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Internierung

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Im juristischen Sinne bezeichnet Internierung einen vom Staat organisierten Freiheitsentzug von politischen Gegnern, fremden Militärpersonen und Gegenständen im Krieg mit Drittstaaten oder Flüchtlingen in Form einer systematischen Zusammenführung in einem eigens hierfür eingerichteten Internierungslager.

Internierung bedeutet auch die Verbringung von Patienten in eine geschlossene Station im Sinne einer Isolierung, insbesondere im Falle von Infektionskrankheiten im Sinne einer erzwungenen Quarantäne. Verschiedene Staaten setzen Internierungen bei der Terrorabwehr als Mittel ein. Umstritten war vor allem die Internment-Politik der britischen Regierung im Nordirlandkonflikt ab 1971 sowie die Internierung Terrorverdächtiger in Guantánamo Bay durch die USA.

Regelungen der Genfer Konventionen

Laut Genfer Konventionen haben kriegführende Staaten das Recht, auf ihrem Staatsgebiet befindliche Angehörige fremder Staaten zu internieren, d.h. ohne Anklage auf unbestimmte Zeit gefangen zu nehmen. Im Falle einer Internierung werden die Betroffenen im Regelfall in sogenannte Internierungslager gebracht und bleiben dort unter Bewachung. Um die Internierung anwenden zu dürfen, müssen die Sicherheitsinteressen des betreffenden Landes bedroht sein. Im Rahmen des Neutralitätsrechts haben in einem bilateralen Konflikt auch neutrale Staaten die Möglichkeit, Angehörige kriegführender Staaten zu internieren.

Internierungen in einzelnen Staaten

Schweiz

Die erste Internierung einer ganzen Armee durch einen neutralen Staat stellt die Aufnahme der französischen Bourbakiarmee in der Schweiz im Jahre 1871 dar, als insgesamt 87.000 französische Soldaten gegen Ende des Deutsch-Französischen Krieges auf Schweizer Gebiet übertraten und während 6 Wochen interniert blieben. Im Zweiten Weltkrieg wurde z.B. die 2. Polnische Schützendivision bei den Kämpfen in Frankreich im Juni 1940 mit rund 13.000 Soldaten in die Schweiz abgedrängt und dort interniert.

USA

Ein weiteres Beispiel ist die Internierung von bis zu 120.000 Japanern und japanischstämmigen US-Amerikanern von 1942 bis 1945 während des Zweiten Weltkriegs in verschiedenen Lagern in den USA. Zumindest die Internierung bereits eingebürgerter oder schon als Amerikaner geborener Personen wird heute allgemein als rassistisch motivierter Bruch des Völkerrechts und der Menschenrechte angesehen, da es sich bei ihnen eben nicht um „Angehörige feindlicher Staaten“ handelte und die weit überwiegende Mehrzahl auch in keiner Weise den japanischen Krieg gegen die USA unterstützten. Mit Berufung auf den Alien Enemy Act fand auch eine Internierung Deutscher in Amerika statt.

Deutschland

Nach dem Ende Zweiten Weltkrieges konnten die alliierten Mächte in Deutschland im Rahmen des automatischen Arrests eine Verhaftung und Internierung bestimmter Personengruppen ohne Anklage und Einzelprüfung vornehmen. Besatzungsoffiziere konnten anhand eines vom westalliierten Oberkommando SHAEF herausgegebenen Arrest Categories Handbook entscheiden, ob jemand in einem Internierungslager festgehalten werden sollte. Von den Briten wurden im ersten Jahr der Besetzung etwa 65.000 Personen verhaftet, weil sie in eine der Kategorien des automatischen Arrests fielen. Die amerikanische Militärregierung schätzte die Zahl der von ihr bis Ende Juli 1945 verhafteten Personen auf rund 80.000. Insgesamt wurden in den drei westlichen Besatzungszonen rund 182.000 Personen interniert, von denen bis zum 1. Januar 1947 allerdings 86.000 aus den Lagern entlassen waren[1].

Die Regelungen des automatischen Arrestes wurden zum 1. September 1945 gelockert; nun war für die meisten Personengruppen eine individuelle Überprüfung vorgesehen und eine Internierung nur noch dann, wenn von der jeweiligen Person eine Gefährdung der Sicherheit zu erwarten war.

Einzelnachweise

  1. Clemens Vollnhals, Entnazifizierung, Politische Säuberung unter alliierter Herrschaft, in: Ende des Dritten Reiches - Ende des Zweiten Weltkriegs, München 1995, ISBN 3-492-12056-3, S. 377

Siehe auch

Literatur

  • Davall Emile, Les troupes françaises internées en Suisse à la fin de la guerre franco-allemande en 1871, Rapport rédigé par ordre du Département militaire fédéral sur les documents officiels déposés dans ses archives, Bern 1873
  • Deicher Patrick, Die Internierung der Bourbaki-Armee 1871. Bewältigung einer humanitären Herausforderung als Beitrag zur Bildung der nationalen Identität, 3. überarbeitete Auflage, Selbstverlag, Luzern 2009

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Internierung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.