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Nationalitätszeichen

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Dieser Artikel behandelt Nationalitätszeichen hauptsächlich als Kennzeichnung im Straßenverkehr. Andere Länderkennzeichen sind zu finden unter ISO 3166 für die Kodierung von geografischen Einheiten (Staaten), Luftfahrzeugkennzeichen, Schiffsnummer und Liste der olympischen Mannschaftskürzel

Ein Nationalitätszeichen ist ein Zeichen, das die Zuordnung einer Einheit zu einem Staat oder einer Nation auf den ersten Blick ermöglichen soll. Ein solches Nationalitätszeichen kann zum Beispiel die jeweilige Staatsflagge sein, die sichtbar mitgeführt wird.

In manchen Bereichen ist die Verwendung der Nationalitätszeichen durch internationale Vereinbarungen geregelt, um eine weltweit eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Solche Regelungen gibt es etwa bei Kraftfahrzeugen, bei Schiffen (Schiffsnummer) und Segelbooten (Segelzeichen) oder bei Flugzeugen (Luftfahrzeugkennzeichen). Hier besteht das Nationalitätszeichen aus (jeweils unterschiedlichen) Buchstabenkombinationen.

Nationalitätszeichen im Straßenverkehr

Nationalitätszeichen im Straßenverkehr oder Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat zeigen anderen die Herkunft eines Kraftfahrzeuges an, genauer: in welchem Land es zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen worden ist. Es ist rechtlich Bestandteil des amtlichen nationalen Kraftfahrzeugkennzeichens.

Steiger bei der Targa Florio, man beachte das Nationalitätszeichen am Heck.

Das Nationalitätszeichen geht zurück auf das am 11. Oktober 1909 abgeschlossene Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr (Pariser Abkommen). Die Regelungen gelten in vielen Ländern in Verbindung mit dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, insbesondere Art. 37Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche in Verbindung mit Anhang 3[1]. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören unter anderem die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Unter anderen wurde für Deutschland D, für die Landesteile der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn Österreich A (Austria) sowie Ungarn H, für die Schweizerische Eidgenossenschaft CH (lateinisch Confoederatio Helvetica) und für das Fürstentum Liechtenstein FL (seit 1924) vereinbart.

Situation in Deutschland

Nationalitäts­zeichen Deutschland

Geregelt wird das Nationalitätszeichen in Deutschland seit 1. März 2007 durch § 21 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), zuvor (1910–2007) durch die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr – IntKfzV. Mit dem Inkrafttreten der FZV wurde der Begriff Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat statt Nationalitätszeichen eingeführt.

Das Nichtführen, das falsche Anbringen oder das Anbringen verwechslungsfähiger Nationalitätszeichen kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden. Das Führen eines unrichtigen Nationalitätszeichens in Verbindung mit einem amtlichen Kfz-Kennzeichen ist als Vergehen des Kennzeichenmissbrauchs (§ 22 Straßenverkehrsgesetz) strafbar.

Europäische Union

In den EU-[2] und EFTA-Staaten gilt das Euro-Kennzeichen als Ersatz für die ovalen Nationalitätszeichen.

Ausgestaltung

Gemäß der Anlage C des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 11. Oktober 1909 ist das Nationalitätszeichen ein länglich rundes und weißes Schild der Breite 30 cm und Höhe 18 cm. Die bis zu drei Buchstaben müssen eine Höhe von 10 cm und eine Strichbreite von 15 mm aufweisen. Nach § 5 dieses Abkommens ist dieses Unterscheidungszeichen rückseitig auf einer Tafel oder auch auf dem Fahrzeug selbst anzubringen.

Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (Anhang 3) vom 8. November 1968 lässt auch ein kleineres Zeichen zu: 8 cm hohe Buchstaben mit einer Strichbreite von 10 mm sind auf einer weißen Ellipse der Breite 17,5 cm und Höhe 11,5 cm in schwarzer Farbe aufgemalt. Bei Länderkürzeln mit drei Buchstaben ist außer bei Motorrädern und ihren Anhängern ein 24 cm breites und 14,5 cm hohes Zeichen zu verwenden. Auch Anhänger sind mit dem Nationalitätszeichen zu versehen.

Außer dass sich das Nationalitätszeichen gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs befinden muss, bestehen keine weiteren generellen Vorschriften hinsichtlich der Anbringung. Insbesondere in Deutschland sind alternativ Ausführungen gemäß beider Abkommen möglich. Einige Staaten mache hierzu eigene Vorgaben, darunter Namibia und Südafrika, in denen das Nationalitätszeichen stets hinten rechts anzubringen ist.[3]

In der Praxis sind gelegentlich Symbole wie Flaggen oder Wappen, aber auch Werbung auf den Zeichen zu finden. Ebenfalls haben sich nationale Besonderheiten herausgebildet. In Frankreich war ein auf dem Kopf stehendes Oval verbreitet, in der Schweiz und in Liechtenstein fehlt häufig die Umrandung. Bosnien und Herzegowina verwendet oft BiH statt BIH.

Vergabe und Systematik

Nationalitätskennzeichen wurden nicht nur an selbstständige Staaten, sondern auch an abhängige Gebiete sowie Kolonien vergeben. In der Regel werden die Kürzel entweder aus dem Landesnamen in der jeweiligen Landessprache (wie E für España) oder der englischen bzw. französischen Übersetzung abgeleitet. Abweichungen treten zum Beispiel im Fall der Schweiz auf, wo das Kürzel CH dem lateinischen Confoederatio Helvetica entstammt. In anderen Fällen wird der vollständige Staatsname abgekürzt wie bei RA für República Argentina. Somit entsprechen die Kürzel nicht der heute international üblichen ISO 3166-Norm.

Eine systematische Zuteilung lässt sich vor allem bei den Britischen Kolonien und Protektoraten erkennen. So erhielten die europäischen Gebiete zunächst die vom Mutterland genutzten Buchstaben GB für Great Britain ergänzt um einen weiteren Buchstaben wie A für Alderney, G für Guernsey usw. An die Kolonien in Ostafrika wurde EA für East Africa plus K für Kenia, T für Tanganjika, U für Uganda usw. vergeben. Ein ähnliches Vorgehen wurde mit WAx für die westafrikanischen Gebiete durchgeführt. Noch heute nutzen Staaten wie Kenia oder Gambia (WAG) dieses koloniale System.

Ändert sich der Staatsname, hat dies meist auch Auswirkungen auf die Nationalitätszeichen. Zaire wechselte beispielsweise nach der Rückbenennung in Demokratische Republik Kongo von ZRE auf CD (und später auf CGO). Für einen Kürzelwechsel muss allerdings nicht zwingend ein solcher Anlass vorliegen: Rumänien änderte R zu RO und Finnland 1993 SF (Suomi/Finland) zu FIN, ohne dass sich Staatsname oder -form änderten.

Ähnliche Zeichen

SP-Schild an einem spanischen Taxi

Neben den offiziellen Nationalitätszeichen existieren privat herausgegebene, inoffizielle Schilder, die meist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Region innerhalb eines Landes darstellen sollen. Beispiele hierfür sind Ovale mit den Buchstaben BY (für Bayern), FRL (für Friesland) sowie C vor senkrechten Streifen in rot und gelb oder CAT (für Katalonien).

Besondere Zeichen werden auch für Fahrzeuge des Diplomatischen und Konsularischen Korps verwendet. Sie gleichen zwar äußerlich den Nationalitätszeichen, geben aber statt der Herkunft den Status eines Fahrzeugs an. Genutzt werden dazu die Buchstabenkombinationen CC, CD und CMD sowie in wenigen Fällen auch weitere Abkürzungen in der jeweiligen Landessprache. Siehe dazu: Diplomatenkennzeichen

Bei spanischen Fahrzeugen führen rechteckige Schilder mit der Aufschrift SP regelmäßig zu Verwechslungen. SP steht in diesem Fall für Servicio Público und nicht für das Herkunftsland Spanien, das E als Nationalitätszeichen führt.

Länderkennzeichen im Briefdienst

In der Vergangenheit wurde empfohlen, bei Briefsendungen ins Ausland der ausländischen Postleitzahl das entsprechende Länderkennzeichen für den Briefdienst voranzustellen. Diese Ländercodes waren den Kfz-Nationalitätszeichen ähnlich, z. B. D für Deutschland, A für Österreich, CH für die Schweiz, L für Luxemburg. Seit Ende der 1990er Jahre wird dies nicht mehr empfohlen.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Nationalitätszeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Text des Anhangs 3 des Übereinkommens über den Strassenverkehr Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen
  2. Rat der Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 über die Anerkennung des Unterscheidungszeichens des Zulassungsmitgliedstaats von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern im innergemeinschaftlichen Verkehr. In: Amtsblatt. L 299, 1998-11-10 S. 1–3.
  3. Know your laws. Roads Authority of Namibia, Pressemitteilung, 1. Juni 2018.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Nationalitätszeichen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.