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Hoher Adel

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Hoher Adel (oder Hochadel) bezeichnet gewöhnlich die Adelsgeschlechter fürstlichen Ranges (im weiteren Sinne des Begriffes Fürst). Der Hohe Adel ist jedoch kein einheitlich definierter Begriff und unterscheidet sich daher in den einzelnen europäischen Ländern zum Teil erheblich.

Deutschland

Hoher Adel war in Deutschland bis 1918 ein gemeinrechtlicher Begriff und beruhte auf der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815. Die Bestimmung in der Bundesakte ging ihrerseits auf die frühere Reichsunmittelbarkeit derjenigen Adelshäuser zurück, die im 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reich deutscher Nation regiert hatten, also historisch die Landeshoheit über ein bestimmtes Territorium und damit die Reichsstandschaft mit Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat des Reichstags innegehabt hatten. Zum Hohen Adel (Hochadel) zählten danach regierende, ehemals regierende sowie standesherrliche Adelsgeschlechter.

Im Einzelnen wurden zum Hochadel auf dem Gebiet des vormaligen Heiligen Römischen Reiches die regierenden Souveräne des Deutschen Bundes (ab 1871 des Zweiten Deutschen Kaiserreiches) sowie der Österreichisch-Ungarischen Monarchie gezählt: die beiden Kaiserhäuser (Hohenzollern, zugleich Könige von Preußen, und Habsburg-Lothringen, zugleich Könige von Böhmen und Ungarn), die vier weiteren Könige (Bayern, Württemberg, Sachsen, Hannover), sowie die Großherzöge und die regierenden Herzöge und Fürsten. Diese Herrscherhäuser gehören – zusammen mit den übrigen europäischen Monarchenfamilien – zur sogenannten „Ersten Abteilung“ der fürstlichen Häuser.

Reichskrone des Heiligen Römischen Reiches

In der Rangfolge nach ihnen kam die „Zweite Abteilung“, und zwar die einstigen (weltlichen) Kleinsouveräne des Heiligen Römischen Reiches, also diejenigen Reichsfürsten und gefürsteten Reichsgrafen, welche im Zuge der Auflösung des Alten Reiches zwischen 1803 und 1815 durch Mediatisierung ihre staatliche Unabhängigkeit verloren hatten: Herzöge, Fürsten und einige Grafen in Deutschland, Österreich und in den übrigen Gebieten des ehemaligen Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, d. h. den heutigen Ländern Schweiz, Tschechien, Slowenien, Niederlande, Luxemburg, Teilen Belgiens, der nördlichen Hälfte Italiens (Reichsitalien) sowie aus Teilen des heutigen Frankreichs und zwar Lothringen, Elsass und Burgund; aus dem heutigen Polen jedoch nur die vormals zum deutschen Kaiserreich zählenden Gebiete Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen sowie die einst zur Habsburger Monarchie zählenden Territorien in Galizien (heute teils polnisch, teils ukrainisch), und der Bukowina (heute Ukraine).

Die Grafen gehörten nur zu einem kleinen Teil zu den Standesherren mit fürstlichem Rang (und zwar nur die einst reichsunmittelbaren) und zählen daher in aller Regel - wie die Freiherren und die Masse des untitulierten, einfachen „von“-Adels - nicht zum Hochadel, sondern zum niederen Adel. Davon zu unterscheiden ist das Begriffspaar Uradel - Briefadel, welches nicht auf den Rang, sondern auf das Alter des Adelsstandes abstellt. Heraldisch erkennbar ist der Rang einer Familie durch die Rangkrone, die sie über ihrem Wappen führt und bei hochadeligen Familien zusätzlich durch den Wappenmantel. Ebenso waren für die Ränge unterschiedliche Anreden gebräuchlich: Majestät für Kaiser und Könige, Hoheit mit oder ohne Zusätze („Kaiserliche“, „Königliche“, „Großherzogliche“) für die übrigen Mitglieder regierender Häuser, Durchlaucht für Fürsten, Erlaucht für gefürstete Grafen. Voraussetzung zur Zugehörigkeit dieser Häuser war nach den Hausgesetzen in aller Regel die Abstammung von einem dem Hause angehörenden Vater aus ebenbürtiger – also nicht morganatischer – Ehe.

Im Gothaischen Hofkalender (kurz „Gotha“ genannt), dessen Inhalt heute dem Genealogischen Handbuch des Adels, Bandreihe Fürstliche Häuser, entspricht, wurden

  1. alle regierenden (heute zum Teil ehemals regierenden) europäischen Souveräne als „Première Partie – Généalogie des Maisons Souveraines“ (Erste Abteilung) und
  2. die Mediatisierten des Heiligen Römischen Reiches als „Deuxième Partie – Généalogie des Maisons seigneuriales médiatisées en Allemagne qui ont les droits d'égalité de naissance avec les maisons souveraines“ (Zweite Abteilung) geführt. Diese besaßen gemäß der Deutschen Bundesakte die Ebenbürtigkeit mit den Häusern der Ersten Abteilung, da auch sie einst - innerhalb des lockeren Reichsverbandes - souverän regiert hatten.
  3. Alle übrigen Herzöge und Fürsten in Europa sind in die „Troisième Partie“ (Dritte Abteilung) eingeordnet. Diese Häuser, gelegentlich auch als Titularfürsten bzw. Titularherzöge bezeichnet, gehörten oft zu den ersten Familien ihrer Länder, waren reich und einflussreich, regierten aber kein eigenes souveränes Territorium, sondern unterstanden einem Landesherrn. Bezüglich dieser Kategorie ist in den einzelnen Hausgesetzen des jeweils höherrangigen Hauses die Ebenbürtigkeit geregelt. Die Dritte Abteilung wurde früher gelegentlich dem "niederen Adel" zugerechnet, was indes so nicht zutrifft, da die Hofranglisten in den einzelnen europäischen Monarchien dies ganz unterschiedlich handhab(t)en. So ging ein Titularfürst der Dritten Abteilung im Zweiten Deutschen Kaiserreich einem Grafen der Zweiten Abteilung rangmäßig vor.

Im Gotha wurden die mediatisierten Grafen ab 1841 zunächst als eigene Abteilung III geführt, während die mediatisierten deutschen Fürsten, zusammen mit den europäischen Titularfürsten, die Abteilung II bildeten. Erst 1877 wurden die mediatisierten Fürsten und Grafen als Abteilung II A zusammengefasst und die Titularfürsten in Abteilung III verschoben. Wegen seiner Auswirkungen auf die Heiratsmöglichkeiten, insbesondere der regierenden Häuser, im Hinblick auf die Ebenbürtigkeit wurde dies teilweise als deutsch-zentrisch kritisiert. Auch wurde bemängelt, dass die reichsunmittelbaren Grafen im Alten Reich den regierenden europäischen Königshäusern nicht als ebenbürtig gegolten hätten und in ihrem historischen Rang hinter vielen der europäischen Titularfürstenhäuser zurückstünden. Die Titel der mediatisierten Häuser wurden denn auch häufig zum Ausgleich für den Verlust der Souveränität um eine Rangstufe erhöht, aus vormals regierenden Grafen wurden dann Titularfürsten. Gleichwohl wurde die Einteilung in die drei Abteilungen, auch im Genealogischen Handbuch des Adels, bis heute beibehalten.

Im österreichischen Adel wiederum wurden die (zuletzt) 106 Familien, die (in genauer Rangfolge) einen erblichen Sitz im Herrenhaus des Kaisertums Österreich innehatten, häufig als „österreichischer Hochadel“ bezeichnet, obwohl (neben Angehörigen aller drei Abteilungen des Gothaischen Hofkalenders sowie den geistlichen Fürsten) auch zahlreiche „einfache“ gräfliche und sogar freiherrliche Häuser erblich im Herrenhaus saßen, die in keiner der drei fürstlichen Abteilungen, sondern vielmehr in den gothaischen Taschenbuchreihen „gräfliche Häuser“ oder „freiherrliche Häuser“ geführt wurden und im Genealogischen Handbuch des Adels bis heute geführt werden, die also nach „gothaischem“ Verständnis keineswegs dem Hochadel angehören. Ähnliches gilt für die Freien Standesherren in Schlesien und der Oberlausitz.

Hochadelsgeschlechter in anderen europäischen Ländern

Im französischen Adel gab es keine Adelsmatrikel (was nicht selten fragwürdige Selbstnobilitierungen oder Rangerhöhungen zur Folge hatte) und wegen der seit dem Hochmittelalter bestehenden Einheitsmonarchie naturgemäß auch keine der Reichsunmittelbarkeit entsprechende Souveränitätsstellung einzelner Familien; die Rangunterschiede im mittelalterlichen Uradel, der gemeinsam mit dem neuzeitlichen Briefadel später in einem einheitlichen Hof- und Titularadel aufging, waren dort folglich einerseits umstrittener, andererseits aber auch deutlich weniger ausgeprägt als im Heiligen Römischen Reich (was sich auch an der durchgängigen Anrede Monsieur de … oder Madame de … ohne weitere Erwähnung des Rangtitels zeigt, die vom einfachen Ritter bis zum Herzog innerhalb des französischen Adels bis heute gebräuchlich ist); dennoch wird man die französischen Herzogs- und Fürstenhäuser (zweifellos die Pairs von Frankreich) dem Europäischen Hochadel (dritter Abteilung) zurechnen, während Marquis, Graf, Vicomte, Baron und Chevalier zum niederen Adel zählen. Entsprechendes gilt für den Italienischen Adel, den Spanischen Adel oder den Russischen Adel. Der Skandinavische Adel kennt – außer den dort regierenden Königshäusern – keinen Hochadel. In Polen betrachtete sich die Szlachta, die Gesamtheit des polnischen Adels, als grundsätzlich gleichrangig; nur widerwillig und ohne Einräumung formeller Vorrechte gestand sie dem – faktisch vorhandenen – Hochadel, nämlich den reichen, zumeist litauischen Dynastengeschlechtern, ab 1569 die Führung ausländischer Fürstentitel zu, dem eigenen Wahlkönig jedoch nicht die Verleihung von Titeln. Völlig anders wiederum sind die Verhältnisse im Britischen Adel, wo die sogenannten Peers (in genauer Rangfolge) dem dortigen „hohen Adel“ zugerechnet werden, nicht aber die jüngeren Linien dieser Familien. Die herzoglichen Titelträger in England, Schottland und Irland (aufgelistet in der Kategorie Peers, dort Unterkategorie Dukes) sind dem Europäischen Hochadel (dritter Abteilung) zuzurechnen, während die niedrigeren Peersränge, analog dem zu Frankreich Gesagten, nach „gothaischem“ Maßstab nicht dazugehören.

In den ersten beiden Abteilungen des Gothaischen Hofkalenders wurden im Jahr 1930 folgende Häuser genannt:

Souveräne Häuser Europas (Erste Abteilung)

Zu den regierenden oder vormals regierenden europäischen Monarchen zählen die folgenden Dynastien. Die Familiennamen sind in Klammern gesetzt, (†) bedeutet, die Souveränität als Staatsoberhaupt ist erloschen.

Souveränität erloschen in Frankreich: 1830 (Haus Bourbon); 1848 („Julimonarchie“ des Hauses Orléans); Bourbon-Sizilien im Königreich beider Sizilien: 1860; Bourbon-Parma im Herzogtum Parma: 1860 (durch Heirat wiederhergestellt 1964 in Luxemburg); Bourbon-Anjou in Spanien: 1870–1874, wiederhergestellt 1874–1931; erneuter Verlust: 1931–1975; wiederhergestellt 1975; Haus Orléans-Braganza im Königreich Portugal † 1910

Mediatisierte Häuser des Heiligen Römischen Reichs (Zweite Abteilung)

Zur Zweiten Abteilung zählen diejenigen Geschlechter (bzw. Gesamthäuser[1]), die im Heiligen Römischen Reich die Landeshoheit in kleineren Territorien ausübten, somit reichsunmittelbar waren und Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat des Reichstags innehatten.[2] Sie wurden gegen Ende des Alten Reiches um 1806 an größere Länder mediatisiert, verloren somit ihre Souveränität, behielten jedoch ihre Titel, ihren Besitz, einige standesherrliche Sonderrechte und gemäß der Deutschen Bundesakte auch die Ebenbürtigkeit mit den weiter regierenden Häusern der Ersten Abteilung.

(†) bedeutet: Das Geschlecht ist inzwischen im Mannesstamm erloschen.

Europäische Titularfürsten und -herzöge (Dritte Abteilung)

Die Häuser der Dritten Abteilung regierten kein eigenes, souveränes Territorium[3], sondern unterstanden einem Landesherrn, von dem sie den Titel eines Herzogs oder Fürsten verliehen bekamen. Zu den bis heute blühenden - oder in jüngerer Zeit im Mannesstamme oder in fürstlicher Linie erloschenen (†) - titularfürstlichen Häusern Europas zählen im Wesentlichen die folgenden Geschlechter:

Hoher Adel außerhalb Europas

Es gibt regierende Dynastien und damit Hohen Adel auch außerhalb Europas, z. B. das Königshaus der Alawiden in Marokko, der Haschimiten in Jordanien, die Dynastie der Saud, die Said-Dynastie in Oman, die Emire von Bahrain, Katar, Kuwait und der Vereinigten Arabischen Emirate. In Asien herrschen bis heute das Japanische Kaiserhaus (die älteste ununterbrochene Erbmonarchie der Welt, der Legende nach seit 660 vor Christus, urkundlich nachweisbar seit etwa 540 nach Christus), die Chakri-Dynastie in Thailand, die Norodom in Kambodscha (seit 1993 wieder regierend), das Königshaus Wangchuk in Bhutan und die Sultane von Brunei. In Malaysia herrscht eine rotierende Wahlmonarchie von neun Sultansfamilien. Ferner gibt es kleine Königreiche wie Lesotho, Swasiland, Tonga. Das britische Königshaus stellt zugleich auch das Staatsoberhaupt in fünfzehn außereuropäischen Ländern und Territorien, den Commonwealth Realms.

Es gab auch in Europa regierende islamische Herrscherhäuser (die niemals in den "christlichen" Gotha aufgenommen wurden), z. B. das Sultanshaus der Osmanen (das 1453 die im Byzantinischen Reich regierenden Palaiologen vertrieben hatte), die Krim-Khane aus dem Hause Giray oder die albanischen Fürsten Zogu. Ein außereuropäisches christliches Kaiserhaus war die Salomonische Dynastie in Äthiopien. Zu den ehemals regierenden Häusern zählen ferner die bis 1912 (bzw. 1945) in China herrschende Qing-Dynastie, die Timuriden (bis 1857 Großmoguln von Indien), die Nguyễn-Dynastie in Vietnam oder das erst 2007 gestürzte Königshaus Malla in Nepal. Ferner gab und gibt es in vielen Erdteilen lokale Fürstenfamilien wie die indischen Maharadschas.

Siehe auch

Literatur

  • Liste der mediatisierten und standesherrlichen fürstlichen und gräflichen Häuser, in: Heinz Gollwitzer, Die Standesherren. Die politische und gesellschaftliche Stellung der Mediatisierten 1815–1918, 2. Auflage, Göttingen 1964, S. 352–354.
  • Almanach de Gotha, Gotha 1840, 1885, 1901 und 1930.
  • Georg von Alten: Handbuch für Heer und Flotte, Band IV. Berlin 1912.
  • Fredrik Ulrik Wrangel: Die souveränen Fürstenhäuser Europas, I-II. Stockholm und Leipzig 1899.

Belege

  1. Hier sind nur die Gesamthäuser genannt und verlinkt, da diese zumeist in einem Artikel bei Wikipedia zusammengefasst sind (ebenso im Gotha). Viele von ihnen haben historisch zwei oder mehrere Linien, Äste und Zweige gebildet, die jeweils als eigenes Fürstenhaus (mit dem Inhaber des Fürstentitels als eigenem „Chef des Hauses“) galten und deren Standesherrlichkeit von ihrer jeweils eigenen Stellung im Heiligen Römischen Reich abhing.
  2. Verzeichnis der deutschen Standesherren: 1869 Digitalisat
  3. Einige der Häuser der Dritten Abteilung haben in ihrer Geschichte allerdings doch zumindest zeitweise souverän (oder jedenfalls halb-souverän) regiert, z. B. Bagration in Georgien, Biron von Curland in Kurland, Dadiani in Mingrelien, Boncompagni im Herzogtum Sora, Murat in Berg und Neapel.

Weblinks

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