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Generalfeldmarschall

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Feldmarschall ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Für das gleichnamige Schiff siehe Feldmarschall (Schiff).

Der Feldmarschall (von ahdt. marahscalcMarschall, Stallmeister, Pferdeknecht“) war im 16. Jahrhundert der Führer der Reiterei. Im Dreißigjährigen Krieg war der Feldmarschall ein höherer Generalsrang.

Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts wurde die Bezeichnung Generalfeldmarschall als höchster militärischer Dienstgrad in vielen europäischen Armeen verwendet.

Feldmarschall in Deutschland

Mittelalter bis 16. Jahrhundert

Aus dem ursprünglichen Hofamt eines Stallmeisters entwickelte sich im Mittelalter die Position des Oberbefehlshabers der Reiterei. Im 16. Jahrhundert war der Feldmarschall normalerweise der Befehlshaber der Kavallerie und der stellvertretende Oberbefehlshaber mit richterlichen Vollmachten.

Im Heiligen Römischen Reich konnte ein Reichsgeneralfeldmarschall nur vom Kaiser und den Reichsständen im Reichstag gemeinsam ernannt werden. Entsprechend musste der Ernannte vor dem Kaiser und dem Reichstag seinen Eid ablegen.[1]

18. Jahrhundert

Seit dem 18. Jahrhundert ist der Feldmarschall der höchste Generalsdienstgrad.

Der Marschallstab, eingeführt in Deutschland im 19. Jahrhundert, mit den Hoheitszeichen des Landesherren geschmückt, und nur von diesem verliehen oder übersandt, machte den Marschall zum Teilhaber an der Macht des Landesherren.

Preußische Armee

Der Generalfeldmarschall war in der preußischen Armee ein Dienstgrad, der an Offiziere in der Regel nur für herausragende militärische Erfolge verliehen werden konnte. Generalfeldmarschall konnte werden, wer einen Feldzug erfolgreich führte, eine Festung erstürmte oder eine bedeutende Schlacht gewann.

In Friedenszeiten wurde er aber auch ehrenhalber an Fürsten befreundeter Staaten oder als „Charakter“ (das heißt Ehrenrang) an verdiente Generale zur Versetzung in den Ruhestand vergeben.

Mitglieder des Königshauses wurden traditionellerweise nicht zum Generalfeldmarschall befördert. 1854 wurde der Rang des Generalobersten geschaffen, um Prinz Wilhelm befördern zu können, ohne gegen diese Regel zu verstoßen.

In der preußischen Armee – ebenso in der Wehrmacht – hatte ein Generalfeldmarschall Anspruch auf bestimmte Privilegien. Ein Feldmarschall schied nicht aus dem aktiven Dienst aus und wurde bis zum Tod als aktiver Soldat geführt und geehrt. In Preußen waren außerdem alle Feldmarschälle Mitglieder des Preußischen Staatsrates.

Deutsches Reich

Mit Kronprinz Friedrich Wilhelm und Prinz Friedrich Karl wurden 1870 zum ersten Mal in der Geschichte preußische Prinzen zu Feldmarschällen ernannt.

In der Reichswehr sind nach der Verfügung vom 6. Dezember 1920 in den Dienstalterslisten als ranghöchste Generalsränge nur die aktiven Generale der Infanterie, Kavallerie und Artillerie genannt. Erst mit Verfügung vom 13. November 1926 wurde der Rang des Generalobersten wieder in die Rangklasse der Generale eingeführt, nicht aber der Rang Generalfeldmarschall.

Alle damals noch lebenden Generalfeldmarschälle der Königlich Preußischen Armee (Paul von Hindenburg, August von Mackensen) und der Königlich Bayerischen Armee (Kronprinz Rupprecht von Bayern und Prinz Leopold von Bayern) wurden weder in den Ranglisten noch Dienstalterslisten der Reichswehr geführt,[2] Hindenburg ist nicht namentlich nur als Chef der Reichswehr verzeichnet.

„Drittes Reich“

Kfz-Stander Generalfeldmarschall 1941–1945

1936 wurde in der Wehrmacht mit der Beförderung des Reichskriegsministers Generaloberst Werner von Blomberg der Dienstgrad Generalfeldmarschall wieder eingeführt.

Im Zug der Blomberg-Fritsch-Krise im Januar 1938 wurde Blomberg von Hermann Göring zum Rücktritt genötigt, offenbar in der Hoffnung, dessen Nachfolger als Oberbefehlshaber der Wehrmacht werden zu können. Hitler entließ Blomberg zwar, entschloss sich aber, den Oberbefehl über die Wehrmacht selbst zu übernehmen. Er beförderte am 4. Februar 1938 Göring zum Generalfeldmarschall. Göring war zunächst der einzige Träger dieses Dienstgrades und somit ranghöchster Offizier der Wehrmacht.

Während des Zweiten Weltkrieges ernannte Hitler am 19. Juli 1940 (also kurz nach Ende des Westfeldzuges) gleichzeitig zwölf Generäle (neun Heer, drei Luftwaffe) zum Generalfeldmarschall. Die Inhaber dieses Ranges hatten das Recht auf einen „direkten Vortrag beim Führer“. Für Göring, der seine Position des ranghöchsten Offiziers nicht durch die Ernennungen einbüßen sollte, erschuf Hitler als nunmehr höchsten Offizierdienstgrad der Wehrmacht den Reichsmarschall.

Im Jahr 1942 wurden drei weitere Generäle zu Generalfeldmarschällen erhoben, darunter Erwin Rommel für den Angriff auf Tobruk, Erich von Manstein nach der Eroberung von Sewastopol, sowie Georg von Küchler.

In den letzten Tagen der Schlacht von Stalingrad ernannte Hitler Ende Januar 1943 Friedrich Paulus, den Oberkommandierenden der eingeschlossenen 6. Armee, und anschließend dessen Vorgesetzten und zwei weitere Heeresgruppenkommandeure der Ostfront zu Generalfeldmarschällen. Nachdem Paulus sich, statt erwartungsgemäß kämpfend unterzugehen, der Roten Armee ergeben hatte, kündigte Hitler an, im Heer keinen weiteren Generalfeldmarschall ernennen zu wollen.[3] Dennoch folgte in den Jahren 1944 und 1945 jeweils eine Ernennung. Es gab Überlegungen, einen gleichwertigen Dienstgrad bei der Waffen-SS einzuführen und ihn Volksmarschall zu nennen.

Bei der Kriegsmarine entsprach der Großadmiral dem Generalfeldmarschall.

Bundesrepublik Deutschland

In der Bundeswehr gibt es den Rang Generalfeldmarschall nicht.

DDR

Die Nationale Volksarmee kannte in Anlehnung an die Rote Armee der Sowjetunion von 1982 bis 1989 den Dienstgrad des Marschalls der DDR, der aber nie verliehen wurde.

Feldmarschall in anderen Ländern

Zaristisches Russland

Der Generalfeldmarschall (russisch генерал-фельдмаршал) war seit der Regierung Peters des Großen vom Jahr 1700 an der höchste militärische Rang in Russland bis zur Februarrevolution 1917. In der allgemeinen Rangtabelle entsprach er der 1. Klasse, gleich dem General-Admiral in der Marine, dem Kanzler und dem Geheimen Rat der 1. Klasse im Staatsdienst. Den Titel Generalfeldmarschall verliehen die Zaren als besonderen Ehrenerweis auch an Zivilisten wie die ehemaligen Reichskanzler Golowin, Trubezkoi, Schuwalow, die dadurch ihre herausgehobene Stellung im Hofzeremoniell bewahren konnten, und ausländische hochverdiente Militärpersonen wie den Herzog von Wellington, Erzherzog Albrecht, Radetzky, Ferdinand I., Zar der Bulgaren und den Älteren Moltke.

Finnland

Das Land führte 1933 den Rang eines Feldmarschalls (FI: Sotamarsalkka / SV: Fältmarskalk) ein. Einziger Inhaber dieses Ranges war Carl Gustaf Emil Mannerheim; 1942 wurde er zum FI: Suomen marsalkka / SV: Marskalk av Finland (Marschall von Finnland) erhoben, das entspricht dem Reichsmarschall.

Frankreich

Dem Feldmarschall entspricht der Maréchal de France (Marschall von Frankreich). Eine annähernd große Machtfülle besaß zur Zeit des Ancien Régime der Maréchal général des camps et armées du roi (wörtlich etwa „Generalfeldmarschall des Königs“); zu Beförderungen in diesen Rang kam es jedoch nur sporadisch. In der vierten Republik (1947–1958) wurden noch drei Marschälle ernannt. Seit dem Tod des letzten Marschalls von Frankreich Alphonse Juin 1967 kam es zu keiner Neubeförderungen mehr.

Daneben existierte bis 1791 der Rang eines Maréchal de camp (wörtlich Feldmarschall). Dieser war lediglich Brigadekommandeur und dem Brigadier (brigadier des armées) vorgesetzt; beide Ränge verschwanden 1793 und gingen in den neuen Dienstgrad Brigadegeneral (général de brigade) auf.

Der Mestre de Camp (wörtlich Feldmeister) bezeichnete dagegen einen Regimentskommandeur, insbesondere bei der Kavallerie. Ihm entsprach der Colonel (Oberst).

Ein bloßer Unteroffiziersdienstgrad ist heute der Maréchal des Logis bei motorisierten Einheiten und der Gendarmerie. Er ist ranggleich mit dem Sergent.

Spanien

Dem Feldmarschall entspricht der Capitán general Generalkapitän. Zur Zeit hat als einziger der König diesen Rang inne. Während des Faschismus waren die Befehlshaber der Militärbezirke im Range eines Generalkapitäns, die neben militärischen auch politische und richterliche Funktionen ausübten. Im 17. und 18. Jahrhundert genossen die Generalkapitäne unumschränkte Vollmacht, als Generalissimus konnte er aus eigener Initiative Schlachten und Belagerungen befehlen. Seit 1630 rangierte der Gobernador de las Armas y Ejército (etwa „Heeres-Gouverneur“, d.h. Befehlshaber der Heeres) als sein Stellvertreter.

Mit dem Feldmarschall nicht zu verwechseln ist der Maestre de Campo (wörtlich Feldmeister). Zwischen 1534 und 1704 kommandierte er als Oberst die zeitgleich aufgestellten neuen Regimenter ( Terzios). Vorgesetzt war ihm seit 1540 der Maestre de campo general (Generaloberst), damals der zweithöchste Armeedienstgrad, mit dem Teniente de Maestre de campo general (etwa „Generaloberst-Leutnant“, vergleiche Feldmarschallleutnant) als Stellvertreter.

Dem Maestre de Campo nachgeordnet war der Sargento Mayor (etwa Major / Oberstleutnant). Gegen 1640 bildete der Sargento General de Batalla (etwa „ Generalwachtmeister der Schlacht“) eine weitere Stufe direkt oberhalb des Maestre de Campo.[4]

Italien

1924 wurde der Marschall von Italien als höchster Generalsrang eingeführt. Insgesamt wurden dreizehn Generale des Heeres und ein General der Luftwaffe zu Marschällen ernannt. Mit dem Ende des Königtums 1947 wurde der Rang abgeschafft.
Ein italienischer Maresciallo ist ein Unteroffiziers-Dienstgrad.

Schulterklappe eines Field Marshal

Vereinigtes Königreich

Der Rang Field Marshal wurde 1726 durch König Georg I., den ersten König aus dem Haus Hannover, in Großbritannien als Äquivalent zum auf dem Kontinent üblichen Feldmarschall eingeführt. Im 20. Jahrhunderts ist der Chef des Generalstabes (früher Chief of the Imperial General Staff, heute Chief of the Defence Staff) regelmäßig ein Feldmarschall. Außerdem wurden einzelne Mitglieder der königlichen Familie in diesen Rang erhoben. Bei der Royal Navy entspricht der Admiral of the Fleet dem Field Marshal, bei der Royal Air Force der Marshal of the Royal Air Force. Lediglich die Royal Marines haben keinen entsprechenden Rang. Der Rang ist mit bestimmten Privilegien verbunden, unter anderem wird ein Field Marshal nicht pensioniert.

Siehe auch: Kategorie:Feldmarschall (Vereinigtes Königreich)

Siehe auch: Marschall von Großbritannien, Liste bekannte britischer Feldmarschälle

Schulterklappe eines General of the Army

Vereinigte Staaten

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde John J. Pershing als Einzigem der Rang eines General of the Armies of the United States verliehen. Er rangierte damit über den Viersterne-Generalen der US Army, vergleichbar mit dem zeitgenössischen deutschen Generalfeldmarschall.

1944 wurde der General of the Army oder informell Fünf-Sterne-General als Äquivalent zum britischen Field Marshal und dem Marschall der Sowjetunion geschaffen und entspricht dem Fleet Admiral in der US-Marine (US Navy) und dem General of the Air Force in der US-Luftwaffe (US Air Force). Insgesamt erhielten fünf Offiziere diesen Dienstgrad; mit Omar N. Bradley verstarb 1981 der letzte Inhaber des Ranges. Seither wurde er nicht mehr verliehen.

Liste der Generalfeldmarschälle

Die Sortierung erfolgt – soweit bekannt – nach der Reihenfolge der Ernennung.

Reichsgeneralfeldmarschalle des Heiligen Römischen Reiches

Seit dem späten 17. Jahrhundert wurden vom Reichstag im Einvernehmen mit dem Kaiser stets zwei Reichsgeneralfeldmarschalle bestellt: je einer aus dem katholischen und einer aus dem evangelischen Lager.

1664 (evang.) – Fürst Georg Friedrich zu Waldeck (1620–1692)
1664 (kath.) – Markgraf Leopold Wilhelm von Baden-Baden (1626–1671)
1674 (evang.) – Markgraf Friedrich VI. von Baden-Durlach (1617–1677)
1702, 30. September (kath.) – Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden (1655–1707), „Türkenlouis“
1707, 21. Februar (kath.) – Prinz Eugen von Savoyen (1663–1736)
1712, 9. September (evang.) – Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg (1676–1733)

Nach dem Ableben von Herzog Eberhard Ludwig wurden kurzfristig neben Prinz Eugen drei weitere Reichsgeneralfeldmarschalle ernannt.[5]

1734, 21. Mai (kath.) – Herzog Karl Alexander von Württemberg-Winnental (1684–1737)
1734, 21. Mai (evang.) – Herzog Ferdinand Albrecht II. von Braunschweig-Wolfenbüttel-Bevern (1680–1735)
1734, 21. Mai (evang.) – Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau (1676–1747)
1737 (kath.) – Herzog Franz Stephan von Lothringen (1708–1765), ab 1745 Kaiser Franz I.
1741 (kath.) – Prinz Joseph Friedrich von Sachsen-Hildburghausen (1702–1787)
1753 (evang.) – Prinz Ludwig Ernst von Braunschweig-Wolfenbüttel (1718–1788)
1756 (evang.) – Johann August von Sachsen-Gotha-Altenburg (1704–1764)
1760, 17. März (kath.) – Pfalzgraf Friedrich Michael von Zweibrücken-Birkenfeld (1724–1767)
1767, 18. Dezember (kath.) – Herzog Albert Kasimir von Sachsen-Teschen (1738–1822)
1793, Frühjahr (evang.) – Prinz Friedrich Josias von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1737–1815)
1796, 10. Februar (kath.) – Erzherzog Karl von Österreich-Teschen (1771–1847) – letzter Reichsgeneralfeldmarschall [6]

Kaiserliche Feldmarschälle 1618–1806

Die Römische Kaiserwürde lag bis 1740 mit Ausnahme der wittelsbachischen Zeit (1742–1745) beim österreichischen Haus Habsburg bzw. von 1742 bis 1806 Habsburg-Lothringen.[7]

Datei:Rangabzeichen Feldmarschall.jpg
Rangabzeichen eines österreichisch-ungarischen Feldmarschalls

Feldmarschälle Österreichs/Österreich-Ungarns

Seit 1804 wurden die habsburgischen Feldmarschalle im neuen Kaisertum Österreich ernannt.

Kaisertum Österreich 1804–1867

Marschallstab des Erzherzogs Friedrich von Österreich

Österreich-Ungarn 1867–1918

Kurpfalz

Kurfürstentum und Königreich Sachsen

Kurhannover

Kurbrandenburg und Preußen

Leopold I. von Anhalt-Dessau
Gebhard Leberecht von Blücher
Generalfeldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen

Deutsches Reich 1933 bis 1945

Heer

Marschallstab des Heeres
Schulterstück 1936–1944
Kragenpatte
  1. 20. April 1936 – Werner von Blomberg (1878–1946), Reichswehrminister 1933–1935, Reichskriegsminister 1935–1938
  2. 19. Juli 1940 – Walther von Brauchitsch (1881–1948), Oberbefehlshaber des Heeres 1938–1941
  3. 19. Juli 1940 – Wilhelm Keitel (1882–1946, hingerichtet), Chef des Oberkommandos der Wehrmacht 1938–1945
  4. 19. Juli 1940 – Gerd von Rundstedt (1875–1953), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppen Süd und A 1939–1945
  5. 19. Juli 1940 – Fedor von Bock (1880–1945, gefallen), Oberbefehlshaber der Heeresgruppen Nord, B, Mitte und Süd 1939–1942
  6. 19. Juli 1940 – Wilhelm Ritter von Leeb (1876–1956), Oberbefehlshaber der Heeresgruppen C und Nord 1939–1942
  7. 19. Juli 1940 – Wilhelm List (1880–1971), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe A 1942
  8. 19. Juli 1940 – Günther von Kluge (1882–1944, Suizid), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppen Mitte und B 1941–1944
  9. 19. Juli 1940 – Erwin von Witzleben (1881–1944, hingerichtet), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppe D 1940–1942
  10. 19. Juli 1940 – Walter von Reichenau (1884–1942, Schlaganfall), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd 1941–1942
  11. 31. Oktober 1940 – Eduard Freiherr von Böhm-Ermolli (1856–1941), österreichisch-ungarischer Feldmarschall, Armeeführer im Ersten Weltkrieg (Charakter eines deutschen Generalfeldmarschalls)
  12. 22. Juni 1942 – Erwin Rommel, „der Wüstenfuchs“ (1891–1944, zum Suizid gezwungen), für die Eroberung Tobruks als Oberbefehlshaber der Panzerarmee Afrika, Oberbefehlshaber der Heeresgruppen Afrika und B 1943–1944
  13. 30. Juni 1942 – Georg von Küchler (1881–1968), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Nord 1942–1944
  14. 30. Juni 1942 – Erich von Manstein (1887–1973), für die Eroberung Sewastopols als Befehlshaber der 11. Armee, Heeresgruppenführer
  15. 29. Januar 1943 – Friedrich Paulus (1890–1957), Armeeführer der 6. Armee in der Schlacht von Stalingrad
  16. 1. Februar 1943 – Ewald von Kleist (1881–1954), Panzergruppenführer, Heeresgruppenführer
  17. 1. Februar 1943 – Maximilian Reichsfreiherr von Weichs (1881–1954), Heeresgruppenführer
  18. 1. Februar 1943 – Ernst Busch (1885–1945), Heeresgruppenführer
  19. 1. März 1944 – Walter Model (1891–1945), Heeresgruppenführer
  20. 5. April 1945 – Ferdinand Schörner (1892–1973), Heeresgruppenführer
Marschallstab der Luftwaffe

Luftwaffe

Kragenspiegel
  1. 4. Februar 1938 – Hermann Göring (1893–1946, Suizid), Oberbefehlshaber der Luftwaffe
    (Ernennung zum Reichsmarschall am 19. Juli 1940)
  2. 19. Juli 1940 – Albert Kesselring (1885–1960), Luftflottenführer, ab 1941 Oberbefehlshaber Süd bzw. Süd-West bzw. C
  3. 19. Juli 1940 – Erhard Milch (1892–1972), Generalinspekteur der Luftwaffe
  4. 19. Juli 1940 – Hugo Sperrle (1885–1953), Luftflottenführer
  5. 16. Februar 1943 – Wolfram Freiherr von Richthofen (1895–1945), Luftflottenführer
  6. 25. April 1945 – Robert Ritter von Greim (1892–1945, Suizid), Luftflottenführer, ab 26. April 1945 Oberbefehlshaber der Luftwaffe

Kriegsmarine

Großadmiral
  1. 1. April 1939 – Erich Raeder (1876–1960), Oberbefehlshaber der Kriegsmarine bis Januar 1943, dann Generalinspekteur der Marine (Rangbezeichnung: Großadmiral)
  2. 31. Januar 1943 – Karl Dönitz (1891–1980), Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (Rangbezeichnung: Großadmiral)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. Reichs-General-Feld-Marschall, Reichs-Feld-Oberster. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 31, Leipzig 1742, Spalte 81 f.
  2. jährlich veröffentlichte Ranglisten des Deutschen Reichsheeres, Verlag E.S. Mittler & Sohn, 1920–1932
  3. Ian Kershaw: Hitler. 1936–1945, DVG, Stuttgart 2000.
  4. Fernando González de León: The road to Rocroi: class, culture and command in the Spanish Army of Flanders, 1567–1659. Brill Publishers (Leiden) 2009, S. 16f ISBN 90-04-17082-0
  5. Vgl. Reichsgeneralfeldmarschall. In: Christoph Gottlob Heinrich: Allgemeine Weltgeschichte. Band 97. Cristian Kroß, Wien 1805, S. 21.
  6. Vgl. Heinrich Zeissberg: Der letzte Reichsgeneralfeldmarschall Erzherzog Carl (1796). C. Gerold's Sohn, Wien 1898.
  7. Von 1618 bis zum Untergang der Habsburgermonarchie 1918 wurden 287 Feldmarschälle ernannt. Vgl. Vgl. Antonio Schmidt-Brentano: Kaiserliche und k.k. Generale (1618–1815) (PDF-Datei; 443 kB)
  8. www.aeiou.at Paul I. Fürst Esterhàzy Abruf am 3. Juni 2012

Literatur

  • Klaus Borchert: Die Generalfeldmarschälle und Großadmiräle der Wehrmacht. Podzun-Pallas-Verlag, Wölfersheim-Berstadt 1994, ISBN 3-7909-0511-9.
  • Jürgen Hahn-Butry (Hrsg.): Preußisch-deutsche Feldmarschälle und Großadmirale. Safari, Berlin 1937.
  • Schematismus für das k.u.k. Heer und für die k.u.k. Kriegsmarine für 1914. Wien 1914.
  • J.C. Steiner: Schematismus der Generale und Obersten der k.u.k. Armee. Edition S und H, Wien 1992, ISBN 3-901215-01-8.
  • Kasamas: Österreichische Chronik. Brüder Hollinek, Wien 1948.
  • Wandruszka-Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Bd. V. Die bewaffnete Macht. Verl. der Österr. Akad. der Wiss., Wien 1987, ISBN 3-7001-1122-3.
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