 (Jg. 59), S. 392 – 399
  23. 23,0 23,1 Eleanor Brown: Assessing the Value of Volunteer Activity, Nonprofit Quarterly, 1999, Vol. 28, Nr. 1, Seiten 3-17 doi:10.1177/0899764099281001 (in englischer Sprache)
  24. S. 240 ff.
  25. Frankfurter Rundschau, S-Ausgabe, Thema des Tages, Seite F2 vom 15. Juni 2007
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