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Patient

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Arzt und Patientin, hier in Seattle im City Hospital Tuberculosis Division, 1927

Als Patient (von lat.: patiens geduldig, aushaltend, ertragend)[1] wird jemand bezeichnet, der ärztliche Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Dabei kann es um Krankheiten oder Folgen eines Unfalls gehen, an denen der Patient leidet und die medizinisch behandelt werden. Zur Personengruppe der Patienten gehören aber auch gesunde Individuen.

In einigen psychotherapeutischen und sozialen Behandlungsverhältnissen wird der Begriff des Klienten (lat. cliens: der Schutzbefohlene) bevorzugt (z. B. in der Klientenzentrierten Psychotherapie bzw. Gesprächspsychotherapie). In gewissen Institutionen spricht man von Kunden, im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung von Leistungsempfängern oder Leistungsberechtigten (§ 5 SGB II).

Erkrankte Patienten

Patienten, die sich wegen einer Erkrankung oder der Folgen eines Unfalls in ärztliche Behandlung begeben, werden von Fachärzten unterschiedlicher Fachrichtungen behandelt. Sie begeben sich zu einem Vertragsarzt (umgangssprachlich Kassenarzt) oder Vertragszahnarzt. Dabei handelt es sich einen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassenen Arzt bzw. Zahnarzt oder sie suchen einen Privatarzt bzw. Privatzahnarzt auf.

Gesunde Patienten

Zu den gesunden Patienten gehören Schwangere, Neugeborene, Impflinge, Empfänger von Präventionsleistungen und Vorsorgeuntersuchungen wie Gesundheits-Check-up, Früherkennungsuntersuchungen, Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Kindervorsorgeuntersuchung, Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung oder Schwangerschaftsvorsorge.

Patient-Arzt-Beziehung

Unter der Patient-Arzt-Beziehung versteht man die Beziehung zwischen einem Arzt oder Zahnarzt und dem Patienten, der sich vom Arzt beraten oder behandeln lässt. Wegen in der Regel großer Informations- und Kompetenzunterschiede ist die Beziehung asymmetrisch. Hierzu gehören das anamnestische und therapeutische Gespräch sowie Interaktionen bei der Diagnose oder bei therapeutischen Maßnahmen. Zu nichtärztlichen Therapeuten wie Psychologischen Psychotherapeuten, Psychologen, Heiltherapeuten, Heilpraktikern, Gesundheits- und Krankenpflegern besteht ein ähnlich gelagertes, enges Verhältnis.

Die jeweils sehr individuelle Patient-Arzt-Beziehung mit dem Dialog zwischen diesen beiden Polen (und dem Trialog, der als Dritten die Angehörigen einbezieht) kann entscheidend sein für die Art der Behandlung, für deren Verlauf und Erfolg. Die Patientenzufriedenheit ist ein Thema nicht nur der Medizin, sondern auch der Sozialforschung und der Medizinsoziologie.

Rechtsbeziehungen

Zwischen Arzt und Patient wird ausdrücklich oder mit Aufnahme der Behandlung ein Vertrag geschlossen. Nach diesem schuldet der Arzt nicht den Erfolg einer Behandlung, sondern die ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen wissenschaftlichen Standard, den Regeln der ärztlichen Kunst („Lege artis“), also seine professionellen Bemühungen um die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit oder um die Linderung von Leiden des Patienten. Wenn für die Kosten der Behandlung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs (SGB V) die Gesetzliche Krankenversicherung aufkommt, so wird der Patient als Kassenpatient (richtiger: Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung) oder Allgemeinpatient bezeichnet. Dagegen schuldet der Privatpatient das ärztliche Honorar, das sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bzw. das zahnärztliche Honorar, das sich nach er Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bemisst, wobei er gegebenenfalls eine Kostenbeteiligung oder Kostenerstattung einer Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder der Beihilfe in Anspruch nehmen kann.

Es gibt zahlreiche Verbände, die die Rechte und Interessen der Patienten im Gesundheitssystem vertreten. Hierzu gehört die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Andere sind von der Pharmaindustrie initiiert, gesteuert und finanziert (Pseudo-Patientenverbände).

Patientenrechte

In den letzten Jahren wurden die Patientenrechte durch Rechtsprechung, Gesetze und andere Regelwerke stark ausgeweitet und präzisiert. Dazu gehört neben mehreren Schlichtungs- und Gutachterstellen die Berufung eines Patientenbeauftragten der Bundesregierung im Jahre 2009. Seitdem nimmt Wolfgang Zöller MdB (CSU) dieses Amt wahr. Am 5. Februar 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft. Die Neuregelungen im Patientenrechtegesetz umfassen die Grundlagen des Behandlungsvertrages und bündeln die Patientenrechte im Falle eines Behandlungsfehlers. Es regelt die Arzthaftung neu und stellt erhöhte Anforderungen an die Aufklärungspflichten, die Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung des Patienten sind. Der Patient erhält mehr Rechte auf Einblick in seine Patientenakte, während die Krankenkassen den Patienten bei der Durchsetzung seiner Rechte unterstützen sollen. Die für den Patienten im Rechtstreit wichtige Frage der Beweislast wird präzisiert, insbesondere, wann es zu einer Beweislastumkehr kommt. Zudem werden die Krankenkassen zu einer beschleunigten Genehmigung von Behandlungen verpflichtet.

Die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz sichern ebenso die Patientenrechte und sind deshalb auch bei einer Verletzung dieser Rechte strafbewehrt.

Auskunftspflicht der Versicherung

Der Bundestag hat am 31. Januar 2013 einen zusätzlichen Absatz 8 zu § 192 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verabschiedet. Ab Inkrafttreten der Neuregelung haben privat Krankenversicherte und gesetzlich Krankenversicherte mit Zusatzversicherung folgenden Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Versicherer:

Der Versicherungsnehmer kann vor Beginn einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich 2.000 Euro überschreiten werden, in Textform vom Versicherer Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes für die beabsichtigte Heilbehandlung verlangen. Ist die Durchführung der Heilbehandlung dringlich, hat der Versicherer eine mit Gründen versehene Auskunft unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen, zu erteilen, ansonsten nach vier Wochen; auf einen vom Versicherungsnehmer vorgelegten Kostenvoranschlag und andere Unterlagen ist dabei einzugehen. Die Frist beginnt mit Eingang des Auskunftsverlangens beim Versicherer. Ist die Auskunft innerhalb der Frist nicht erteilt, wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den Versicherer vermutet, dass die beabsichtigte medizinische Heilbehandlung notwendig ist.

Arztkontakte

Die mittlere Anzahl an Arztkontakten pro Versichertem in Deutschland lag im Jahr 2007 bei 17. Etwa 16 Prozent der Patienten nehmen 50 Prozent aller Arztkontakte in Anspruch, was durch die Morbidität und das Alter der Patienten und damit einhergehende intensivere Versorgung erklärt werden kann. Die Hälfte der Patienten hatte weniger als elf Arztkontakte pro Jahr. Bei einem internationalen Vergleich liegt die mittlere Anzahl hoch, wobei aber Unterschiede in der Wertung in der Statistik in den verschiedenen Staaten berücksichtigt werden müssen.[2]

Literatur

  • Philipp Osten (Hrsg.): Patientendokumente. Krankheit in Selbstzeugnissen. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-51509717-8
  • Ruth Schröck, Elisabeth Drerup (Hrsg.): Der informierte Patient. Beraten, Bilden, Anleiten als pflegerisches Handlungsfeld. Lambertus, Freiburg im Breisgau 2002, ISBN 3-7841-1434-2
  • Michael Balint: Der Arzt, sein Patient und die Krankheit. Klett-Cotta, Stuttgart 1996 (9. Auflage)
  • Otto Döhner (Hrsg.): Arzt und Patient in der Industriegesellschaft. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1973, ISBN 3-518-00643-6

Weblinks

 Commons: Patients – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikiquote: Patient – Zitate

Einzelnachweise

  1. Pons Wörterbuch Lateinisch-Deutsch
  2. Deutscher Bundestag, Praxisgebühr und Arzt-Patient-Kontakte, Deutscher Bundestag Drucksache 17/8774, 29. Februar 2012, (PDF-Datei, 145 kB), abgerufen am 1. Februar 2013
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Patient aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.