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Ordensoberer

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Ein Ordensoberer (auch Superior) ist der Vorsteher einer klösterlichen Gemeinschaft oder Ordenskommunität (Konvent). Den Oberen einer einzelnen Ordensniederlassung bezeichnet man als Haus- oder Ortsoberen. Die Oberen bestimmter Klöster können auch den Titel Abt oder Prior tragen. Als höhere Obere bezeichnet man u. a. Leiter einer Ordensprovinz (Provinzial oder Provinzoberer) oder einer ganzen Ordensgemeinschaft (Ordensgeneral oder Generaloberer).

Durch das Gelübde des Gehorsams sind Ordensleute verpflichtet, den Anweisungen ihrer rechtmäßigen Oberen in allem, was das Leben der Gemeinschaft betrifft, unter Beachtung des kirchlichen Rechts und des Eigenrechts ihres Ordensinstitutes zu folgen. Ihrerseits sind die Ordensoberen gehalten, ihr Amt als einen Dienst an der Gemeinschaft zu betrachten, deren Einheit sie zu schützen haben, und die Mitglieder durch ihr Beispiel und ihre Autorität zu einem beispielhaften Ordensleben zu ermutigen und anzuhalten.

Ordensobere werden je nach ihrer Stellung und der rechtlichen Verfassung ihres Verbandes entweder von den höheren Oberen ernannt oder vom Ordenskapitel gewählt; häufig sind auch gemischte Verfahren, die eine notwendige Bestätigung der Wahl durch einen vorgesetzten Oberen oder den Papst vorsehen oder eine durch Wahlen aufgestellte Kandidatenliste kennen, aus welcher der zu Ernennende ausgewählt wird. Höhere Obere und in größeren Niederlassungen auch Ortsobere werden in ihren Leitungsaufgaben durch einen aus mehreren gewählten oder ernannten Mitgliedern bestehenden Rat (meist Consilium, Ordensrat, Konvents-, Provinz- bzw. Generalrat genannt) unterstützt, dem in bestimmten Fällen gewisse Mitspracherechte zukommen.

In vielen römisch-katholischen und orthodoxen Männerordensgemeinschaften und -klöstern sind die Leitungsämter Ordenspriestern bzw. Priestermönchen vorbehalten. Dagegen können in laikalen Brüdergemeinschaften sowie mit besonderer Dispens auch in einigen männlichen Franziskanerorden auch Brüder, die das Weihesakrament nicht empfangen haben, als Vorgesetzte von Klerikern fungieren.

Die Bezeichnung der Oberen weicht in den verschiedenen Ordensgemeinschaften zum Teil voneinander ab. Allgemein spricht man von Superioren. Den Titel Abt führen nur die Vorsteher selbständiger monastischer Klöster im Rang einer Abtei. Bei vielen älteren Orden ist die Bezeichnung Prior oder Priorin für den Hausoberen üblich. Die Oberen vieler franziskanischer Orden bezeichnen sich als Guardian („Hüter“) oder Minister („Diener“), bei anderen Orden ist die Amtsbezeichnung Magister oder Magistra („Lehrer/-in“ oder „Meister/-in“) verbreitet. Bei den geistlichen Ritterorden ist für die Ordensoberen traditionell die Bezeichnung Meister geläufig.

Auch für das höchste Leitungsamt eines Verbandes gibt es abhängig von der Tradition der Gemeinschaft unterschiedliche Bezeichnungen: Generalabt bei den klassischen Mönchs- und Kanoniker-Orden, Generalminister bei den franziskanischen Orden, Generalmagister bei Dominikanern und einigen anderen Bettelorden, Generalprior bei den Karmeliten und Augustinern, Generalpropst bei den Jesuiten; in anderen Orden und Kongregationen auch schlicht General, Generalsuperior oder Generaloberer. Als Abtprimas bezeichnet man in den aus selbstständigen Klosterverbänden (Kongregationen) zusammengesetzten Orden (wie Benediktinern oder Augustiner-Chorherren) den mit weniger weit reichenden Vollmachten ausgestatteten obersten Repräsentanten des Gesamtordens. Die obersten Leiter geistlicher Ritterorden werden Großmeister oder auch Hochmeister genannt.

In den orthodoxen Kirchen bezeichnet man die mit Ordensoberen vergleichbaren Klostervorsteher je nach ihrer Stellung meist auf Griechisch als Hegumen bzw. Archimandrit.

Siehe auch

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