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Heinrich Grube (Jurist)

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Heinrich Grube (rechts) mit Erich Wandschneider (Mitte) und Alfred Schilf (links) während des Juristen-Prozesses

Heinrich Grube (* 15. Juli 1908 in Nürnberg;[1]unbekannt) war ein deutscher Jurist, u. a. Verteidiger während der Nürnberger Prozesse.

Leben

Heinrich Grube studierte an der Universität Erlangen. Ab 1933 war Grube Mitglied der NSDAP und ab 1934 der SS.[2] 1934 promovierte er an der Universität Erlangen mit dem Thema Der Einbau der nationalsozialistischen Organisation in den Staat.

Ab 17. Juni 1937 war er verheiratet.[1]

Nach dem Krieg wurde er mit der Kategorie 4 „Mitläufer“ entnazifiziert.[2]

Im Juristenprozess (Fall 3 der Nachfolgeprozesse; USA gegen Josef Altstötter et al.), einem Nachfolgeprozess der Nürnberger Prozesse, welcher von Anfang März 1945 bis Mitte Dezember 1947 dauerte, war er Verteidiger vom ehemaligen Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof Ernst Lautz.[2] Lautz wurde in zwei Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 10 Jahren Haft verurteilt. Er wurde Anfang 1951 begnadigt.

Im Wilhelmstraßen-Prozess (Fall 11 der Nachfolgeprozesse; USA gegen Ernst von Weizsäcker et al.), welcher von Januar 1948 bis April 1949 dauerte, war er Verteidiger von Hans Kehrl.[3] Kehrl wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, aber bereits 1951 aus der Haft entlassen.

Nach dem Krieg war er u. a. 1956 städtischer Oberverwaltungsrat[1] und später vom 21. September 1966 bis 1972 als Oberverwaltungsgerichtsrat berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Anschließend war er bis zu seinem Ruhestand Ende Juli 1973 Senatspräsident am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Er war auch stellvertretender Präsident des Bayerischen Dienststrafhofes.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Genealogisches Handbuch des Adels. C.A. Starke, 1956, S. 2.
  2. 2,0 2,1 2,2 Telford Taylor: Final Report to the Secretary of the Army on the Nuernberg War Crimes Trials Under Control Council Law No. 10. U.S. Government Printing Office, 1949, S. 307.
  3. Telford Taylor: Final Report to the Secretary of the Army on the Nuernberg War Crimes Trials Under Control Council Law No. 10. U.S. Government Printing Office, 1949, S. 337.
  4. Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Landesausgabe Freistaat Bayern. C. Heymanns., 1969, S. 372.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Heinrich Grube (Jurist) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.