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Genossenschaftsbewegung

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Die Genossenschaftsbewegung tritt als soziale Bewegung in England und auf dem europäischen Festland ab Mitte des 19. Jahrhunderts mit neuen wirtschaftspolitischen Zielsetzungen auf und ist als bedeutender Lösungsversuch derjenigen sozialen Problemen zu verstehen, die der frühe Kapitalismus aufwarf. Genossenschaften in diesem Sinne sind dabei ökonomisch als "fördernde Betriebswirtschaften" (R. Henzler) zu verstehen.

Umfang der Bewegung

Alle in der aufkommenden Industrialisierung notleidend werdenden Wirtschaftszweige griffen zu neuen genossenschaftlichen Formen organisatorischer Selbsthilfe: Bauern (Raiffeisen-Genossenschaften), Handwerker und Einzelhändler (Kreditgenossenschaften, Einkaufsgenossenschaften), Wohnungsuchende (Wohnungsbaugenossenschaften), Arbeiter als Verbraucher (Konsumgenossenschaften) und in der Bauhüttenbewegung auch als berufliche Selbstorganisation.

(Auch die "Ritterschaften" des niedergehenden Gutsadels sind in diesem Zusammenhang auffällig.)

Ihre Auswirkung reichte schon früh in die entstehende Arbeiterbewegung, aber auch in die Gewerkschaftsbewegung, den Gildensozialismus und den Anarchosyndikalismus hinein.

Historische Anbindung

Historisch-terminologisch griff die Genossenschaftsbewegung – zumal im deutschen Sprachbereich – auf die bereits vom Mittelalter her bekannten „Genossenschaften“ („Einungen“, „Gilden“) zurück (z. B. Waldgenossenschaften, Deichgenossenschaften, Beerdigungsgenossenschaften), sie unterscheidet sich aber von den herkömmlich-„gemeinschaftlich“ überkommenen Formen in ihrer zweckrationalen und theoriegestützten Planung. Diese neuzeitliche Genossenschaftsbewegung ist auch nicht die erste wirtschaftspolitisch antikapitalistische Reformbewegung (z. B. liegt die Entstehung des Sparkassenwesens mit seinen gemeinnützigen Zügen zwei Generationen davor). Genossenschaftlich ließen sich betrieblichen Funktionen bündeln, wie Finanzierung, Einkauf, Fertigung, Absatz, je nach Wirtschaftszweig mit besonderen Schwerpunkten.

Analysen der Genossenschaftsbewegung(en)

Wissenschaftlich haben Otto von Gierke als Staatswissenschaftler (Zweiformenlehre: römischrechtliche "Herrschaft" vs. deutschrechtliche "Genossenschaft") und Ferdinand Tönnies als Soziologe (zwei Normaltypen: "Gemeinschaft" und "Gesellschaft") schon früh richtungweisende Analysen zu dieser sozialen Bewegung vorgelegt. Franz Oppenheimer legte 1896 das „eherne Transformationsgesetz der Genossenschaften“ (Oppenheimersches Transformationsgesetz) vor,[1] demzufolge alle Genossenschaften sich über kurz oder lang in kapitalistische Unternehmen umwandeln müssen.

Für die Einzelzweige der Genossenschaftsbewegung wirkten branchentypische Theoretiker und Gründer: Raiffeisen, Schulze-Delitzsch, Huber und Kaufmann.

Juristische Ausprägung

Rechtlich erwirkte die Genossenschaftsbewegung im Deutschen Reich das Genossenschaftsgesetz (GenG), in dem die Formen der "eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftsumme" (eGmuH) bzw. "mit beschränkter Haftsumme" (eGmbH) ausgebildet wurden, aber traditionale Genossenschaften gerade nicht einbezogen waren. Auch andere Rechtsformen konnten genossenschaftsmäßig ausgestaltet werden (eingetragene Vereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Stiftungen).

Literatur

Fußnoten

  1. Die Siedlungsgenossenschaft. Versuch einer positiven Überwindung des Kommunismus durch Lösung des Genossenschaftsproblems und der Agrarfrage, Leipzig 1896

Siehe auch

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